Antrag: | Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen |
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Antragsteller*in: | Jannis Fughe (KLJB) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 23.02.2024, 17:35 |
Ä2 zu A2: Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen
Antragstext
Nach Zeile 121 einfügen:
- Es braucht eine stärkere strukturelle und finanzielle Förderung von außerschulischen und jugendverbandlichen Bildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Medienkompetenz
Der BDKJ-Hauptausschuss möge beschließen:
Einleitung
Als BDKJ setzen wir uns für die Umsetzung der Menschen- und Kinderrechte ein[1]
und fordern – zu der Stärkung –, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Zur
UN-Kinderrechtskonvention[2] gibt es verschiedene Erläuterungen und
Konkretisierungen zu bestimmten Themen der Konvention, diese werden “General
Comments” genannt. Der 25. General Comment[3] beschäftigt sich mit den digitalen
Rechten von Kindern und Jugendlichen. Dieser greift die vier Grundprinzipien der
Kinderrechtskonvention auf - nämlich Nichtdiskriminierung, Vorrang des
Kindeswohls, Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung und Berücksichtigung der
Perspektive des Kindes - und leitet daraus Forderungen für den digitalen Raum
ab.
Im Jahr 2018 hat sich der BDKJ im Beschluss „Teilhabe, Lebenswelt und Digitale
Mündigkeit – unsere digitalpolitischen Grundhaltungen“ zu den Belangen junger
Menschen in digitalen Lebenswelten positioniert.
Auf Grundlage dieser Beschlüsse möchten wir uns tiefgehender mit der digitalen
Teilhabe von jungen Menschen beschäftigen und weiterhin für diese einsetzen.
Teilhabe bedeutet für uns: dabei sein, mitmachen und mitgestalten. Damit
verstehen wir unter digitaler Teilhabe das Dabeisein, Mitmachen und Mitgestalten
einer sich immer weiter digitalisierenden Gesellschaft. Daraus ergibt sich für
uns als katholische Jugendverbände die Aufgabe, uns dafür einzusetzen, dass alle
jungen Menschen in ihrer Vielfalt an dieser digitalen Welt gleichberechtigt
teilnehmen können.
Besonders wichtig ist dabei, dass Menschenrechte nie nur teilweise oder nur für
eine bestimmte Gruppe verwirklicht werden können, sondern eine intersektionale
Perspektive eingenommen werden muss. So führt das Recht auf digitale Teilhabe in
verschiedenen Ausgangssituationen zu unterschiedlichen Handlungsschritten. Die
folgenden Forderungen beschäftigen sich mit der Perspektive von jungen Menschen
in Deutschland. Es muss jedoch klar sein, dass diese nicht auf Kosten von
Menschen in anderen Teilen der Welt verwirklicht werden dürfen.
Für tatsächliche digitale Teilhabe braucht es sowohl technische und materielle
als auch soziale, politische und rechtliche Voraussetzungen. Diese werden im
Folgenden genauer ausgeführt. Dabei messen wir politische Entscheidungen daran,
wie sie einen Rahmen sicherstellen, der Teilhabegerechtigkeit junger Menschen in
diesen verschiedenen Dimensionen ermöglicht.
Teilhabe AN digitalen Räumen
Es muss sichergestellt sein, dass alle jungen Menschen Zugang zu digitalen
Räumen besitzen – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialem
Status, ethnischer Herkunft und Alter sowie kognitiver und körperlicher
Fähigkeiten.
Bei der Möglichkeit, Zugang zu digitalen Räumen zu erhalten, gibt es nach wie
vor große Unterschiede. So ist der Zugang zu geeigneten digitalen Endgeräten und
Infrastruktur nicht für alle jungen Menschen gewährleistet. Zum Beispiel gibt es
regional nach wie vor große Unterschiede bei der Qualität der Internetanbindung.
Auch werden Kinder von verschiedener Seite regelmäßig von der Nutzung digitaler
Dienste ausgeschlossen.
Daher fordern wir:
- Junge Menschen müssen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer
Eltern Zugang zu eigenen digitalen Endgeräten haben. Diese Endgeräte
müssen geeignet für den jeweiligen Bedarf sein (z.B. ist für die Teilnahme
an digitalen Unterrichtsformaten bzw. Videokonferenzen ein Handy mit
kleinem Display nicht geeignet. Der Zugang zu einem Tablet o.Ä. muss
sichergestellt sein.) und in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen
(z.B. muss es verschiedenen Kindern in demselben Haushalt gleichzeitig
möglich sein, an digitalen Bildungsangeboten teilzunehmen oder in
digitalen Räumen zu partizipieren). Dazu muss digitale Teilhabe auch bei
Sozialleistungen und insbesondere im Bürger*innengeld angemessen
berücksichtigt werden.[4]
- Es braucht Angebote für junge Menschen, bei denen sie niederschwellig
Unterstützung bei der Einrichtung, sicheren Bedienung, Wartung und
Reparatur von digitalen Endgeräten erhalten können.
