Antrag: | Erklärung zum Thema Impfen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 |
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Antragsteller*in: | Michaela Brönner |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.06.2021, 08:17 |
Ä7 zu 7.3: Erklärung zum Thema Impfen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
Antragstext
Von Zeile 13 bis 44:
Es ist ganz klar: Die Impfung gegen das Corona-Virus ist freiwillig und soll es auch sein und bleiben. Sich impfen zu lassen, wenn die Möglichkeit besteht, ist jedoch auch ein Zeichen der Solidarität gegenüber besonders vulnerablen Gruppen. Aufgrund chronischer Krankheiten, Allergien oder weil sie zu jung sind können sie sich beispielsweise nicht impfen lassen. Ein Infektionsschutz besteht nur dann, wenn sie sich in ihrem Umfeld nicht anstecken können. Sich impfen zu lassen, schützt also nicht nur sich selbst, sondern trägt gleichzeitig zum Schutz der Gemeinschaft bei. Am Ende werden es vor allem Impfungen sein, die es uns ermöglichen, die Beschränkungen des Alltags, die wir seit Pandemiebeginn erleben, wieder vollständig aufheben zu können. Denn erst wenn ein Großteil der Menschen in unserer Gesellschaft geimpft ist, können die Infektionswellen gestoppt und die Krankheit bekämpft werden. Bis dahin gilt es einen verantwortlichen Umgang zu halten und nur vorsichtig und durchdacht weiterzuentwickeln.dazu besteht und die entsprechende Empfehlung ausgesprochen ist, ist jedoch auch ein Zeichen der Solidarität gegenüber besonders vulnerablen Gruppen. Aufgrund chronischer Krankheiten, Allergien oder weil sie zu jung sind können sich manche Menschen beispielsweise nicht impfen lassen. Ein Infektionsschutz besteht nur dann, wenn sie sich in ihrem Umfeld nicht anstecken können. Sich impfen zu lassen, schützt also nicht nur sich selbst, sondern trägt gleichzeitig zum Schutz der Gemeinschaft bei. Am Ende werden es vor allem Impfungen sein, die es uns ermöglichen, die Beschränkungen des Alltags, die wir seit Pandemiebeginn erleben, wieder vollständig aufheben zu können. Denn erst wenn ein Großteil der Menschen in unserer Gesellschaft geimpft ist, können die Infektionswellen gestoppt und die Krankheit bekämpft werden. Bis dahin gilt es einen verantwortlichen Umgang miteinander zu halten und nur vorsichtig und durchdacht weiterzuentwickeln.
Die besondere Situation von jungen Menschen muss berücksichtigt werden
Dass die Grundrechte von Geimpften und Genesenen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden, wenn von ihnen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, ist juristisch geboten. Gleichzeitig entsteht dadurch aber eine weitere Ungerechtigkeit, denn unabhängig von ihrer jeweiligen Bereitschaft können sich viele Menschen gar nicht impfen lassen. Das betrifft derzeit alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren, für die schlichtweg noch kein Impfstoff zugelassen ist.
Die Gruppe der jungen Menschen ist in ihrer Lebensführung durch die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 besonders stark eingeschränkt und tragen diese Einschränkungen größtenteils schon seit Beginn der Pandemie solidarisch mit, um besonders gefährdete Gruppen bestmöglich zu schützen. Solange keine Möglichkeit einer Impfung besteht, fordern wir andere Konzepte, um jungen Menschen ihre Grundrechte zurückzugeben. Insbesondere für die Sommermonate müssen Kinder und Jugendliche Möglichkeiten haben, soziale Kontakte zu pflegen und an Angeboten der Jugend(verbands)arbeit teilnehmen zu können.