| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptausschuss Februar 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Digitalpolitischer Ausschuss |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.02.2026, 10:53 |
A1: Digitale Teilhabegerechtigkeit in den Strukturen des BDKJ
Antragstext
Als BDKJ ist es uns ein Anliegen, dass alle jungen Menschen an unserem Verband
teilhaben können. Digitale Räume bieten viele Chancen, junge Menschen einfacher
an Angeboten und Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Allerdings ergeben
sich im digitalen Raum auch neue Barrieren und Herausforderungen. Deswegen haben
wir im Jahr 2024 den Beschluss „Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge
Menschen” gefasst, in dem wir unsere politischen Forderungen nach digitaler
Teilhabegerechtigkeit ausdrücken. Mit diesem Antrag sollen nun auch unsere
eigenen Strukturen so gestaltet werden, dass digitale Teilhabe gestärkt wird.
Die unten beschriebenen Maßnahmen sollen sukzessiv in den nächsten drei Jahren
Barrieren abbauen, Chancen der Digitalisierung nutzen und Angebote zur Stärkung
der digitalen Teilhabegerechtigkeit junger Menschen schaffen. Dabei sind wir uns
bewusst, dass die Liste der Maßnahmen nicht endgültig sein kann. Daher wollen
wir auch darüber hinaus sensibel für Barrieren bleiben und diese möglichst
vermeiden oder abbauen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist der Bundesvorstand in Zusammenarbeit mit den
jeweiligen Referaten zuständig. Bis zum Ende des Zeitraums, in dem neue
Maßnahmen eingeführt werden, berichtet der Bundesvorstand im Rahmen eines kurzen
Kapitels seines Rechenschaftsberichts über den Fortschritt des Projekts. Dadurch
soll sowohl Transparenz über den Prozess, als auch Aufmerksamkeit für die
innerverbandliche Behandlung des Themas geschaffen werden.
Der Digitalpolitische Ausschuss wird damit beauftragt, bei der Umsetzung des
Beschlusses zu beraten und zu unterstützen. Dazu lädt der Bundesvorstand zu
einem jährlichen gemeinsamen Strategiegespräch ein. An diesem können neben dem
Bundesvorstand und Mitgliedern des Digitalpolitischen Ausschusses auch
Mitglieder der Referate teilnehmen, die im jeweiligen Jahr Maßnahmen umsetzen.
Ziel des Projekts soll es sein, Maßnahmen zur digitalen Teilhabegerechtigkeit in
Routinestandards zu überführen: Bei digitalen Prozessen sollen Maßnahmen zur
digitalen Teilhabe junger Menschen im Verband natürlich im Prozessablauf
verankert sein.
Teil dieses Beschlusses ist eine „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung
digitaler Angebote”, die auch über den BDKJ-Bundesverband hinaus zur Verfügung
gestellt wird. Diese dient in den Handlungsfeldern als Grundlage für die
barrierearme Gestaltung. Der BDKJ Bundesverband strebt an, auch die Punkte mit
dem Vermerk „für besonders Engagierte” umzusetzen, insofern möglich.
Im Text ist an verschiedenen Stellen von einfacher beziehungsweise kindgerechter
Sprache die Rede. Ziel ist es, von den entsprechenden Inhalten eine Fassung in
einfacher Sprache mit besonderem Augenmerk auf die Zielgruppe Kinder zu haben.
Um diesen speziellen Fokus auf Kinder auszudrücken, sprechen wir hier und im
Folgenden von „einfacher beziehungsweise kindgerechter Sprache".
Der Bundesvorstand setzt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Referaten die
Maßnahmen im Bereich der folgenden Handlungsfelder um.
Bis Ende 2026 überarbeiten wir die Website des BDKJ Bundesverbands und setzen
die folgenden Maßnahmen um:
- Es wird geprüft, wie barrierearm die Website ist und an gegebenen Stellen
nachgebessert. Als Grundlage dient die „Checkliste zur barrierearmen
Gestaltung digitaler Angebote“.
