Veranstaltung: | BDKJ-Hauptausschuss Juni 2021 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Verschoben |
Eingereicht: | 07.04.2021, 00:55 |
Ersetzt: | 6.6: Bundesweite 72-Stunden-Aktion 2023 |
7.1: Bundesweite 72-Stunden-Aktion 2023
Antragstext
Termin
Die Aktion findet vom 18. Mai bis 21. Mai 2023 bundesweit, in allen 27 deutschen
Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
Idee der Aktion
In Projekten verbessern junge Menschen eigenverantwortlich und selbstorganisiert
in 72 Stunden einen Einsatz für das bürgerschaftliche Engagement in
Deutschland. Die Grundgedanken der Solidarität, Gerechtigkeit und
Menschenwürde stehen dabei im Mittelpunkt. Die Gruppen setzen ein Projekt für
eine solidarische, gerechte und menschenwürdige Gesellschaft um. Die Projekte
sind lebensweltorientiert, greifen aktuelle politische und gesellschaftliche
Themen auf, geben dem Ausdruck des Glaubens „Hand und Fuß“ und beinhalten
Raum zur individuellen Umsetzungsgestaltung der Gruppen, sie sollen insbesondere
dem gesellschaftlichen Miteinander dienen. Der Slogan des BDKJ „katholisch –
politisch – aktiv“ wird mit dem gesellschaftlichen Einsatz der Aktion
konkret.
Kooperationen mit kirchenamtlichen Strukturen werden von der Diözesanebene aus
geklärt.
Organisationskultur und Aufgabendefinition zur Umsetzung und
Zielerreichung
Die Marke „72 Stunden“ ist positiv besetzt und etabliert und wird daher
fortgeführt. Das bestehende Corporate Design wird weiter genutzt. Grafiken
werden ggf. leicht angepasst und auch für Individualisierungen zur Verfügung
gestellt.
Die Aktion wird durch diözesane Steuerungskreise und eine
Bundesvernetzungsgruppe organisiert. Die Diözesanverbände können außerdem
regionale Koordinierungskreise gründen und landesweite Vernetzungen bilden.
Die Bundesvernetzungsgruppe besteht aus vier Teilnehmer*innen aus den
Diözesanverbänden der vier Regionen (NRW, Süd-West, Nord-Ost, Bayern), vier
Teilnehmer*innen aus den Jugendverbänden, den zuständigen
Bundesvorstandsmitgliedern, dem*der Projektreferent*in und dem*der
Öffentlichkeitsreferent*in. Weitere Gremien, Referate und Akteur*innen können
bei Bedarf beratend hinzugezogen werden.
Aufgaben und Ziele der Bundesvernetzungsgruppe
Aufgabe der Bundesvernetzungsgruppe ist es, die Gesamtaktion zu planen,
bundesweit zu koordinieren und zu steuern sowie die Arbeit der verschiedenen
Ebenen zu unterstützen und zu vernetzen.
Die Bundesvernetzungsgruppe
- ist verantwortlich für Evaluation und Dokumentation.
- wird in die finanzielle Planung der Aktion eingebunden. Die Entscheidung
über Finanzmittel zur 72-Stunden-Aktion und deren Verwendung obliegt dem
BDKJ Bundesstelle e.V.
- entwickelt einen Zeitplan, an dessen Entwicklung Personen aus allen Ebenen
beteiligt werden. Die Bundesvernetzungsgruppe legt außerdem verbindliche
Meilensteine für alle Ebenen für die Durchführung der Aktion vor. Die
konkrete zeitliche Umsetzung dieser Meilensteine obliegt den
Koordinierungskreisen bzw. den diözesanen Steuerungsgruppen vor Ort.
Online werden entsprechende modulare Bausteine bereitgestellt, die
Freiräume und Flexibilität in der Planung ermöglichen. Über die
Online-Plattform gibt es außerdem die Möglichkeit, eigene Ideen und
Vorlagen hochzuladen sowie sich bezüglich dezentraler Beschaffung von
Merchandising zu vernetzen.
- koordiniert die interne Kommunikation.
- erarbeitet Methoden und Ansätzen, die im Sinne der Nachhaltigkeit der
Aktion für eine mögliche Verstetigung der Kooperation führen. Bewährte
Kooperationen werden exemplarisch geteilt.
- nutzt die dezentralen Auf- und Abtakte um die Aktion bundesweit
öffentlichkeitswirksam zur Eröffnen und zu Schließen. Die BDKJ-
Bundesebene führt dabei keine eigenen Veranstaltungen durch. Die
Bundesvernetzungsgruppe prüft, ob und welcher Auf- und Abtakt für die
öffentliche Präsenz des Bundesverbandes genutzt werden können.
