Änderungen von A1 zu A1
| Ursprüngliche Version: | A1 (Version 4) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 05.12.2025, 12:45 |
| Neue Version: | A1 (Version 5) |
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| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.12.2025, 17:26 |
Titel
Antragstext
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allgemeinen Wehrpflicht und die Einführung eines zivilen oder sozialen Pflichtdienstes in Deutschland wieder mit großer Intensität geführt[3].
Vor diesem Hintergrund erscheint es uns notwendig, unsere friedensethische Orientierung deutlich zu machen. Daher bekräftigen wir in der Debatte weiterhin unsere friedensethische Haltung: Als Christ*innen und Europäer*innen stehen wir für Demokratie, Menschenrechte und einen gerechten, nachhaltigen Frieden ein, der auf der Friedensordnung der Vereinten Nationen, gewaltfreier Konfliktlösung, der Wahrung staatlicher Souveränität, internationaler Zusammenarbeit sowie der Umsetzung der Agenda 2030 beruht. [Verweis als FN: “Menschen schützen – Gewalt überwinden – Frieden nachhaltig stärken”, Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2023.]
Als Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
Die Hauptversammlung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) spricht sich innerhalb dieser Debatte gegen eine Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht und gegenjede Form von zivilem oder sozialem Pflichtdienst aus.Wir bekräftigen unsere friedensethische Haltungbegrüßen wir, dass der Deutsche Bundestag keine Reaktivierung der Wehrpflicht beschlossen hat und das ein erneutes parlamentarisches Verfahren notwendig ist, um über die Notwendigkeit der Einführung der sogenannten „Bedarfswehrpflicht“ zu entschieden. Wir fordern, weiterhin auf die Freiwilligkeit der jungen Menschen zu setzen und sprechen uns gegen eine Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht und gegen jede Form von zivilem oder sozialem Pflichtdienst aus. Wir sind überzeugt davon, dass Sicherheit, Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht durch Pflichtdienste, sondern durch
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Notwendige Verteidigungsfähigkeit ist ohne Wehrpflicht möglich: Es gibt andere Staaten, Modelle und Expertisen, die zeigen: Eine ausreichend starke und leistungsfähige Bundeswehr lässt sich u.a. auch durch Freiwillige, Reservisten, bessere Anreize, Gehälter und Ausstattung aufbauen.
Notwendige Verteidigungsfähigkeit ist auch ohne allgemeine Wehrpflicht möglich. Erfahrungen und empirische Erkenntnisse zeigen, dass sich eine leistungsfähige Bundeswehr durch Freiwillige, Reservist:innen sowie durch attraktive, sinnstiftende und verlässliche Rahmenbedingungen aufbauen lässt. Viele junge Menschen entscheiden sich insbesondere dann für einen Dienst, wenn sie diesen als gesellschaftlich sinnvoll erleben, Mitgestaltungsmöglichkeiten haben und sich mit den Werten des Dienstes identifizieren können. Aus jugendpolitischer Sicht ist ein solcher freiwilliger, überzeugungsbasierter Zugang nachhaltiger und wirksamer als jede Form von Verpflichtung.
[Verweis als FN: https://theconversation.com/recruiting-for-the-modern-military-new-research-examines-why-people-choose-to-serve-and-who-makes-the-ideal-soldier-209332 und https://zms.bundeswehr.de/de/publikationen-ueberblick/studie-bewerbung-soldat-soldatin-5621970-5621970 ]
Wir setzen uns für eine starke und resiliente Gesellschaft ein. Dazu gehört für uns die Stärkung von freiwilligen Engagement in Zivilgesellschaft, Katastrophenschutz und auch in der Bundeswehr. In der aktuellen Debatte sind uns
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- zivilgesellschaftlichen Diensten oder Hilfsorganisationen (sogenannte Blaulichtorganisationen)
[Leerzeichen], ist ein tiefer Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte und widerspricht unserer Vorstellung einer
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- übernehmen. Eine Musterung darf zudem nur dann erfolgen, wenn eine Person grundsätzlich bereit ist, den Wehrdienst anzutreten. Ein
Losverfahren lehnen wir klar abZufallsverfahren sollte nur diejenigen betreffen, die ihre potenzielle Bereitschaft zum Wehrdienst erklärt haben und tauglich gemustert wurden.