- Zudem sollen öffentlich zugängliche Orte entstehen, an denen jede*r
Zugriff auf moderne Hardware und Software sowie kostenfreien und sicheren
Internetzugang erhalten kann. Hier sehen wir auch die Einrichtungen
unserer Kirche in der Verantwortung, zum Beispiel offene WLAN-Zugänge
sowie Endgeräte zur Verfügung zu stellen.
- Freie Software[5] für den privaten Gebrauch soll verstärkt gefördert
werden. Unter anderem ist freie Software für die Anwender*innen
kostenfrei, wodurch finanziell schwächer gestellten Personen die Nutzung
ermöglicht wird. Zudem können durch die Anpassbarkeit der Software leicht
Verbesserungen, z.B. zur inklusiveren Nutzbarkeit der Software,
vorgenommen werden. Daher müssen bestehende Projekte freier Software für
die private Nutzung staatlich unterstützt sowie neue Projekte angeregt
werden.
- Es darf in Deutschland keine Orte ohne ausreichende Netzabdeckung und
leistungsstarke Breitbandanbindung mehr geben. Vor allem in ländlichen,
aber auch in halbstädtischen Gebieten liegen hier noch große Defizite vor.
Auch im Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland ergeben sich noch
relevante Unterschiede bei der Versorgung mit schnellem Internet.[6]
- Digitale Barrieren müssen abgebaut werden, um auch Menschen mit
Behinderung die Teilhabe an digitalen Räumen zu ermöglichen. Dazu gehört
zum Beispiel, dass Texte mit hohem Kontrast und durch Screenreader lesbar
dargestellt sind, für Bilder Alternativtexte eingepflegt werden sowie für
Videos Untertitel zur Verfügung gestellt werden. Viele Maßnahmen zum Abbau
digitaler Barrieren sind sehr leicht umzusetzen und sollen daher
konsequent angewandt werden. Dazu braucht es eine höhere Sensibilisierung
für die Bereitstellung barrierearmer digitaler Räume. Hilfsmittel wie
digitale Assistenzsysteme sind zu verbessern und zu fördern.
- Das berechtigte Anliegen, Kinder vor unangemessenen Inhalten zu schützen,
führt aktuell dazu, dass sie häufig pauschal von digitalen Räumen
ausgeschlossen werden. Zum Beispiel ist der Zugang zu digitalen Diensten
und Räumen an scharfe Altersgrenzen gekoppelt: Messenger-Dienste, soziale
Netzwerke und Websites sind oft erst ab einem Alter von 13 oder 16 Jahren
legal zugänglich und Kinder dadurch von der Teilhabe an diesen Räumen
formal ausgeschlossen. Solche Schutzmechanismen diskriminieren Kinder
nicht nur, sondern sie sind auch weitgehend wirkungslos. Darum muss in
digitalen Räumen der Grundsatz safety by design[7] umgesetzt werden, damit
solche Beschränkungen unnötig werden.
Teilhabe DURCH digitale Räume
Junge Menschen können digitale Technologien in verschiedenen Weisen nutzen, um
gesellschaftliche Teilhabe zu erreichen. Sie vereinfachen den Zugang zu
Informationen aus der ganzen Welt und erlauben selbstgewählten kulturellen
Austausch, der unabhängig von etablierten Institutionen und Formaten gelingen
kann. Barrieren, die gesellschaftliche Teilhabe erschweren, können so deutlich
kleiner werden. Die meisten jungen Menschen sind in der Lage, den digitalen Raum
für ihre Interessen und Bedürfnisse zu nutzen. Allerdings sind digitale Angebote
nicht immer zuverlässig, sondern teilweise irreführend oder manipulativ. Jedoch
ist die Fertigkeit, seriöse von unseriösen Informationen zu unterscheiden, stark
vom Bildungsgrad abhängig.[8]
Darum fordern wir:
- Der Zugang zu vertrauenswürdigen und altersgerecht aufbereiteten
Informationen muss für alle Altersgruppen sichergestellt und ausgebaut
werden.[9] Bestehende Angebote sind so anzupassen, dass sie als solche
einfach auffindbar, direkt erkennbar und so barrierearm wie möglich zu
nutzen sind.
- Akteur*innen der außerschulischen Bildung wie pädagogische Fachkräfte,
ehrenamtliche Jugendleiter*innen und andere müssen durch entsprechende
Angebote der Fort- und Weiterbildung qualifiziert werden, um junge
Menschen in ihre digitale Mündigkeit zu begleiten und unterstützen. Wo es
solche Angebote bereits gibt, müssen sie angemessen unterstützt und
ausgebaut werden.
