Änderungen von 7.2 zu 7.2NEU
Ursprüngliche Version: | 7.2 |
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Status: | Zurückgezogen (Ersetzt 6.8ALT) |
Eingereicht: | 07.05.2021, 18:14 |
Neue Version: | 7.2NEU |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.06.2021, 10:21 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 8 bis 14:
Die MHG-Studie beschreibt unterschiedliche Faktoren, die alle darauf hinauslaufen, dass mit dem Verüben sexualisierter Gewalt häufig Machtmissbrauch verknüpft ist. Vertrauensverhältnisse und die eigene Stellung wurden ausgenutzt und Betroffenen schlimme Verletzungen zugefügt. Dieses Handeln arbeitet mit der Strategie, dass sich Betroffene selbst schuldig und verantwortliche für dass fühlen, was ihnen passiert ist. Ähnliche Mechanismen zeigen sich zeigen, dass mit sexualisierter Gewalt häufig Machtmissbrauch verknüpft ist. Vertrauensverhältnisse und die eigene Stellung wurden ausgenutzt und Betroffenen schlimme Verletzungen zugefügt. Dieser Mechanismus zeigt sich genauso im Phänomen des Geistlichen Missbrauchs.
Von Zeile 21 bis 28:
als vorgelagertes Phänomen zu sexualisierter Gewalt. Auch wenn diese Form des Missbrauchs nicht zwingend in sexualisierter Gewalt gipfeln muss, kann sie den Weg entscheidend bereiten und stellt an sich schon eine Grenzverletzung dar. Gerade geistliche und seelsorgliche Begleitung muss sich gewahr sein, dass in der absoluten Verkündung und Auslegung von Bibelstellen oder Glaubenswahrheiten missbräuchliche Manipulation verborgen liegen kann.zu sexualisierter Gewalt führt, kann er den Weg entscheidend bereiten und stellt an sich schon eine Grenzverletzung dar. Gerade geistliche und seelsorgliche Begleitung muss sich bewusst sein, dass auch in der Verkündigung ein Überwältigungsverbot gilt. Geistliche und seelsorgliche Begleiter*innen tragen eine besondere Verantwortung, dass das Machtgefälle nicht ausgenutzt werden.
ZunächstDarüber hinaus zunächst ist festzuhalten: In der Prävention und der Intervention wurden seit dem Jahr 2010 wichtige Veränderungen angestoßen. Dazu gehören die Einrichtung
Von Zeile 45 bis 49 einfügen:
Aufarbeitung folgenlos mit Blick auf persönliche Konsequenzen und systemische Veränderungen bleibt. Betroffene weisen zu Recht darauf hin, dass Prävention ohne Aufarbeitung nicht gelingen kann.[1]
Trotz der Verabschiedung der „Gemeinsame[n] Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der
Von Zeile 51 bis 53:
Aufarbeitung ernüchternd. Diese Erklärung wird erst wirksam, wenn sie in diözesanes Recht überführt wird. Es ist schockierend, dass die wenigstennicht alle Bischöfe dem bisher nachgekommen sind. Die Betroffenen, die nicht erst seit 2010
Von Zeile 59 bis 63:
konkreten Veränderungen sie führen, liegt letztlich in der Hand des jeweiligen Bischofs.
Noch immer hat kein Bischof von sich aus persönlich die Verantwortung für die gemachten Fehler übernommen.Noch immer enttäuscht uns, dass kaum ein Bischof aus der eigenen moralischen Verantwortung heraus Konsequenzen zieht. Mit Blick auf die strukturellen und systemischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt führten weder die MHG-Studie noch die
Von Zeile 74 bis 76:
zurückgeblieben. Die mögliche Höhe von bis zu 50.000 €, die nur in Ausnahmefällen überschritten werden kann, wird von BetroffenenvertreternBetroffenenvertreter*innen als zu niedrig kritisiert, und die moralische Anerkennung des Leids fehlt an vielen Stellen.
Von Zeile 93 bis 95:
- Die
ÖffentlichkeitGesellschaft und insbesondere die Gläubigen entziehen den Verantwortlichen der Kirche ihr Vertrauen. Damit einhergehend wird auch die Frage bedrängend, ob die Kirche noch in der Lage ist, gegenwärtig und in Zukunft
Von Zeile 97 bis 98:
- Der massive Vertrauensverlust
dervon Betroffenen und Gläubigen führt zu einer äußerlich sichtbaren, deutlich steigenden Zahl von Kirchenaustritten,
Von Zeile 105 bis 109:
Die Arbeit vieler Ehrenamtlicher vor Ort und insbesondere die Arbeit der katholischen Jugendverbände wird von der Öffentlichkeit angezweifelt, ob sie sichere Räume für Kinder und Jugendliche bieten können. Die Engagierten
- Es wird wird von der Gesellschaft angezweifelt, ob katholische Jugendverbände sichere Räume für Kinder und Jugendliche bieten können. Engagierte Ehrenamtliche werden persönlich für ein Fehlverhalten der kirchlichen Verantwortungsträger mitverantwortlich gemacht.
