Mit der Änderung wollen wir zum einen klarstellen, dass aktuell kein rechtlicher Verstoß gegen KDG/DSGVO vorliegt, zum anderen aber auch nochmal verdeutlichen, dass mit der ursprünglichen Formulierung unserer Einschätzung nach weitergehender Prüfungsbedarf besteht.
| Antrag: | Digitale Teilhabegerechtigkeit in den Strukturen des BDKJ |
|---|---|
| Antragsteller*in: | DiPa (dort beschlossen am: 21.02.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 19:48 |

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