- Es braucht eine stärkere strukturelle und finanzielle Förderung von außerschulischen und jugendverbandlichen Bildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Medienkompetenz
- Schulische Bildung muss jungen Menschen digitale Teilhabe ermöglichen und
ihnen die dafür notwendigen Kompetenzen vermitteln. Dafür müssen Konzepte
entwickelt und flächendeckend umgesetzt werden. Die Schulen müssen dafür
angemessen und verlässlich ausgestattet werden. Dabei müssen die Schwächen
bisheriger Förderprogramme wie dem DigitalPakt Schule (z.B. aufwändige und
lange Antragsverfahren, der Ausschluss von Wartungskosten, ...) behoben
werden. Hinzu kommt die Überarbeitung von Lehr- und Bildungsplänen und der
Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften.
- Auch Eltern und andere Sorgeberechtigte spielen eine entscheidende Rolle
für die Entwicklung der digitalen Mündigkeit junger Menschen. Für diese
muss es entsprechende Angebote der Erwachsenenbildung geben. Dabei sollen
insbesondere die Rechte der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden.
- Auch im Bildungskontext ist der Einsatz freier Software grundsätzlich zu
fördern. Falls dennoch proprietäre Software[10] zum Einsatz kommt, darf
dies nicht zu einem Nachteil für junge Menschen führen. Unabhängig von
finanziellen Möglichkeiten sind Lizenzen für die jeweilige Software für
alle Lehrenden und Lernenden zur Verfügung zu stellen.
- Formen digitaler Kultur (z.B. im Bereich Gaming) sind als Kulturgüter
anzuerkennen und wertzuschätzen. Digitale Angebote sind genauso
förderwürdig wie Präsenzangebote und müssen bei Förderprogrammen
entsprechend berücksichtigt werden.
Teilhabe IN digitalen Räumen
Digitale Räume bieten einzigartige Chancen zum Austausch, zur Vernetzung und zum
gesellschaftlichen Diskurs. Insbesondere erweitern sie die Möglichkeiten für
junge Menschen, ihre Meinungen zu äußern und zu teilen, und so zum Beispiel
politische Debatten mitzugestalten. Gleichzeitig braucht es für diese Teilhabe
sichere Rahmenbedingungen, weil sich nicht alle jungen Menschen gleichermaßen
sicher im digitalen Raum bewegen können. Gerade Hassrede und
(intersektionale[11]) Diskriminierung führen dazu, dass sich Personen aus den
Diskursen zurückziehen. Insbesondere Mädchen, Frauen und andere marginalisierte
Gruppen werden so aus digitalen Diskursräumen verdrängt. Auf diese Weise werden
sie von demokratischer Teilhabe systematisch ausgeschlossen. Für Täter*innen
ergeben sich oft keinerlei Konsequenzen.[12]
Daher fordern wir:
- Die Möglichkeiten zur politischen Beteiligung durch digitale Technologien
soll auf allen Ebenen (Kommune, Land, Bund, EU) weiter ausgebaut und
insbesondere in Inhalt und Form auch auf junge Menschen ausgerichtet sein.
Nur weil ein Beteiligungsprozess digital stattfindet, ist dieser nicht
automatisch für junge Menschen zugänglich. Zudem muss die Verbindlichkeit
der Beteiligungsformate für die politischen Akteur*innen erhöht und die
Konsequenzen der Ergebnisse der Formate transparent gemacht werden.
Insbesondere fordern wir mehr digitale Beteiligungsformate, die sich
konkret an junge Menschen richten.
- Junge Menschen aus marginalisierten Gruppen brauchen Vorbilder, die sie
dazu motivieren, sich selbst bei der Gestaltung digitaler Räume
einzubringen. Daher müssen Entscheidungspositionen sowie Teams, die
digitale Räume entwerfen, bereitstellen und betreuen, vielfältig besetzt
werden. Durch die direkte Mitgestaltung vielfältiger Gruppen können
digitale Räume auch automatisch leichter sicher und barrierearm gemacht
werden.
- Im Internet müssen zielführende und konstruktive Debatten über
gesellschaftlich relevante Themen möglich sein. Dazu braucht es auch
professionell moderierte Foren und Räume. Hassrede und persönliche
Angriffe dürfen in diesen Räumen keinen Platz finden und müssen konsequent
gelöscht werden.
- Digitale Gewalt, Hasskriminalität und Beleidigungen müssen verfolgt und
bestraft werden. Das Verbreiten entsprechender Inhalte darf für
Täter*innen nicht folgenlos bleiben.
- Digitale Plattformen müssen möglichst unfreundlich für Täter*innen
gestaltet werden. Das heißt Melde- und Beschwerdesysteme von Plattformen
müssen so überarbeitet werden, dass Meldungen von diskriminierenden
Inhalten niederschwellig und schnell möglich sind. Des Weiteren müssen die
Meldungen und Beschwerden schnell bearbeitet, entsprechende Inhalte und
Nutzer*innenaccounts gelöscht und im Falle einer strafrechtlichen Relevanz
konsequent angezeigt werden.