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- weltwärts) und deren Träger strukturell, finanziell und rechtlich absichern.
Dazu gehört ein gesetzlicherWir begrüßen einerseits die deutliche Erhöhung der Fördermittel für die nationalen Freiwilligendienste ab dem Haushaltsjahr 2026, andererseits kritisieren wir die Kürzung der Mittel für die weltwärts Freiwilligendienste. Damit es eine wirkliche Stärkung der Freiwilligendienste gibt braucht es einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Förderung jeder abgeschlossenen Freiwilligendienstvereinbarung zwischen Freiwilligen,
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- mindestens auf BAföG-Niveau, um soziale Hürden abzubauen[4]. Wir schließen uns insofern der Forderung nach einem Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz an sowie einer Überarbeitung der Förderrichtlinie Jugendfreiwilligendienste RL-JFD. Wir begrüßen diesbezüglich, dass der Bundestag die Bundesregierung zur Prüfung auffordert, die Rahmenbedingungen der pädagogischen Begleitung aufzuwerten. Dies kann uns und unseren Trägern ermöglichen, die hohe Qualität der pädagogischen Begleitung weiter zu verbessern. Wir halten aber an der Forderung fest, die verpflichtende Teilnahme an den Angeboten der Bildungszentren des Bundes im BFD abzuschaffen. Den Wunsch nach der Ausweitung zu einem „ganzheitlichen Coachingangebot“ werden wir kritisch-konstruktiv begleiten.
Freiwilliges Engagement darf keine Frage des Einkommens oder der sozialen Herkunft sein, um soziale Hürden abzubauen[5]. Wir unterstützen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, die Freiwilligendienste attraktiver und chancengerechter zu gestalten und zusätzliche Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren sind. Zur Gleichwertigkeit dieser Engagementformen zählt zudem, dass Anschreiben an junge Menschen nicht nur
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- über alle zivilen Engagementmöglichkeiten aufklären und auf diese verweisen.
NurWir begrüßen, dass dies gesetzlich ermöglicht worden ist und erwarten nun eine zielorientierte Umsetzung, denn nur so entsteht echte Wahlfreiheit zwischen den Diensten, die im Sinne der Selbstbestimmung und des Abbaus von Klassismus unbedingt
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Stellungnahmen von Jugendverbänden – insbesondere im Rahmen der Verbändebeteiligung bei Gesetzgebungsverfahren – müssen spürbarer berücksichtigt werden.
-
Wir begrüßen, dass der Bundestag die Bundesregierung zur aktiven Einbindung der Akteur*innen, Träger und Freiwilligendienstleistenden in der Weiterentwicklung der Freiwilligendienste aufgefordert hat.
Nur soDadurch wird Beteiligung zur gelebten Demokratie und junge Menschen werden als gleichberechtigte politische Akteur*innen
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- Generationengerechtigkeit.
Für mehr Generationengerechtigkeit und zum Abwenden einer Wehrpflicht aufgrund einer zu geringen Personalstärke der Streitkräfte fordern wir eine stärkere Einbindung auch der Jahrgänge älter als 2008. Vorstellbar sind für uns Maßnahmen zur stärkeren und besseren Einbindung freiwilliger Reservedienstleistender in die Wehrstrukturen. Alle ehemaligen Wehrdienstleistenden werden ebenfalls angefragt, ob Sie zu einem Dienst und einer erneuten Musterung bereit wären. Diese Personengruppe könnte über freiwillige Reservedienstleistungen wieder befähigt werden. Ebenso sollten Lebensältere Menschen, die einen Beitrag im Zivil- oder Heimatschutz leisten möchten, angesprochen werden, ob sie auf freiwilliger Basis einen Beitrag leisten möchten.
Trotz unserer klaren Haltung, die Pflichtdienste grundsätzlich ablehnt, formulieren wir aufgrund der aktuellen Debatte zusätzliche Forderungen an die Bundesregierung für den Fall einer Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht oder Einführung der sogenannten Bedarfswehrpflicht.
