erfolgt mündlich
Antrag: | Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen |
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Antragsteller*in: | DiPA (offiziell Lena) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.02.2024, 15:39 |
Antrag: | Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen |
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Antragsteller*in: | DiPA (offiziell Lena) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.02.2024, 15:39 |
Der BDKJ-Hauptausschuss möge beschließen:
Einleitung
Als BDKJ setzen wir uns für die Umsetzung der Menschen- und Kinderrechte ein[1]
und fordern – zu der Stärkung –, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Zur
UN-Kinderrechtskonvention[2] gibt es verschiedene Erläuterungen und
Konkretisierungen zu bestimmten Themen der Konvention, diese werden “General
Comments” genannt. Der 25. General Comment[3] beschäftigt sich mit den digitalen
Rechten von Kindern und Jugendlichen. Dieser greift die vier Grundprinzipien der
Kinderrechtskonvention auf - nämlich Nichtdiskriminierung, Vorrang des
Kindeswohls, Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung und Berücksichtigung der
Perspektive des Kindes - und leitet daraus Forderungen für den digitalen Raum
ab.
Im Jahr 2018 hat sich der BDKJ im Beschluss „Teilhabe, Lebenswelt und Digitale
Mündigkeit – unsere digitalpolitischen Grundhaltungen“ zu den Belangen junger
Menschen in digitalen Lebenswelten positioniert.
Auf Grundlage dieser Beschlüsse möchten wir uns tiefgehender mit der digitalen
Teilhabe von jungen Menschen beschäftigen und weiterhin für diese einsetzen.
Teilhabe bedeutet für uns: dabei sein, mitmachen und mitgestalten. Damit
verstehen wir unter digitaler Teilhabe das Dabeisein, Mitmachen und Mitgestalten
einer sich immer weiter digitalisierenden Gesellschaft. Daraus ergibt sich für
uns als katholische Jugendverbände die Aufgabe, uns dafür einzusetzen, dass alle
jungen Menschen in ihrer Vielfalt an dieser digitalen Welt gleichberechtigt
teilnehmen können.
Besonders wichtig ist dabei, dass Menschenrechte nie nur teilweise oder nur für
eine bestimmte Gruppe verwirklicht werden können, sondern eine intersektionale
Perspektive eingenommen werden muss. So führt das Recht auf digitale Teilhabe in
verschiedenen Ausgangssituationen zu unterschiedlichen Handlungsschritten. Die
folgenden Forderungen beschäftigen sich mit der Perspektive von jungen Menschen
in Deutschland. Es muss jedoch klar sein, dass diese nicht auf Kosten von
Menschen in anderen Teilen der Welt verwirklicht werden dürfen.
Für tatsächliche digitale Teilhabe braucht es sowohl technische und materielle
als auch soziale, politische und rechtliche Voraussetzungen. Diese werden im
Folgenden genauer ausgeführt. Dabei messen wir politische Entscheidungen daran,
wie sie einen Rahmen sicherstellen, der Teilhabegerechtigkeit junger Menschen in
diesen verschiedenen Dimensionen ermöglicht.
Teilhabe AN digitalen Räumen
Es muss sichergestellt sein, dass alle jungen Menschen Zugang zu digitalen
Räumen besitzen – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialem
Status, ethnischer Herkunft und Alter sowie kognitiver und körperlicher
Fähigkeiten.
Bei der Möglichkeit, Zugang zu digitalen Räumen zu erhalten, gibt es nach wie
vor große Unterschiede. So ist der Zugang zu geeigneten digitalen Endgeräten und
Infrastruktur nicht für alle jungen Menschen gewährleistet. Zum Beispiel gibt es
regional nach wie vor große Unterschiede bei der Qualität der Internetanbindung.
Auch werden Kinder von verschiedener Seite regelmäßig von der Nutzung digitaler
Dienste ausgeschlossen.