- Junge Menschen müssen in digitalen Räumen die Möglichkeit haben, frei ihre
Meinung äußern zu können. Denn ihre Meinungen liefern wertvolle Beiträge
zu Debatten und zur Kultur in digitalen Räumen. Insbesondere darf diese
Freiheit nicht durch overblocking[13] eingeschränkt werden. Darüber hinaus
sind Whistleblower*innen und Aktivist*innen auf die Möglichkeit der
anonymen Kommunikation ohne staatliche Überwachung angewiesen.
- Junge Menschen brauchen Räume zum vertraulichen Austausch über Themen, die
sie beschäftigen. Sei es der Austausch über die eigene Sexualität und
geschlechtliche Identität, Erfahrungen mit Hass und Diskriminierung oder
psychische Gesundheit. Solche safer spaces sind schützenswert und für
diese ist oft die Möglichkeit zur anonymen Teilnahme entscheidend. Daher
lehnen wir eine generelle Klarnamenpflicht zur Nutzung digitaler Dienste
entschieden ab.
[1] Grundsatzprogramm des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (2022).
[2] Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der UN-Generalversammlung
beschlossen und 1992 in Deutschland ratifiziert und ist somit als einfaches
Bundesgesetz in Kraft getreten. Der BDKJ fordert seit langem, dass die
Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Die Kinderrechtskonvention
verwendet die Bezeichnung „Kind“ für alle Menschen unter 18. Wir sprechen darum
in diesem Beschluss von „Kindern und Jugendlichen“ oder „jungen Menschen“. Vgl.
UN-Kinderrechtskonvention (1989).
[3] In solchen General Comments werden die völkerrechtlich verbindlichen UN-
Konventionen für bestimmte Bereiche ausgelegt. Der 25. General Comment wurde
2021 veröffentlicht. Vorher hat ein umfangreicher Beteiligungsprozess
stattgefunden, bei dem weltweit auch Kinder und Jugendliche zu Wort kamen.
[4] Aktuell sind im Regelsatz für den Bereich „Nachrichtenübermittlung“, unter
den auch Telefon und Internet fällt, 44,88€ pro Monat vorgesehen. Für die
Anschaffung von Endgeräten für Schüler*innen kann allerdings nur unter engen
Voraussetzungen ein Mehrbedarf angemeldet und in Anspruch genommen werden (vgl.
https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-bezahlt-das-jobcenter-mein-
smartphone/).
[5] Freie Software ist Software, die die Freiheit und Gemeinschaft der Nutzer
respektiert. Ganz allgemein bedeutet das, dass Nutzer die Freiheit haben
Software auszuführen, zu kopieren, zu verbreiten, zu untersuchen, zu ändern und
zu verbessern (vgl. https://www.gnu.org/philosophy/free-sw.de.html).
[6] Zur Datenlage zum Breitbandausbau sowie Auswertung durch das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, vgl.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/bericht-zum-
breitbandatlas-mitte-2021-ergebnisse.pdf?__blob=publicationFile.
[7] Die Software soll in erster Linie an der Sicherheit der Nutzer*innen
ausgerichtet sein. Andere Anliegen wie beispielsweise das Profitinteresse der
Anbieter*innen oder die schnelle Verfügbarkeit sollen dagegen zweitranging sein.
[8] Vgl. die Sonderstudie zum “Digital-Skills-Gap" im Rahmen des D21-Digital-
Index von 2020/21, https://initiatived21.de/publikationen/digital-skills-gap.
[9] Vgl. General Comment 25, Art. 99. Diese Forderung wurde insbesondere von
Kindern und Jugendlichen selbst formuliert, vgl. Our Rights in a Digital World,
eine Zusammenfassung zahlreicher Befragungen und partizipativer Workshops, die
in der Erarbeitung des General Comment 25 durchgeführt worden sind, vgl.
https://5rightsfoundation.com/uploads/Our%20Rights%20in%20a%20Digital%20World.pd-
f.
[10] Proprietäre Software gehört einem privatwirtschaftlichen Unternehmen und
kann nur von diesem eingesehen und verändert werden. Häufig sind sie nicht
kostenlos.
[11] Intersektional meint die Überschneidung und Gleichzeitigkeit verschiedener
Formen von Diskriminierung, die sich dann gegenseitig verstärken. Z.B. sind
schwarze Frauen häufiger von Diskriminierung betroffen als weiße Frauen.
[12] Vgl. den Beschluss der Bundesfrauenkonferenz „Frauen*hass im Netz ist real
– Gewalt gegen Frauen* endlich beenden“.
[13] Overblocking ist das übermäßige Blockieren von Inhalten im Netz, weil
bestimmte Inhalte blockiert werden sollen, dabei aber andere legale Inhalte
ebenfalls gesperrt werden.