Trotz unserer klaren Haltung, die Pflichtdienste grundsätzlich ablehnt, formulieren wir aufgrund der aktuellen Debatte zusätzliche Forderungen an die Bundesregierung für den Fall einer Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht. In diesem Fall muss deren Die Ausgestaltung muss möglichst gerecht, freiheitswahrend und verantwortungsvoll erfolgen. Unsere Position gründet auf einer über 70jährigen
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- Alle Dienste in zivilgesellschaftlichen, militärischen sowie die
Helfdendienste (sogenannte Blaulichtorganisationen)Helfdendienste(sogenannte Blaulichtorganisationen) müssen finanziell, strukturell und gesellschaftlich gleichwertig ausgestattet und anerkannt
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- werden. Jede Entscheidung muss frei getroffen werden können – unabhängig finanzieller Hintergründe und ungleicher Chancen.
[Leerzeichen]Da ein möglicher Ersatzdienst – sei es nun ein reaktivierter “alter Zivildienst” oder ein neues Format – von den zivilgesellschaftlichen
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- die Freiwilligen, die Menschen in den Einrichtungen und die Gesellschaft als Ganzes.
DieAlle Formen der gesetzlich geregelten Freiwilligendienste müssen als Ersatzdienst für einen Zivildienst anerkannt bleiben, wie es bisher die Paragraphen 14a, b, und c des Zivildienstgesetzes regeln. Einen Ausschluss der Jugendfreiwilligendienste als Ersatzdienst darf es nicht geben! Zudem muss die Gleichwertigkeit der Rahmenbedingungen und die Sinnhaftigkeit der abzuleistenden Dienstzeit sichergestellt werden. Darüber hinaus müssen bereits geleistete Dienste und ehrenamtliches Engagement in angemessener Form berücksichtigt und anerkannt werden. Die positiven Aspekte aus den Freiwilligendiensten sind unbedingt zu würdigen und bei der Ausgestaltung eines möglichen
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- die Verdrängung gewissen Personengruppen aus
dem BFDden Freiwilligendiensten, da Plätze für Zivildienstleistende vorgehalten werden müssen. Darunter zählen insbesondere junge Frauen, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ältere Freiwillige odervon ausgemusterten jungenausgemusterte junge Männern,
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- Freiwilligendiensten – beispielsweise in den Bereichen Kultur, Sport und Umwelt.[Zeilenumbruch]
Ein Großteil dieser potenziellen Negativ-Effekte kann durch die Umsetzung der drei Forderungen des Konzepts der Vision 2030 abgefedert
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- Folgen politischer oder gesellschaftlicher Krisen zu kompensieren, wie es in der Vergangenheit schon der Fall war [6].
GenerationengerechtigkeitGenerationengerechtigkeit muss Kompass politischer Verantwortung sein. Dies bedeutet, Sicherheit,
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- Notwendige Begleitstrukturen.
Im militärischen Dienst sind Menschen mit Situationen konfrontiert, die tief in die persönliche Ethik, Psyche und Lebensperspektive eingreifen können. Deshalb müssen psychologische und sozialpädagogische Begleitstrukturen ein zentraler Bestandteil des Diensts sein. Es braucht auch hier diskriminierungs- und rassismussensible Strukturen sowie wirksame Präventions- und Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt. Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext, dass junge Menschen nicht zu Tätigkeiten verpflichtet werden dürfen, die ihrer psychischen Gesundheit schaden oder Diskriminierung oder Traumatisierungen fördern.
