Veranstaltung: | BDKJ-Hauptausschuss März 2021 |
---|---|
Status: | Beschluss |
Beschlossen am: | 12.03.2021 |
Basierend auf: | A2: Ergänzung des Diskriminierungsverbot im Grundgesetz |
Ergänzung des Diskriminierungsverbot im Grundgesetz
Beschlusstext
Der BDKJ-Hauptausschuss möge beschließen:
Der BDKJ unterstützt die Gesetzesinitiative, das grundgesetzlich
festgeschriebene Diskriminierungsverbot, Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des
Grundgesetzes, um das Merkmal der sexuellen Identität zu ergänzen. Wir plädieren
ebenso dafür, den Begriff der Rasse aus dem gleichen Artikel zu streichen.
Wir erwarten, dass dieses Anliegen nicht gegen die Aufnahme von vorrangig zu
berücksichtigenden Kinderrechten ins Grundgesetz, im Sinne der UN-
Kinderrechtskonvention, ausgespielt wird.
Der BDKJ-Bundesvorstand sucht gezielt das Gespräch mit Abgeordneten,
insbesondere der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, um das Anliegen vorzutragen.
Der BDKJ-Bundesvorstand teilt über den BDKJ.direkt eine Briefvorlage für die
Ansprache der (Wahlkreis-)Abgeorndeten durch die Jugend- und Diözesanverbände,
damit diese ebenfalls zügig ins Gespräch gehen können.
Begründung
Wir erleben in katholischen Kreisen rückwärtsgewandte und menschenverachtende, diskriminierende Positionen zu gleichgeschlechtlichen Beziehungen und gegenüber Menschen, die nicht dem heteronormativen Bild entsprechen. Deswegen sehen wir einen dringenden Bedarf, den Anti-Diskriminierungsartikel im Grundgesetz zu ergänzen.
Der Antrag wird als Dringlichkeitsantrag gestellt, weil unerwartet wieder Bewegung in die entsprechende Debatte gekommen ist und ein Antrag an die BDKJ-Hauptversammlung für die damit verbundenen parlamentarischen Abläufe zu spät kommen könnte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bereits in den zwei Sitzungswochen des Bundestages nach der Hauptausschuss-Sitzung entsprechende Debatten geführt werden. Eine ausreichende Mehrheit für diese Grundgesetzänderung ist nur mit den Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion möglich. Es gibt in der Fraktion bereits Befürworter*innen für diesen Antrag, die entsprechende Unterstützung brauchen. Wir möchten mit diesem Beschluss bewirken, die Haltung des BDKJ als Dachverband der katholischen Kinder- und Jugendverbände insbesondere gegenüber Angehörigen der CDU/CSU-Fraktion in dieser Frage deutlich zu machen.
Es liegen auch Vorschläge für die Formulierung von Kinderrechten vor. Diese sind aber nach unserer Einschätzung nicht weitgehend genug, und es ist unklar, ob sie derzeit eine parlamentarische Mehrheit finden würden. Für das Ende der aktuellen Legislaturperiode und die nächsten Koalitionsverhandlungen möchten wir verhindern, dass mit diesem Anliegen ein politisches Tauschgeschäft betrieben wird.
Der vorliegende Gesetzesentwurf von FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/131/1913123.pdf) nennt nur die sexuelle Identität, womit ein möglichst breiter Oberbegriff für alle Fragen der sexuellen Orientierung verwendet wird, weil die Diskriminierung von intersexuellen Menschen und Trans*personen bereits mit dem Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts abgedeckt ist. Eine genauer differenzierende Wortwahl würde das Anliegen eher schwächen als stärken, weil die Ergänzung sonst entweder unverhältnismäßig lang würde oder man damit riskieren würde, dass einzelne, zur Zeit noch nicht identifizierte und darum nicht genannte Sachverhalte wiederum vom Diskriminierungsverbot nicht erfasst würden.