Antrag: | Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich der katholischen Kirche |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.05.2021, 09:30 |
Ä16 zu 6.8ALT: Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich der katholischen Kirche
Antragstext
Von Zeile 12 bis 25:
Im BereichZunächst ist festzuhalten: In der Prävention und auch der Intervention wurden seit dem Jahr 2010 wichtige Veränderungen angestoßen. Dazu gehören die Einrichtung von Präventions- und Interventionsstellen in einigen Bistümern, institutionelle Schutzkonzepte, verpflichtende Präventionsschulungen für alle, die in der Kirche tätig sind, und striktere Vorschriften für den Umgang mit Verdachtsfällen. Sehr wahrscheinlichWahrscheinlich führte auch eine stärkere Sensibilisierung für das Thema dazu, dass vermehrt Fälle bekannt und gemeldet wurden. Das ist gutein wichtiger Schritt, zeigt aber auch, dass es weiter Handlungsbedarf gibt! besteht!
Denn wir müssen leider feststellen: Nicht in allen Bistümern gibt es ausreichendesind ausreichend Stellen für Präventions- und Interventionsarbeit vorhanden. Die Präventionsschulungen sind wedernicht bistumsübergreifend einheitlich geregelt noch, dazu werden sie nicht überall in allen Bistümern ausreichendausreichender Qualität angeboten. Die Konzepte für die InterventionsarbeitNicht in denallen Bistümern sind oft mangelhaft oder nicht vorhanden und vor allem im ehrenamtlichen Bereich gibt es kaum UnterstützungKonzepte für die Interventionsarbeit. Die Zusammenarbeit von VerbändenVielerorts nehmen die Verbände und Betroffenenauch Betroffene die Zusammenarbeit mit den Interventionsstellen ist in vielen Bistümern schwierigals schwierig wahr.