Antrag: | Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich der katholischen Kirche |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.05.2021, 09:42 |
Ä18 zu 6.8ALT: Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich der katholischen Kirche
Antragstext
Von Zeile 33 bis 45:
Trotz der „GemeinsameVerabschiedung der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“[2], ist der Blick auf den aktuellen Stand der Aufarbeitung ernüchternd. Diese Erklärung wird erst wirksam, wenn sie in diözesanes Recht überführt wird. Es ist schockierendenttäuschend, dass die wenigstennicht alle Bischöfe dem bisherinzwischen nachgekommen sind. Die Betroffenen, die nicht erst seit 2010 auf eine Aufarbeitung warten, wurden viel zu lange um Geduld gebeten und immer wieder enttäuscht. Statt eines einheitlichen Vorgehens gibt es aktuell viele unterschiedliche diözesane Aufarbeitungsprojekte mit unterschiedlichen Fragestellungen und methodischen Herangehensweisen. Ob überhaupt entsprechende Untersuchung beauftragt, ihreein entsprechendes Gutachten beauftragt wird, ob die Ergebnisse veröffentlicht werden und zu welchen konkreten Veränderungen siedie dann ggf. führen, liegt letztlich stets allein in der Hand der Bischöfedes jeweiligen Bischofs. Noch immer hat kein Bischof persönlich die Verantwortung für die gemachten