- Insbesondere sollen zentrale Inhalte (z. B. der Bereich Themen,
Allgemeines über den BDKJ) in einfacher beziehungsweise kindgerechter
Sprache und Form aufbereitet sein.
- Es wird geprüft, inwieweit die Homepage auch in anderen Sprachen zur
Verfügung gestellt werden kann.
- Die Nutzung unserer Homepage auf mobilen Endgeräten wird optimiert, sowohl
im Landscape- als auch im Portrait-Format.
- Wo möglich werden offene Dateiformate[1] genutzt. Bei Verwendung von PDF-
Dateien wird auf die Lesbarkeit mittels Screenreader geachtet.
- Auf einer Unterseite zu digitaler Gewalt verweisen wir auf
Beratungsstellen und Melde- und Beschwerdesysteme.
- Das Corporate Design des BDKJ wird auf Barrierearmut überprüft und
gegebenenfalls Vorschläge zur Anpassung des Corporate Designs gemacht.
Ein großer Teil des digitalen Lebens junger Menschen findet auf sozialen Medien
statt. Deshalb setzen wir bis Ende 2026 folgende Maßnahmen um:
- Digitale Angebote des BDKJ in sozialen Medien werden barrierearm
gestaltet. Dazu wird die „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung
digitaler Angebote“ umgesetzt. Insbesondere werden Ersatztexte für Bilder
sowie Untertitel bei Videos im gesamten Social Media Auftritt des BDKJ-
Bundesverbands verwendet.
- Der BDKJ-Bundesverband betreibt einen Mastodon-Account mit der gleichen
Priorisierung wie alle anderen Social Media-Kanäle.
- Es wird auf eine gleichwertige Darstellung von allen Geschlechtern
geachtet. Uns ist bewusst, dass wir eine Vorbildfunktion haben und machen
insbesondere Frauen (beispielsweise über das Präsidium der
Bundesfrauenkonferenz) und andere marginalisierte Geschlechter in den
Themen der digitalen Teilhabegerechtigkeit sichtbar.
- Es werden transparente, konkrete und anwendbare Kriterien, wann Kommentare
gelöscht und/oder Accounts blockiert werden, erarbeitet und
veröffentlicht. Strafrechtlich relevante Inhalte in unseren
Kommentarspalten werden zur Anzeige gebracht.
- Beim Verteilen von Sharepics an die Jugend- und Diözesanverbände werden
direkt entsprechende Alternativtexte mit verteilt.
Regelmäßig und erstmals bis Ende 2026 prüfen wir, ob ein Bedarf an digitalen
verbandsinternen Safe(r) Spaces besteht. Die Prüfung wird gemeinsam mit dem
Digitalpolitischen Ausschuss im jährlichen Strategiegespräch geplant. Sollte
dieser gegeben sein, wird ein moderiertes Forum eingerichtet, das keinen Raum
für Hass bietet. Bei der Auswahl des Tools für die Einrichtung des Forums wird
auf Barrierefreiheit geachtet und ausschließlich freie Software verwendet.
Um auf unseren Konferenzen (Hauptversammlung, Bundeskonferenzen und
Bundesfrauenkonferenz) allen Jugendverbandler*innen Teilhabe zu ermöglichen,
setzen wir bis Ende 2027 die folgenden Maßnahmen um:
- Die Anmeldung der Konferenz wird entsprechend der „Checkliste zur
barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ barrierearm gestaltet.
- Die Anmeldung und Verarbeitung von Teilnehmer*innendaten findet mit aus
Gesichtspunkten des Datenschutzes unbedenklichen Tools statt.
- Für die Dauer der Konferenz bieten wir Geräte zum Ausleihen an, damit auch
Personen ohne geeignete Endgeräte teilnehmen können. Teilnehmer*innen
können bereits in der Anmeldung angeben, ob sie ein entsprechendes Gerät
benötigen. Zudem schaffen wir eine Möglichkeit für Personen ohne eigene
digitale Endgeräte, die Konferenzunterlagen im Vorhinein zu erhalten.