Nach Zeile 121 einfügen:
- Es braucht eine stärkere strukturelle und finanzielle Förderung von außerschulischen und jugendverbandlichen Bildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Medienkompetenz
Der BDKJ-Hauptausschuss möge beschließen:
Einleitung
Als BDKJ setzen wir uns für die Umsetzung der Menschen- und Kinderrechte ein[1]
und fordern – zu der Stärkung –, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Zur
UN-Kinderrechtskonvention[2] gibt es verschiedene Erläuterungen und
Konkretisierungen zu bestimmten Themen der Konvention, diese werden “General
Comments” genannt. Der 25. General Comment[3] beschäftigt sich mit den digitalen
Rechten von Kindern und Jugendlichen. Dieser greift die vier Grundprinzipien der
Kinderrechtskonvention auf - nämlich Nichtdiskriminierung, Vorrang des
Kindeswohls, Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung und Berücksichtigung der
Perspektive des Kindes - und leitet daraus Forderungen für den digitalen Raum
ab.
Im Jahr 2018 hat sich der BDKJ im Beschluss „Teilhabe, Lebenswelt und Digitale
Mündigkeit – unsere digitalpolitischen Grundhaltungen“ zu den Belangen junger
Menschen in digitalen Lebenswelten positioniert.
Auf Grundlage dieser Beschlüsse möchten wir uns tiefgehender mit der digitalen
Teilhabe von jungen Menschen beschäftigen und weiterhin für diese einsetzen.
Teilhabe bedeutet für uns: dabei sein, mitmachen und mitgestalten. Damit
verstehen wir unter digitaler Teilhabe das Dabeisein, Mitmachen und Mitgestalten
einer sich immer weiter digitalisierenden Gesellschaft. Daraus ergibt sich für
uns als katholische Jugendverbände die Aufgabe, uns dafür einzusetzen, dass alle
jungen Menschen in ihrer Vielfalt an dieser digitalen Welt gleichberechtigt
teilnehmen können.
Besonders wichtig ist dabei, dass Menschenrechte nie nur teilweise oder nur für
eine bestimmte Gruppe verwirklicht werden können, sondern eine intersektionale
Perspektive eingenommen werden muss. So führt das Recht auf digitale Teilhabe in
verschiedenen Ausgangssituationen zu unterschiedlichen Handlungsschritten. Die
folgenden Forderungen beschäftigen sich mit der Perspektive von jungen Menschen
in Deutschland. Es muss jedoch klar sein, dass diese nicht auf Kosten von
Menschen in anderen Teilen der Welt verwirklicht werden dürfen.
Für tatsächliche digitale Teilhabe braucht es sowohl technische und materielle
als auch soziale, politische und rechtliche Voraussetzungen. Diese werden im
Folgenden genauer ausgeführt. Dabei messen wir politische Entscheidungen daran,
wie sie einen Rahmen sicherstellen, der Teilhabegerechtigkeit junger Menschen in
diesen verschiedenen Dimensionen ermöglicht.
Teilhabe AN digitalen Räumen
Es muss sichergestellt sein, dass alle jungen Menschen Zugang zu digitalen
Räumen besitzen – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialem
Status, ethnischer Herkunft und Alter sowie kognitiver und körperlicher
Fähigkeiten.
Bei der Möglichkeit, Zugang zu digitalen Räumen zu erhalten, gibt es nach wie
vor große Unterschiede. So ist der Zugang zu geeigneten digitalen Endgeräten und
Infrastruktur nicht für alle jungen Menschen gewährleistet. Zum Beispiel gibt es
regional nach wie vor große Unterschiede bei der Qualität der Internetanbindung.
Auch werden Kinder von verschiedener Seite regelmäßig von der Nutzung digitaler
Dienste ausgeschlossen.
Daher fordern wir:
- Junge Menschen müssen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer
Eltern Zugang zu eigenen digitalen Endgeräten haben. Diese Endgeräte
müssen geeignet für den jeweiligen Bedarf sein (z.B. ist für die Teilnahme
an digitalen Unterrichtsformaten bzw. Videokonferenzen ein Handy mit
kleinem Display nicht geeignet. Der Zugang zu einem Tablet o.Ä. muss
sichergestellt sein.) und in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen
(z.B. muss es verschiedenen Kindern in demselben Haushalt gleichzeitig
möglich sein, an digitalen Bildungsangeboten teilzunehmen oder in
digitalen Räumen zu partizipieren). Dazu muss digitale Teilhabe auch bei
Sozialleistungen und insbesondere im Bürger*innengeld angemessen
berücksichtigt werden.[4]
- Es braucht Angebote für junge Menschen, bei denen sie niederschwellig
Unterstützung bei der Einrichtung, sicheren Bedienung, Wartung und
Reparatur von digitalen Endgeräten erhalten können.