Als positives Beispiel engagiert sich der BDKJ mit der “aktion kaserne” gezielt für junge Soldat*innen. Dabei bieten wir politische und ethische Bildungsangebote an, die das Leitbild des “Staatsbürgers in Uniform” stärken. Zudem unterstützen wir sie dabei, Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement im Rahmen der Streitkräfte wahrzunehmen und sich als Vertrauenspersonen zu qualifizieren. Dieses Engagement ist Teil unseres Beitrags zur Stärkung der ethischen und sozialen Begleitung im militärischen Umfeld.[9]
In allen Diensten können Menschen mit herausfordenden Situationen konfrontiert werden. Deswegen braucht es angemessene Unterstützung für junge Menschen, die an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst sind. Hierzu gehören insbesondere psychologische, seelsorgliche und sozialpädagogische Begleitstrukturen. Es braucht auch hier diskriminierungs- und rassismussensible Strukturen sowie wirksame Präventions- und Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt. Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext, dass junge Menschen nicht zu Tätigkeiten verpflichtet werden dürfen, die ihrer psychischen Gesundheit schaden oder Diskriminierung oder Traumatisierungen fördern.
Als überzeugte Christ*innen und Europäer*innen halten wir an unseren Zielen und Werten fest, die wir in vielen Beschlüssen und detaillierten Forderungen an Politik und Gesellschaft zum Ausdruck gebracht haben:
- Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen.
Das Recht zur Kriegsdienstverweigerung muss auch im Verteidigungsfall ein unumstößliches Grundrecht bleiben und darf nicht angetastet werden. In jedem Fall muss hierbei gewährleistet sein, dass niemand zu einem Dienst an der Waffe gezwungen wird. Das Verfahren der Verweigerung dieses Dienstes aus Gewissensgründen muss auch im Spannungs- und Verteidigungsfall niedrigschwellig möglich sein. Im Zusammenhang einer freien Gewissensentscheidung sollte kirchliche Beratung für Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 GG sowie insbesondere auch die Beratung und Begleitung (junger Menschen) in der Gewissensentscheidung stärker ausgebaut und personell ausreichend unterstützt werden, z.B. innerhalb der Jugendpastoral, der katholischen Jugendverbände oder durch die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerer.
Konflikte werden nicht durch Aufrüstung gelöst, sondern durch Entwaffnung, Rüstungsexportkontrollen, sowie Perspektivangebote für Betroffene.[10] Darüber hinaus ist neben einer Sicherheitspolitik jenseits von Macht- und Militärlogik, eine gezielte Stärkung von Krisenprävention, humanitärer Hilfe sowie Bildung und Entwicklungszusammenarbeit essenziell zur Erhaltung und zum Wiederaufbau von Frieden.[11] Und auch angesichts wachsender autoritärer und militärischer Dynamiken ist eine friedensethische Weiterentwicklung nötig, die Menschenrechte, zivile Konfliktbearbeitung und nachhaltige Friedensordnung ins Zentrum stellt. Diplomatie und Friedensarbeit müssen vorrangig genutzt werden und militärische Verteidigung darf nur als letztes Mittel gewählt werden.[12]
Unser Träger verfügen über langjährige Erfahrung in der Ausgestaltung und Begleitung von Freiwilligendienstleistenden. Neben der Durchführung von Bildungs- und Begleitseminaren entwickeln und erproben wir seit vielen Jahren Formate, die junge Menschen in ihrer persönlichen, sozialen und spirituellen Entwicklung unterstützen.
Mit der aktion kaserne haben wir zudem ein spezielles Angebot für junge Soldat*innen in der Bundeswehr geschaffen. Diese Initiative ermöglicht es, Themen wie Werteorientierung, Partizipation und Verantwortungauch im militärischen Kontext zu fördern. Diese Erfahrung bringen wir in den zukünftigen Diskurs und die Ausgestaltung ein.
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beschlossene Erklärung zur Wehrdienstdebatte[13] verstärkt in die politische Diskussion einzubringen und sich entsprechend für friedensethische Perspektiven, Menschenrechte, globale Gerechtigkeit und die Rechte junger Menschen einzusetzen.
Wir sind davon überzeugt, dass junge Menschen ihr volles Potenzial entfalten können, wenn sie sich aus eigenem Antrieb engagieren. Gerade wenn Verteidigungsfähigkeit notwendig ist, bleibt Freiwilligkeit und Stärkung von jungen Menschen in einer Demokratie klug und erstrebenswert. Wenn diese durch die entsprechenden Rahmenbedingungen[14] gefördert werden, ergeben sich nachhaltige