- Die Konferenzunterlagen werden barrierearm zur Verfügung gestellt. Dazu
wird die „Checkliste zur barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“
umgesetzt. Insbesondere werden Konferenzinhalte in Schrift und Form
aufbereitet. Bei Dateien kommen dabei primär offene Formate zum Einsatz.
Bei der Formulierung von Anträgen werden die Antragsteller*innen im
Vorhinein gebeten, auf eine barrierearme Gestaltung zu achten.
- Für inhaltliche Anträge werden die Antragsteller*innen im Vorhinein
gebeten, eine Sammlung von Hintergrundinformationen in einfacher
beziehungsweise kindgerechter Sprache und Form zur Verfügung zu stellen.
(Dies geschieht in der Regel durch Verlinkung auf externe Quellen.)
- Während der Konferenz gibt es Ansprechpersonen für technische Probleme
sowohl mit privater Technik als auch mit der Konferenztechnik. Bei
digitalen Konferenzen ist diese Person auch per Telefon über eine vor der
Veranstaltung kommunizierte Telefonnummer erreichbar.
- Im Konferenzsaal und in allen weiteren Tagungsräumen stellen wir ein
offenes WLAN-Netzwerk zur Verfügung, das auch außerhalb der Sitzungszeit
genutzt werden kann.
- Wir setzen zur Umsetzung unserer Konferenzen lediglich freie Software
(Antragsgrün, OpenSlides, Libreoffice, ...) ein.
- Bei der Visualisierung der Konferenz wird auf eine barrierearme
Darstellung geachtet (insbesondere bei der Farbgestaltung und Textgröße).
- Der Social-Media-Auftritt während der Konferenz wird entsprechend der
Maßnahmen aus dem Handlungsfeld „soziale Medien“ gestaltet.
- Nach der Konferenz werden die Beschlüsse auf barrierearme Weise auf der
Website zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden zentrale Beschlüsse
auch in einfacher beziehungsweise kindgerechter Sprache und Form zur
Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird der Digitalpolitische Ausschuss damit beauftragt, eine
Reflexion der zunehmend fortgeschrittenen Digitalisierung unserer Konferenzen
und deren Auswirkungen auf unsere Konferenzkultur zu erstellen.
- Die Arbeitshilfen werden barrierearm entsprechend der „Checkliste zur
barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ zur Verfügung gestellt.
Insbesondere wird bei Verwendung von PDF-Dateien auf Screenreader
Compatibility geachtet.
- Arbeitshilfen und andere digitale Veröffentlichungen, insofern diese sich
an die Gliederungen der Jugendverbände richten, werden ebenfalls in
einfacher beziehungsweise kindgerechter Sprache zur Verfügung gestellt.
Um in unseren Gremien allen Jugendverbandler*innen Teilhabe zu ermöglichen,
setzen wir bis Ende 2027 die folgenden Maßnahmen um:
- Die Anmeldung und Verarbeitung der Daten der Gremienmitglieder findet mit
aus Gesichtspunkten des Datenschutzes unbedenklichen Tools statt.
- Für die Dauer der Amtszeiten von gewählten Gremienmitgliedern in den
Gremien des BDKJ Bundesverbandes bieten wir bei Bedarf Geräte zum
Ausleihen an, damit auch Personen ohne geeignete Endgeräte an
Videokonferenzen teilnehmen, gemeinsam an Dokumenten arbeiten und
Absprachen treffen können.
- Die Unterlagen für Sitzungen werden bei Bedarf entsprechend der
„Checkliste zur barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ barrierearm
zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden die Inhalte in
einfacher/kindgerechter Sprache und Form aufbereitet. Bei Dateien kommen
dabei primär offene Formate zum Einsatz.
- Bei Problemen mit digitalen Anwendungen steht eine Person aus der
Bundesstelle als Kontakt bereit, um beispielsweise bei Problemen mit dem
Zugriff auf Dateien zu unterstützen.
- Während präsenter Sitzungen stellen wir ein offenes WLAN-Netzwerk zur
Verfügung, wenn vor Ort kein WLAN-Zugang vorhanden ist.
- Wir setzen in den Gremien lediglich freie Software (Libreoffice, ...) ein.