- Zudem sollen öffentlich zugängliche Orte entstehen, an denen jede*r
Zugriff auf moderne Hardware und Software sowie kostenfreien und sicheren
Internetzugang erhalten kann. Hier sehen wir auch die Einrichtungen
unserer Kirche in der Verantwortung, zum Beispiel offene WLAN-Zugänge
sowie Endgeräte zur Verfügung zu stellen.
- Freie Software[5] für den privaten Gebrauch soll verstärkt gefördert
werden. Unter anderem ist freie Software für die Anwender*innen
kostenfrei, wodurch finanziell schwächer gestellten Personen die Nutzung
ermöglicht wird. Zudem können durch die Anpassbarkeit der Software leicht
Verbesserungen, z.B. zur inklusiveren Nutzbarkeit der Software,
vorgenommen werden. Daher müssen bestehende Projekte freier Software für
die private Nutzung staatlich unterstützt sowie neue Projekte angeregt
werden.
- Es darf in Deutschland keine Orte ohne ausreichende Netzabdeckung und
leistungsstarke Breitbandanbindung mehr geben. Vor allem in ländlichen,
aber auch in halbstädtischen Gebieten liegen hier noch große Defizite vor.
Auch im Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland ergeben sich noch
relevante Unterschiede bei der Versorgung mit schnellem Internet.[6]
- Digitale Barrieren müssen abgebaut werden, um auch Menschen mit
Behinderung die Teilhabe an digitalen Räumen zu ermöglichen. Dazu gehört
zum Beispiel, dass Texte mit hohem Kontrast und durch Screenreader lesbar
dargestellt sind, für Bilder Alternativtexte eingepflegt werden sowie für
Videos Untertitel zur Verfügung gestellt werden. Viele Maßnahmen zum Abbau
digitaler Barrieren sind sehr leicht umzusetzen und sollen daher
konsequent angewandt werden. Dazu braucht es eine höhere Sensibilisierung
für die Bereitstellung barrierearmer digitaler Räume. Hilfsmittel wie
digitale Assistenzsysteme sind zu verbessern und zu fördern.
- Das berechtigte Anliegen, Kinder vor unangemessenen Inhalten zu schützen,
führt aktuell dazu, dass sie häufig pauschal von digitalen Räumen
ausgeschlossen werden. Zum Beispiel ist der Zugang zu digitalen Diensten
und Räumen an scharfe Altersgrenzen gekoppelt: Messenger-Dienste, soziale
Netzwerke und Websites sind oft erst ab einem Alter von 13 oder 16 Jahren
legal zugänglich und Kinder dadurch von der Teilhabe an diesen Räumen
formal ausgeschlossen. Solche Schutzmechanismen diskriminieren Kinder
nicht nur, sondern sie sind auch weitgehend wirkungslos. Darum muss in
digitalen Räumen der Grundsatz safety by design[7] umgesetzt werden, damit
solche Beschränkungen unnötig werden.
Teilhabe DURCH digitale Räume
Junge Menschen können digitale Technologien in verschiedenen Weisen nutzen, um
gesellschaftliche Teilhabe zu erreichen. Sie vereinfachen den Zugang zu
Informationen aus der ganzen Welt und erlauben selbstgewählten kulturellen
Austausch, der unabhängig von etablierten Institutionen und Formaten gelingen
kann. Barrieren, die gesellschaftliche Teilhabe erschweren, können so deutlich
kleiner werden. Die meisten jungen Menschen sind in der Lage, den digitalen Raum
für ihre Interessen und Bedürfnisse zu nutzen. Allerdings sind digitale Angebote
nicht immer zuverlässig, sondern teilweise irreführend oder manipulativ. Jedoch
ist die Fertigkeit, seriöse von unseriösen Informationen zu unterscheiden, stark
vom Bildungsgrad abhängig.[8]
Darum fordern wir:
- Der Zugang zu vertrauenswürdigen und altersgerecht aufbereiteten
Informationen muss für alle Altersgruppen sichergestellt und ausgebaut
werden.[9] Bestehende Angebote sind so anzupassen, dass sie als solche
einfach auffindbar, direkt erkennbar und so barrierearm wie möglich zu
nutzen sind.
- Akteur*innen der außerschulischen Bildung wie pädagogische Fachkräfte,
ehrenamtliche Jugendleiter*innen und andere müssen durch entsprechende
Angebote der Fort- und Weiterbildung qualifiziert werden, um junge
Menschen in ihre digitale Mündigkeit zu begleiten und unterstützen. Wo es
solche Angebote bereits gibt, müssen sie angemessen unterstützt und
ausgebaut werden.