- koordiniert die Erstellung von Materialien, wie Merchandising,
Werbematerialien, Spiri-Pakete, etc. Die Erstellung der Materialien soll
vorrangig in der Vernetzung der Jugend- und Diözesanverbänden erfolgen.
Eine Plattform für die Teilung und Verbreitung von Materialien wird bei
von der Bundesvernetzungsgruppe bereitgestellt. Materialien im Design der
vergangenen Aktion sollen wieder benutzt werden.
- koordiniert überdiözesane Medienpartner*innenschaften.
- bietet formlose (digitale) Vernetzungs- und Austauschtreffen für die
Jugend- und Diözesanverbände an.
Bei der Umsetzung der Ziele soll die Bundesvernetzungsgruppe stets abwägen, was
zur Unterstützung der Jugend- und Diözesanverbände und zur Vereinheitlichung
der bundesweiten Aktion festgelegt werden muss und welche Entscheidungen und
Gestaltungen in der Umsetzung in den diözesanen Steuerungsgruppen getroffen
werden können. Dabei müssen die sehr unterschiedlichen Situationen der Jugend-
und Diözesanverbände berücksichtigt werden. Leitend ist das
Subsidiaritätsprinzip.
Aufgaben des BDKJ-Bundesvorstands
Der BDKJ-Bundesvorstand
- transportiert Aktion und Idee in den Verband sowie in den öffentlichen
Raum (Kirche, Gesellschaft und Politik).
- nutzt die Aktion kirchen- und jugendpolitisch.
- sorgt für gute Rahmenbedingungen und Vernetzung.
- sorgt für die Findung einer bundesweiten Schirmherrschaft.
- trifft in Absprache mit der Bundesvernetzungsgruppe Entscheidungen für
die gesamte Aktion.
- entwickelt mit Rücksprache des Hauptausschusses einen Zeitplan, an dessen
Entwicklung Personen aus allen Ebenen beteiligt werden. Der Vorstand legt
außerdem in Rücksprache mit dem Hauptausschuss verbindliche Meilensteine
für die einzelnen Ebenen für die Durchführung der Aktion vor. Die
konkrete zeitliche Umsetzung dieser Meilensteine obliegt den
Koordinierungskreisen bzw. diözesanen Steuerungsgruppen vor Ort. Online
werden entsprechende modulare Bausteine bereitgestellt, die Freiräume und
Flexibilität in der Planung ermöglichen. Über die Online-Plattform gibt
es außerdem die Möglichkeit, eigene Ideen und Vorlagen hochzuladen.
- nutzt des Corporate Design der vergangenen Aktion. Das Corporate Design
bietet Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten für die Jugend- und
Diözesanverbände. Durch Jugend- und Diözesanverbände gestaltete
Grafiken und Materialien können über eine Ülattform geteilt werden.
- erstellt Plakate und Flyer für einheitliche Erkennung mit
Regionalisierungsmöglichkeiten.
- koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit. Das Konzept der vergangenen Aktion
wird wiederverwendet und ggf. leicht angepasst.
- koordiniert des Krisenmanagements. Das Konzept der vergangenen Aktion wird
wiederverwendet und ggf. leicht angepasst.
- akquiriert Sondermittel für Kooperationen mit interkulturellen,
interreligiösen Partner*innen und muttersprachlichen Gemeinden.
- akquiriert Sondermittel zur Unterstützung der Diözesanverbände im Nord-
Osten für personelle Ressourcen.
- sorgt für die Versicherung der Aktionsgruppen.
- sorgt für die Wiederverwendung der Homepage.
Aufgaben der Jugendverbände
Die Jugendverbände
- motivieren ihre Mitglieder auf allen Ebenen zur Teilnahme an der Aktion
und zur Beteiligung an den Vorbereitungen und in den vorbereitenden
Gremien.
- prüfen, welche Materialien für die Aktion bei ihnen erstellt werden
können, vernetzen sich diesbezüglich mit der Bundesvernetzungsgruppe und
teilen ggf. ihre Materialien.
- bewerben die Aktion, bringen ihr Profil zum Ausdruck und schaffen
Rahmenbedingungen, die interessierten Gruppen eine Mitarbeit in der
verbandlichen Jugendarbeit erleichtern.
- gestalten die Aktion inhaltlich mit Fokus auf die je eigenen, spezifischen
Themen mit und nutzen sie für die eigene Arbeit.
- arbeiten in der Bundesvernetzungsgruppe mit.
Aufgaben der BDKJ-Diözesanverbände
Die BDKJ-Diözesanverbände
- motivieren ihre Mitglieder auf allen Ebenen zur Teilnahme an der Aktion
und zur Beteiligung an den Vorbereitungen und in den vorbereitenden
Gremien.
- prüfen, welche Materialien für die Aktion bei ihnen erstellt werden
können, vernetzen sich diesbezüglich mit der Bundesvernetzungsgruppe und
teilen ggf. ihre Materialien.