Sollte hiervon abgewichen werden, übernimmt der BDKJ möglicherweise
anfallende Lizenzgebühren für proprietäre Programme.
- Bei der Visualisierung in Sitzungen wird auf eine barrierearme Darstellung
geachtet (insbesondere bei der Farbgestaltung und Textgröße).
- Der Social-Media-Auftritt über Sitzungen wird entsprechend des Abschnittes
zu sozialen Medien barrierearm gestaltet.
- Nach Gremiensitzungen, in denen öffentliche Beschlüsse getroffen wurden,
werden die Beschlüsse auf barrierearme Weise auf der Website zur Verfügung
gestellt. Insbesondere werden zentrale Beschlüsse auch in
einfacher/kindgerechter Sprache und Form zur Verfügung gestellt.
Für die ehrenamtlichen Mitglieder des Bundesvorstands und die Präsidien der
Bundeskonferenzen werden ab spätestens Ende 2027 dienstliche Geräte
bereitgestellt, die diese nutzen können. Dies umfasst sowohl Smartphones als
auch Laptops. Falls dieses Angebot nicht genutzt wird, werden Ehrenamtliche mit
allen Lizenzen für proprietäre Software ausgestattet, die für die Mitarbeit
benötigt werden, insofern nicht ohnehin freie Software zum Einsatz kommt.
- Die Anmeldung zum Bildungsangebot wird entsprechend der „Checkliste zur
barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ barrierearm gestaltet. Dazu
gehören die Möglichkeit, Schriftgröße und Kontrast zu erhöhen, die
Ergänzung von Grafiken durch Alternativtexte sowie die Bereitstellung
einer Version in einfacher, beziehungsweise kindgerechter Sprache. Darüber
hinaus ist die Anmeldung für Screenreader optimiert.
- Die Erfassung und Verarbeitung der Teilnehmer*innendaten erfolgt
ausschließlich mit aus Gesichtspunkten des Datenschutzes unbedenklichen
Tools.
- Für die Dauer präsenter Bildungsangebote stellen wir Leihgeräte zur
Verfügung, sodass auch Personen ohne eigene geeignete Endgeräte teilnehmen
können. Bereits bei der Anmeldung können Teilnehmer*innen angeben, ob sie
ein Gerät benötigen. Zudem prüfen wir die Umsetzung bei digitalen
Bildungsangeboten.
- Die Unterlagen zum Bildungsangebot werden entsprechend der „Checkliste zur
barrierearmen Gestaltung digitaler Angebote“ barrierearm aufbereitet und
in einfacher oder kindgerechter Sprache zur Verfügung gestellt. Dabei
kommen vorzugsweise offene Dateiformate zum Einsatz.
- Während des Bildungsangebots steht für die Teilnehmer*innen eine
Ansprechperson für technische Probleme zur Verfügung.
- Bei Bildungsangeboten, die in Präsenz stattfinden, wird in den
Tagungsräumen ein offenes WLAN-Netzwerk bereitgestellt.
- Zur Umsetzung der Bildungsangebote des Bundesverbands setzen wir
ausschließlich freie Software, wie beispielsweise LibreOffice, ein.
- Auch bei der Visualisierung während der Angebote achten wir auf eine
barrierearme Gestaltung, insbesondere hinsichtlich der Farbwahl und
Textgröße.
- Ebenso wird der begleitende Social-Media-Auftritt entsprechend der
Maßnahmen aus dem Handlungsfeld “soziale Medien” barrierearm umgesetzt.
- Darüber hinaus werden Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendleiter*innen zum
Thema digitale Gewalt konzipiert und den Jugendverbänden zur Verfügung
gestellt.
- Der Bundesvorstand setzt sich dafür ein, dass die Vermittlung von
Medienkompetenz fest in Juleica-Schulungen für Kinder und Jugendliche
integriert wird.
- Bei der Erstellung von Teams und Kleingruppen zu digitalen Themen wird auf
eine vielfältige Besetzung geachtet. Auch bei der Präsentation der
Ergebnisse wird darauf Wert gelegt, dass diese Vielfalt sichtbar wird.