- Es braucht eine stärkere strukturelle und finanzielle Förderung von außerschulischen und jugendverbandlichen Bildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Medienkompetenz
- Schulische Bildung muss jungen Menschen digitale Teilhabe ermöglichen und
ihnen die dafür notwendigen Kompetenzen vermitteln. Dafür müssen Konzepte
entwickelt und flächendeckend umgesetzt werden. Die Schulen müssen dafür
angemessen und verlässlich ausgestattet werden. Dabei müssen die Schwächen
bisheriger Förderprogramme wie dem DigitalPakt Schule (z.B. aufwändige und
lange Antragsverfahren, der Ausschluss von Wartungskosten, ...) behoben
werden. Hinzu kommt die Überarbeitung von Lehr- und Bildungsplänen und der
Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften.
- Auch Eltern und andere Sorgeberechtigte spielen eine entscheidende Rolle
für die Entwicklung der digitalen Mündigkeit junger Menschen. Für diese
muss es entsprechende Angebote der Erwachsenenbildung geben. Dabei sollen
insbesondere die Rechte der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden.
- Auch im Bildungskontext ist der Einsatz freier Software grundsätzlich zu
fördern. Falls dennoch proprietäre Software[10] zum Einsatz kommt, darf
dies nicht zu einem Nachteil für junge Menschen führen. Unabhängig von
finanziellen Möglichkeiten sind Lizenzen für die jeweilige Software für
alle Lehrenden und Lernenden zur Verfügung zu stellen.
- Formen digitaler Kultur (z.B. im Bereich Gaming) sind als Kulturgüter
anzuerkennen und wertzuschätzen. Digitale Angebote sind genauso
förderwürdig wie Präsenzangebote und müssen bei Förderprogrammen
entsprechend berücksichtigt werden.
Teilhabe IN digitalen Räumen
Digitale Räume bieten einzigartige Chancen zum Austausch, zur Vernetzung und zum
gesellschaftlichen Diskurs. Insbesondere erweitern sie die Möglichkeiten für
junge Menschen, ihre Meinungen zu äußern und zu teilen, und so zum Beispiel
politische Debatten mitzugestalten. Gleichzeitig braucht es für diese Teilhabe
sichere Rahmenbedingungen, weil sich nicht alle jungen Menschen gleichermaßen
sicher im digitalen Raum bewegen können. Gerade Hassrede und
(intersektionale[11]) Diskriminierung führen dazu, dass sich Personen aus den
Diskursen zurückziehen. Insbesondere Mädchen, Frauen und andere marginalisierte
Gruppen werden so aus digitalen Diskursräumen verdrängt. Auf diese Weise werden
sie von demokratischer Teilhabe systematisch ausgeschlossen. Für Täter*innen
ergeben sich oft keinerlei Konsequenzen.[12]
Daher fordern wir:
- Die Möglichkeiten zur politischen Beteiligung durch digitale Technologien
soll auf allen Ebenen (Kommune, Land, Bund, EU) weiter ausgebaut und
insbesondere in Inhalt und Form auch auf junge Menschen ausgerichtet sein.
Nur weil ein Beteiligungsprozess digital stattfindet, ist dieser nicht
automatisch für junge Menschen zugänglich. Zudem muss die Verbindlichkeit
der Beteiligungsformate für die politischen Akteur*innen erhöht und die
Konsequenzen der Ergebnisse der Formate transparent gemacht werden.
Insbesondere fordern wir mehr digitale Beteiligungsformate, die sich
konkret an junge Menschen richten.
- Junge Menschen aus marginalisierten Gruppen brauchen Vorbilder, die sie
dazu motivieren, sich selbst bei der Gestaltung digitaler Räume
einzubringen. Daher müssen Entscheidungspositionen sowie Teams, die
digitale Räume entwerfen, bereitstellen und betreuen, vielfältig besetzt
werden. Durch die direkte Mitgestaltung vielfältiger Gruppen können
digitale Räume auch automatisch leichter sicher und barrierearm gemacht
werden.
- Im Internet müssen zielführende und konstruktive Debatten über
gesellschaftlich relevante Themen möglich sein. Dazu braucht es auch
professionell moderierte Foren und Räume. Hassrede und persönliche
Angriffe dürfen in diesen Räumen keinen Platz finden und müssen konsequent
gelöscht werden.
- Digitale Gewalt, Hasskriminalität und Beleidigungen müssen verfolgt und
bestraft werden. Das Verbreiten entsprechender Inhalte darf für
Täter*innen nicht folgenlos bleiben.
- Digitale Plattformen müssen möglichst unfreundlich für Täter*innen
gestaltet werden. Das heißt Melde- und Beschwerdesysteme von Plattformen
müssen so überarbeitet werden, dass Meldungen von diskriminierenden
Inhalten niederschwellig und schnell möglich sind. Des Weiteren müssen die
Meldungen und Beschwerden schnell bearbeitet, entsprechende Inhalte und
Nutzer*innenaccounts gelöscht und im Falle einer strafrechtlichen Relevanz
konsequent angezeigt werden.