- organisieren die Aktion, in den jeweiligen Strukturen mit den jeweils
diözesantypischen Inhalten und Arbeitsweisen bzw. –formen.
- koordinieren Kontakte zu Medienpartner*innen.
- verantworten die Kommunikation zu den Ko-Kreisen.
- filtern Informationen von/zu Ko-Kreisen bzw. Aktionsgruppen und
Bundesvernetzungsgruppe bzw. BDKJ-Bundesstelle.
- sorgen für die Versicherungen für Ko-Kreise und Aktionsgruppen in
Abstimmung mit dem BDKJ-Bundesvorstand.
- tragen Sorge für die Einhaltung der Meilensteine.
- arbeiten in der Bundesvernetzungsgruppe mit.
Die Diözesanebene trägt außerdem die Verantwortung für die folgenden
Aufgaben. Es obliegt den Diözesanverbänden Ko-Kreise zu initiieren, die diese
Aufgaben übernehmen.
- Koordinierung von Aktionsgruppen
- Unterstützung bei der Aktionsplanung und Durchführung
- Information und Betreuung regionaler (Medien-)Partner*innen
- Nutzung der Aktion für die jugendpolitische Interessenvertretung
- Suche nach Aktionspartner*innen für Get-It-Varianten und deren
Koordinierung
Kommunikation zwischen den Ebenen
Die bundesweite 72-Stunden-Aktion ist ein Projekt mit vielen Akteur*innen. Eine
besondere Herausforderung und Notwendigkeit ist es die Kommunikations-,
Eskalations- und Informationswege klar zu regeln und für alle transparent zu
machen, um das Gelingen des Projektes sicherzustellen.
Der Kommunikationsplan ist das zentrale Dokument um einen geregelten und
strukturierten Informationsaustausch über alle Hierarchien und Beteiligungen in
der Organisation der bundesweiten 72-Stunden-Aktion zu gewährleisten. Die
diözesanen Steuerungsgruppen und/oder Ko-Kreise sind dabei die vorrangige
Kommunikationsebene von/zu den Aktionsgruppen. Der BDKJ-Bundesvorstand hat die
Aufgabe, den Kommunikationsplan der vergangenen Aktion zu aktualisieren.
Nachhaltigkeit der Aktion
- Weiterentwicklung des Qualitätssystems: Die Bundesvernetzungsgruppe nutzt
Kriterien und Indikatoren zur Messbarkeit von Bereichen, wie z.B.
nachhaltige Beziehungen und Partner*innenschaften (evaluierbarer
Zielkatalog). Die inhaltliche Ausgestaltung des Qualitätssystems
orientiert sich an allen beschriebenen Zielen. Das Ergebnis des Systems
können Aufschluss über Erfolgs- und Misserfolgskriterien geben und zur
gezielten Maßnahmenentwicklung beitragen. Die festgelegten Ziele werden
klar in die Verbände kommuniziert. Das System wird so gestaltet, dass es
die Ergebnisse mit der 72-Stunden-Aktion 2019 vergleichbar macht.
- Erarbeitung von Anreizen für die Neugründungen von Aktionsgruppen. Diese
Gruppen sollen eine besondere Unterstützung durch die jeweiligen
Diözesan- und Jugendverbände erfahren. Während und nach der Aktion wird
eine Praxisbegleitung angeboten. Die Begleitung dient der
Identitätsbildung durch Zugehörigkeit und Bestärkung in der
Selbstorganisation und Aufbau von Jugendverbandsstrukturen.
- Die Projekte der Aktion können Auftakt für den Kontaktaufbau und stetige
Kooperationen sein.
- Die Aktion macht sichtbar, welchen Beitrag Jugendverbände zum
bürgerschaftlichen Engagement und zum Gelingen des gesellschaftlichen
Miteinanders leisten. Die Aktion ist eingebunden in die alltägliche
Arbeit der Jugendverbände.
Zeitplan der Aktion
Die Aktion findet vom 18. Mai bis 21. Mai 2023 bundesweit, in allen 27 deutschen
Diözesen und in allen BDKJ-Jugendverbänden statt.
- Mai 2021 Hauptversammlung beschließt Durchführung der Aktion
- Mai 2021 Einsetzung der Bundessteuerungsgruppe
- Sommer 2021 Besetzung des Projektreferats
- Frühjahr 2022 Gründung der diözesanen Steuerungsgruppen
- Sommer 2022 ggf. Gründung der Koordinierungskreise
- Sommer 2023 Evaluation
- Herbst 2023 Dokumentation
Ziele der Aktion für den BDKJ und seine Jugendverbände
Leitziel:
Die 72-Stunden-Aktion hat junge Menschen zum gesellschaftlichen Engagement und
zur aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft vor dem Hintergrund des BDKJ und der
Jugendverbände motiviert.