Von Zeile 152 bis 157:
- Aufarbeitung passiert sind. Die persönliche Verantwortungsübernahme muss Rücktritte beinhalten, wenn dies angemessen ist. Die Anerkennung Geistlichen Missbrauchs als Gefahr und eine aktive Auseinandersetzung damit, um ihn mit aller Kraft zu verhindern.
- Die Anerkennung von Geistlichem Missbrauch als relevante Kenngröße, die es mit aller Kraft zu verhindern gilt.
- Aus den Ergebnissen der Aufarbeitung die Konsequenzen zu ziehen und die notwendigen strukturellen Veränderungen in ihrem jeweiligen Bistum umzusetzen. Dazu gehört…
Von Zeile 192 bis 196 einfügen:
- Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst - eine Implementierung allein in Satzungen von Trägern halten wir nicht für ein geeignetes Mittel inhaltlicher Arbeit. Die Umsetzung kann nur durch ein tatsächliches Etablieren in den jeweiligen Strukturen gelingen.
- Die Einrichtung einer umfassenden innerkirchlichen Gerichtsbarkeit unter entscheidender Beteiligung (Vorsitz) von Lai*innen.
Von Zeile 203 bis 208:
Mit den Ergebnissen der MHG-Studie ist deutlich geworden: Die Kirche braucht eine Erneuerung. Der Synodale Weg dient der gemeinsamen Suche nach weitergehenden Antworten auf die gegenwärtige Situation für die Kirche in Deutschland. Der Synodale Weg gelingt nur, wenn verbindliche Veränderungen auf Grundlage der Ergebnisse der MHG-Studie entstehen – und die Bischöfe diese sofort umsetzen. Von den Delegierten des Synodalen Wegs fordern wir deshalb:
- Mit den Ergebnissen der MHG-Studie ist deutlich geworden: Die Kirche braucht eine Erneuerung. Der Synodale Weg dient der gemeinsamen Suche nach weitergehenden Antworten auf die gegenwärtige Situation für die Kirche in Deutschland. Der Synodale Weg gelingt nur, wenn verbindliche Veränderungen auf Grundlage der Ergebnisse der MHG-Studie entstehen – und die Bischöfe diese sofort umsetzen. Von den Delegierten des Synodalen Wegs fordern wir deshalb, die systemischen Probleme klar zu benennen und anzugehen, sodass eine verbindliche Vereinbarung von echten Veränderungen beschlossen werden. Diese muss die missbrauchsbegünstigenden Faktoren klar benennen und hieraus die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Dazu gehört insbesondere:
Von Zeile 224 bis 229:
- Klar die systemischen Probleme benennen und angehen, sodass eine verbindliche Vereinbarung von echten Veränderungen beschlossen werden. Diese muss die missbrauchsbegünstigenden Faktoren klar benennen und hieraus die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
- Außerdem sollen Beteiligungsformate für jungen Menschen
zu schaffengeschaffen werden, damit diese ihre Sicht einbringen können (vgl. u28 in Kirche).
Von Zeile 231 bis 233:
Die Politik darf nicht länger einfach nur von außen zuzuschauen und kommentierenzuschauen, sondern muss zum Schutz von Kindern und Jugendlichen selbst handeln. Das bedeutet:
Nach Zeile 247 einfügen:
- Adäquate Unterstützungsmaßnahmen für die Herausforderungen und Konsequenzen für Verbands- und Vereinsstrukturen, die durch wirkliche Aufarbeitung und daraus folgende Ansprüche auf Entschädigungszahlungen entstehen. Die Unterstützungsmöglichkeiten müssen aus unserer Sicht auch umfassen, dass die Forderungen und Fälle aus der Kinder- und Jugendverbandsarbeit gemeinsam von Politik und Kirche vollständig getragen werden.
Von Zeile 250 bis 254:
Gewalt im Bereich der Jugendverbände wollen wir selbst unseren Beitrag zu einer umfassenden Aufarbeitung leisten. Wir Daher verpflichten wir uns, unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Empfehlungen der Aufarbeitungskommission, das Thema Aufarbeitung in unsere Strukturen und unsere Arbeit zu implementieren und die Präventionsarbeit entsprechend weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus setzen wir uns weiter dafür ein, für Kinder und Jugendliche ein und schaffen OrteOrte zu schaffen, wo sie selbstbestimmt und frei eine menschenfreundliche Kirche erleben können. Mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche zu stärken und vor sexualisierter Gewalt zu schützen, verpflichten wir uns:
Von Zeile 262 bis 270 löschen:
- Wir verpflichten uns, unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission, das Thema Aufarbeitung in unsere Strukturen und unsere Arbeit zu implementieren und die Präventionsarbeit entsprechend weiterzuentwickeln.
[1] Vgl. Die Kirche kann es nicht allein; https://www.zeit.de/2021/08/missbrauchsskandal-kirche-aufklaerung-sexuellermissbrauch-deutsche-bischofskonferenz