- Junge Menschen müssen in digitalen Räumen die Möglichkeit haben, frei ihre
Meinung äußern zu können. Denn ihre Meinungen liefern wertvolle Beiträge
zu Debatten und zur Kultur in digitalen Räumen. Insbesondere darf diese
Freiheit nicht durch overblocking[13] eingeschränkt werden. Darüber hinaus
sind Whistleblower*innen und Aktivist*innen auf die Möglichkeit der
anonymen Kommunikation ohne staatliche Überwachung angewiesen.
- Junge Menschen brauchen Räume zum vertraulichen Austausch über Themen, die
sie beschäftigen. Sei es der Austausch über die eigene Sexualität und
geschlechtliche Identität, Erfahrungen mit Hass und Diskriminierung oder
psychische Gesundheit. Solche safer spaces sind schützenswert und für
diese ist oft die Möglichkeit zur anonymen Teilnahme entscheidend. Daher
lehnen wir eine generelle Klarnamenpflicht zur Nutzung digitaler Dienste
entschieden ab.
[1] Grundsatzprogramm des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (2022).
[2] Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der UN-Generalversammlung
beschlossen und 1992 in Deutschland ratifiziert und ist somit als einfaches
Bundesgesetz in Kraft getreten. Der BDKJ fordert seit langem, dass die
Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Die Kinderrechtskonvention
verwendet die Bezeichnung „Kind“ für alle Menschen unter 18. Wir sprechen darum
in diesem Beschluss von „Kindern und Jugendlichen“ oder „jungen Menschen“. Vgl.
UN-Kinderrechtskonvention (1989).
[3] In solchen General Comments werden die völkerrechtlich verbindlichen UN-
Konventionen für bestimmte Bereiche ausgelegt. Der 25. General Comment wurde
2021 veröffentlicht. Vorher hat ein umfangreicher Beteiligungsprozess
stattgefunden, bei dem weltweit auch Kinder und Jugendliche zu Wort kamen.
[4] Aktuell sind im Regelsatz für den Bereich „Nachrichtenübermittlung“, unter
den auch Telefon und Internet fällt, 44,88€ pro Monat vorgesehen. Für die
Anschaffung von Endgeräten für Schüler*innen kann allerdings nur unter engen
Voraussetzungen ein Mehrbedarf angemeldet und in Anspruch genommen werden (vgl.
https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-bezahlt-das-jobcenter-mein-
smartphone/).
[5] Freie Software ist Software, die die Freiheit und Gemeinschaft der Nutzer
respektiert. Ganz allgemein bedeutet das, dass Nutzer die Freiheit haben
Software auszuführen, zu kopieren, zu verbreiten, zu untersuchen, zu ändern und
zu verbessern (vgl. https://www.gnu.org/philosophy/free-sw.de.html).
[6] Zur Datenlage zum Breitbandausbau sowie Auswertung durch das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, vgl.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/bericht-zum-
breitbandatlas-mitte-2021-ergebnisse.pdf?__blob=publicationFile.
[7] Die Software soll in erster Linie an der Sicherheit der Nutzer*innen
ausgerichtet sein. Andere Anliegen wie beispielsweise das Profitinteresse der
Anbieter*innen oder die schnelle Verfügbarkeit sollen dagegen zweitranging sein.
[8] Vgl. die Sonderstudie zum “Digital-Skills-Gap" im Rahmen des D21-Digital-
Index von 2020/21, https://initiatived21.de/publikationen/digital-skills-gap.
[9] Vgl. General Comment 25, Art. 99. Diese Forderung wurde insbesondere von
Kindern und Jugendlichen selbst formuliert, vgl. Our Rights in a Digital World,
eine Zusammenfassung zahlreicher Befragungen und partizipativer Workshops, die
in der Erarbeitung des General Comment 25 durchgeführt worden sind, vgl.
https://5rightsfoundation.com/uploads/Our%20Rights%20in%20a%20Digital%20World.pd-
f.
[10] Proprietäre Software gehört einem privatwirtschaftlichen Unternehmen und
kann nur von diesem eingesehen und verändert werden. Häufig sind sie nicht
kostenlos.
[11] Intersektional meint die Überschneidung und Gleichzeitigkeit verschiedener
Formen von Diskriminierung, die sich dann gegenseitig verstärken. Z.B. sind
schwarze Frauen häufiger von Diskriminierung betroffen als weiße Frauen.
[12] Vgl. den Beschluss der Bundesfrauenkonferenz „Frauen*hass im Netz ist real
– Gewalt gegen Frauen* endlich beenden“.
[13] Overblocking ist das übermäßige Blockieren von Inhalten im Netz, weil
bestimmte Inhalte blockiert werden sollen, dabei aber andere legale Inhalte
ebenfalls gesperrt werden.
Kommentare