- In der Bundesstelle verwenden wir grundsätzlich freie Software, sofern
hierfür geeignete Alternativen vorhanden sind.
[1] Ein offenes Dateiformat ist ein Dateiformat, das durch eine offen
veröffentlichte Spezifikation definiert ist und von jedem genutzt und
implementiert werden kann. Beispiele für offene Dateiformate sind odt-Dateien
für Texte und ods-Dateien für Tabellen. Diese können auch mit Microsoft Word
bzw. Excel erzeugt und bearbeitet werden.
Begründung
Uns ist es ein Anliegen, dass alle junge Menschen an den Angeboten und Entscheidungen in unserem Verband teilhaben können und dadurch dabei sein, mitmachen und mitgestalten können. Schon bei Erarbeitung des Beschlusses “Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen” war für uns schnell klar, dass neben der Erstellung und Veröffentlichung politischer Forderungen zur digitalen Teilhabegerechtigkeit zwingend auch eine Beschäftigung mit unseren eigenen Strukturen einhergehen muss.
Ein Schwerpunkt der hier dargestellten Maßnahmen stellt die barrierearme Gestaltung unserer digitalen Angebote dar. Die Inhalte der Checkliste basieren größtenteils auf den “Web Content Accessibility Guidelines” (WCAG; “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte”), die inzwischen offiziell Standards für die Gestaltung digitaler Angebote setzen. Tatsächlich ist die Umsetzung der ersten beiden Stufen (A und AA) der WCAG für Organisationen mit mehr als 10 Mitarbeiter*innen, die wirtschaftlich tätig sind (z.B. durch Merchandise-Shops), inzwischen sogar gesetzlich verpflichtend (vgl. BFSG).
Wir sind uns bewusst, dass die dargestellten Maßnahmen teilweise einen höheren Arbeitsaufwand mitbringen und unterschiedlich schnell umsetzbar sind. Darum schlagen wir die Umsetzung des Beschlusses in sukzessiven Schritten über die nächsten drei Jahre vor: So kann jedes Jahr separat ein Schwerpunkt gesetzt werden, der dann über das Jahr bearbeitet werden kann. Die von uns vorgeschlagene Reihenfolge der Bearbeitung baut auf folgenden Kriterien auf:
- Wie groß ist die betroffene Personengruppe? (Angebote, die sich an den gesamten Verband richten, werden höher priorisiert als Angebote, die ausschließlich den Bundesvorstand oder die Bundesstelle betreffen.)
- Wie hoch ist der Umsetzungsaufwand? (Tendenziell sind Handlungsfelder mit hohem Umsetzungsaufwand in der Reihenfolge zurückgestellt, damit mensch sich gut auf die Umsetzung vorbereiten kann.)
- Sind die Maßnahmen in der Handlungsfeldern ähnlich? (Handlungsfelder, in denen sehr ähnliche Maßnahmen anstehen, sollen möglichst zeitgleich bearbeitet werden.)
Gleichzeitig müssen auch Themen aus späteren Jahren wahrscheinlich auch früher als zu Jahresbeginn angestoßen werden, da die Umsetzung innerhalb eines Jahres sonst eher knapp wird. Der im Antrag enthaltene Zeitplan und die darin enthaltene Priorisierung ist erst mal lediglich ein Vorschlag unsererseits. Wir sind gerne bereit hier im Gespräch mit euch im Hauptausschuss und mit Blick auf die Umsetzbarkeit des Zeitplans auch nochmal umfassende Anpassungen vorzunehmen, falls der Hauptausschuss dies als sinnvoll erachtet.
Als DiPA wollen wir den Prozess auch im Nachgang gerne aktiv begleiten und mit unserer Expertise unterstützen. (Der Ausschuss läuft natürlich eigentlich in einem halben Jahr aus. Wir werden als Ausschuss aber auf der HV eine Verlängerung des DiPA beantragen.) Um hier gut unterstützen zu können soll ein Mal im Jahr ein gemeinsames Strategiegespräch des DiPA mit dem Bundesvorstand und den betroffenen Referaten stattfinden.