Daher fordern wir:
Teilhabe DURCH digitale Räume
Junge Menschen können digitale Technologien in verschiedenen Weisen nutzen, um
gesellschaftliche Teilhabe zu erreichen. Sie vereinfachen den Zugang zu
Informationen aus der ganzen Welt und erlauben selbstgewählten kulturellen
Austausch, der unabhängig von etablierten Institutionen und Formaten gelingen
kann. Barrieren, die gesellschaftliche Teilhabe erschweren, können so deutlich
kleiner werden. Die meisten jungen Menschen sind in der Lage, den digitalen Raum
für ihre Interessen und Bedürfnisse zu nutzen. Allerdings sind digitale Angebote
nicht immer zuverlässig, sondern teilweise irreführend oder manipulativ. Jedoch
ist die Fertigkeit, seriöse von unseriösen Informationen zu unterscheiden, stark
vom Bildungsgrad abhängig.[8]
Darum fordern wir:
Teilhabe IN digitalen Räumen
Digitale Räume bieten einzigartige Chancen zum Austausch, zur Vernetzung und zum
gesellschaftlichen Diskurs. Insbesondere erweitern sie die Möglichkeiten für
junge Menschen, ihre Meinungen zu äußern und zu teilen, und so zum Beispiel
politische Debatten mitzugestalten. Gleichzeitig braucht es für diese Teilhabe
sichere Rahmenbedingungen, weil sich nicht alle jungen Menschen gleichermaßen
sicher im digitalen Raum bewegen können. Gerade Hassrede und
(intersektionale[11]) Diskriminierung führen dazu, dass sich Personen aus den
Diskursen zurückziehen. Insbesondere Mädchen, Frauen und andere marginalisierte
Gruppen werden so aus digitalen Diskursräumen verdrängt. Auf diese Weise werden
sie von demokratischer Teilhabe systematisch ausgeschlossen. Für Täter*innen
ergeben sich oft keinerlei Konsequenzen.[12]
Daher fordern wir:
[1] Grundsatzprogramm des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (2022).
[2] Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der UN-Generalversammlung
beschlossen und 1992 in Deutschland ratifiziert und ist somit als einfaches
Bundesgesetz in Kraft getreten. Der BDKJ fordert seit langem, dass die
Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Die Kinderrechtskonvention
verwendet die Bezeichnung „Kind“ für alle Menschen unter 18. Wir sprechen darum
in diesem Beschluss von „Kindern und Jugendlichen“ oder „jungen Menschen“. Vgl.
UN-Kinderrechtskonvention (1989).
[3] In solchen General Comments werden die völkerrechtlich verbindlichen UN-
Konventionen für bestimmte Bereiche ausgelegt. Der 25. General Comment wurde
2021 veröffentlicht. Vorher hat ein umfangreicher Beteiligungsprozess
stattgefunden, bei dem weltweit auch Kinder und Jugendliche zu Wort kamen.
[4] Aktuell sind im Regelsatz für den Bereich „Nachrichtenübermittlung“, unter
den auch Telefon und Internet fällt, 44,88€ pro Monat vorgesehen. Für die
Anschaffung von Endgeräten für Schüler*innen kann allerdings nur unter engen
Voraussetzungen ein Mehrbedarf angemeldet und in Anspruch genommen werden (vgl.
https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-bezahlt-das-jobcenter-mein-
smartphone/).
[5] Freie Software ist Software, die die Freiheit und Gemeinschaft der Nutzer
respektiert. Ganz allgemein bedeutet das, dass Nutzer die Freiheit haben
Software auszuführen, zu kopieren, zu verbreiten, zu untersuchen, zu ändern und
zu verbessern (vgl. https://www.gnu.org/philosophy/free-sw.de.html).
[6] Zur Datenlage zum Breitbandausbau sowie Auswertung durch das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, vgl.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/bericht-zum-
breitbandatlas-mitte-2021-ergebnisse.pdf?__blob=publicationFile.
[7] Die Software soll in erster Linie an der Sicherheit der Nutzer*innen
ausgerichtet sein. Andere Anliegen wie beispielsweise das Profitinteresse der
Anbieter*innen oder die schnelle Verfügbarkeit sollen dagegen zweitranging sein.
[8] Vgl. die Sonderstudie zum “Digital-Skills-Gap" im Rahmen des D21-Digital-
Index von 2020/21, https://initiatived21.de/publikationen/digital-skills-gap.
[9] Vgl. General Comment 25, Art. 99. Diese Forderung wurde insbesondere von
Kindern und Jugendlichen selbst formuliert, vgl. Our Rights in a Digital World,
eine Zusammenfassung zahlreicher Befragungen und partizipativer Workshops, die
in der Erarbeitung des General Comment 25 durchgeführt worden sind, vgl.
https://5rightsfoundation.com/uploads/Our%20Rights%20in%20a%20Digital%20World.pd-
f.
[10] Proprietäre Software gehört einem privatwirtschaftlichen Unternehmen und
kann nur von diesem eingesehen und verändert werden. Häufig sind sie nicht
kostenlos.
[11] Intersektional meint die Überschneidung und Gleichzeitigkeit verschiedener
Formen von Diskriminierung, die sich dann gegenseitig verstärken. Z.B. sind
schwarze Frauen häufiger von Diskriminierung betroffen als weiße Frauen.
[12] Vgl. den Beschluss der Bundesfrauenkonferenz „Frauen*hass im Netz ist real
– Gewalt gegen Frauen* endlich beenden“.
[13] Overblocking ist das übermäßige Blockieren von Inhalten im Netz, weil
bestimmte Inhalte blockiert werden sollen, dabei aber andere legale Inhalte
ebenfalls gesperrt werden.
erfolgt mündlich
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