Mittlerziele:
- Die 72-Stunden-Aktion ist eine Bereicherung für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene.
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene setzen und erleben ein sichtbares
Zeichen des Glaubens.
- Die Öffentlichkeit nimmt wahr, dass katholische Jugendverbände sozial,
politisch und gesellschaftlich engagiert, christlich motiviert, bundesweit
leistungsfähig und nachhaltig zukunftsfähig sind. Ihre Profile sind in
der Öffentlichkeit bekannt.
- Die christlichen Ansprüche für die Bewahrung der Schöpfung sowie die
Kriterien des Fairen Handels und des Kritischen Konsums sind in der Aktion
erfüllt.
- Spaß und Sinn sind verbunden. Katholische Jugend(verbands)arbeit
verbindet in ihren Aktivitäten Sinnhaftigkeit und Erlebnischarakter.
- Die Aktion erreicht Zielgruppen über die eigenen Jugendverbandsstrukturen
hinaus.
Im Sinne einer Antidiskriminierungsarbeit ist zu ermöglichen, dass jede*r
unabhängig von Hautfarbe, Abstammung, Sexualität, sexueller Orientierung oder
Behinderung, teilhaben kann.
Finanzierung
Die Entscheidung über die Verwendung finanzieller Mittel obliegt dem BDKJ
Bundesstelle e.V. Die Bundesvernetzungsgruppe soll an der Entscheidung über die
inhaltliche Verwendung der Mittel für die 72-Stunden-Aktion beteiligt werden.
Die Finanzierung der 72-Stunden-Aktion 2023 soll durch öffentliche und
kirchliche Zuschüsse, Drittmittel von Kooperationspartner*innen und
Sponsor*innen sowie Eigenmitteln des BDKJ-Bundesstelle e.V. erfolgen.
Die konkrete Finanzierung hat die Mitgliederversammlung des BDKJ-Bundesstelle
e.V. festgelegt. Die Jugendverbände beteiligen sich mit maximal 25.000 Euro und
die Diözesanverbände beteiligen sich ebenfalls mit maximal 25.000 Euro an der
Finanzierung. Das Verfahren zur Aufteilung legen die jeweiligen
Bundeskonferenzen fest. Sie sollen sich dabei an dem Verfahren der vergangenen
Aktion orientieren. Die Mittel der Jugend- und Diözesanverbände dienen als
Ausfallfinanzierung, deren Nutzung vermieden werden soll.
Der Bundesvorstand unterstützt die Diözesanverbände im Nord-Osten bei der
gemeinsamen Einwerbung von zusätzlichen Finanzmitteln, um personelle Ressourcen
zu schaffen. Diese Ressourcen werden benötigt, um die anfallenden Aufgaben
durch fehlende Strukturen wie z. B. keine Koordinierungskreise, kein
hauptamtliches Personal oder unzureichend besetzte diözesanweite
Steuerungsebenen zu übernehmen. Das ist erforderlich, um an der 72-Stunden-
Aktion teilhaben zu können.
Änderungsanträge
- Ä1 (BDKJ DV Köln, Eingereicht)
- Ä2 (BDKJ DV Köln, Eingereicht)
- Ä3 (BDKJ DV Köln, Eingereicht)
- Ä4 (BDKJ DV Köln, Eingereicht)
- Ä5 (BDKJ DV Köln, Eingereicht)
- Ä6 (DV Paderborn, Eingereicht)
- Ä7 (DV Paderborn, Eingereicht)
- Ä8 (BDKJ Köln, Eingereicht)
- Ä9 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä10 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä11 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä12 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä13 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä14 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä15 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä16 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä17 (BDKJ DV Magdeburg, Eingereicht)
- Ä18 (BDKJ DV Köln, Eingereicht)
- Ä19 (BDKJ DV köln, Eingereicht)
- Ä20 (DPSG, Eingereicht)
- Ä21 (DPSG, Eingereicht)
- Ä22 (DPSG, Eingereicht)
- Ä23 (DPSG, Eingereicht)
- Ä24 (DPSG, Eingereicht)
- Ä25 (BDKJ DV Essen, DV Speyer, DV Paderborn, Eingereicht)
- Ä26 (DPSG, Eingereicht)
- Ä27 (BDKJ DV Aachen, Eingereicht)
- Ä28 (BDKJ DV Aachen, Eingereicht)
- Ä29 (BDKJ Limburg (nach Antragscafé), Eingereicht)
- Ä30 (BDKJ Limburg (nach Antragscafé), Eingereicht)
- Ä31 (BDKJ Limburg (nach Antragscafé), Eingereicht)
- Ä32 (BDKJ Limburg (nach Antragscafé), Eingereicht)
- Ä33 (BDKJ DV Bamberg, Eingereicht)
- Ä34 (BDKJ DV Bamberg, Zurückgezogen)