Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2021 |
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Antragsteller*in: | BDKJ DV Köln, BDKJ DV Paderborn, KjG Bundesverband |
Status: | Verschoben (Ersetzt 6.8ALT) |
Eingereicht: | 07.05.2021, 18:14 |
Ersetzt: | 6.8ALT: Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich der katholischen Kirche |
6.8NEU: Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche intensivieren!
Antragstext
Seit dem Bekanntwerden der Fälle sexualisierter Gewalt am Canisius-Kolleg im
Jahr 2010 sprechen Betroffene vermehrt öffentlich über sexualisierte Gewalt in
der katholischen Kirche und deren Vertuschung. Mit der MHG-Studie sind im Jahr
2018 das gewaltige Ausmaß sexualisierter Gewalt (bei einer unbekannten
Dunkelziffer) und die systemischen Faktoren, die sexualisierte Gewalt und deren
Vertuschung begünstigen, wissenschaftlich belegt worden. Um Kinder und
Jugendliche zu schützen müssen diese Faktoren beseitigt werden.
Die MHG-Studie beschreibt unterschiedliche Faktoren, die alle darauf
hinauslaufen, dass mit dem Verüben sexualisierter Gewalt häufig Machtmissbrauch
verknüpft ist. Vertrauensverhältnisse und die eigene Stellung wurden ausgenutzt
und Betroffenen schlimme Verletzungen zugefügt. Dieses Handeln arbeitet mit der
Strategie, dass sich Betroffene selbst schuldig und verantwortliche für dass
fühlen, was ihnen passiert ist. Ähnliche Mechanismen zeigen sich im Phänomen des
Geistlichen Missbrauchs.
Unter dem Begriff „Geistlicher Missbrauch“ werden verschiedene Formen des
Machtmissbrauchs oder emotionalen Missbrauchs zusammengefasst, die im
Zusammenhang mit dem religiösen und geistlichen Leben – insbesondere in der
persönlichen Begleitung durch Geistliche und in Gemeinschaften und Gemeinden –
stehen.
Aktuelle fachliche Auseinandersetzungen bewerten Geistlichen Missbrauch häufig
als vorgelagertes Phänomen zu sexualisierter Gewalt. Auch wenn diese Form des
Missbrauchs nicht zwingend in sexualisierter Gewalt gipfeln muss, kann sie den
Weg entscheidend bereiten und stellt an sich schon eine Grenzverletzung dar.
Gerade geistliche und seelsorgliche Begleitung muss sich gewahr sein, dass in
der absoluten Verkündung und Auslegung von Bibelstellen oder Glaubenswahrheiten
missbräuchliche Manipulation verborgen liegen kann.
Zunächst ist festzuhalten: In der Prävention und der Intervention wurden seit
dem Jahr 2010 wichtige Veränderungen angestoßen. Dazu gehören die Einrichtung
von Präventions- und Interventionsstellen, institutionelle Schutzkonzepte,
verpflichtende Präventionsschulungen für alle, die in der Kirche tätig sind, und
striktere Vorschriften für den Umgang mit Verdachtsfällen. Wahrscheinlich führte
auch eine stärkere Sensibilisierung für das Thema dazu, dass vermehrt Fälle
bekannt und gemeldet wurden. Das ist ein wichtiger Schritt, zeigt aber auch,
dass weiter Handlungsbedarf besteht!
Denn wir müssen leider feststellen: Nicht in allen Bistümern sind ausreichend
Stellen für Präventions- und Interventionsarbeit vorhanden. Die
Präventionsschulungen sind weder einheitlich geregelt noch in allen Bistümern
ausreichend. Die Konzepte für die Interventionsarbeit in den Bistümern sind oft
mangelhaft oder nicht vorhanden und vor allem im ehrenamtlichen Bereich gibt es
kaum Unterstützung. Die Zusammenarbeit von Verbänden und Betroffenen mit den
Interventionsstellen ist in vielen Bistümern schwierig.
Es kommt hinzu: Die Bemühungen im Bereich der Prävention und Intervention können
ihre Wirkung nicht entfalten und verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie nicht
mit einer unabhängigen und umfassenden Aufarbeitung einhergehen oder wenn die
Aufarbeitung folgenlos mit Blick auf persönliche Konsequenzen und systemische
Veränderungen bleibt. Betroffene weisen zu Recht darauf, dass Prävention ohne
Aufarbeitung nicht gelingen kann.[1]
Trotz der Verabschiedung der „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien
und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der
katholischen Kirche in Deutschland“[2] ist der Blick auf den aktuellen Stand der
Aufarbeitung ernüchternd. Diese Erklärung wird erst wirksam, wenn sie in
diözesanes Recht überführt wird. Es ist schockierend, dass die wenigsten
Bischöfe dem bisher nachgekommen sind. Die Betroffenen, die nicht erst seit 2010
auf eine Aufarbeitung warten, wurden viel zu lange um Geduld gebeten und immer
wieder enttäuscht. Statt eines einheitlichen Vorgehens gibt es aktuell viele
unterschiedliche diözesane Aufarbeitungsprojekte mit unterschiedlichen
Fragestellungen und methodischen Herangehensweisen. Ob überhaupt entsprechende
Untersuchungen beauftragt, ihre Ergebnisse veröffentlicht werden und zu welchen
konkreten Veränderungen sie führen, liegt letztlich in der Hand des jeweiligen
Bischof.
Noch immer hat kein Bischof von sich aus persönlich die Verantwortung für die
gemachten Fehler übernommen. Mit Blick auf die strukturellen und systemischen
Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt führten weder die MHG-Studie noch die
bestätigenden diözesanen Untersuchungen zu Veränderungen. Auch wenn der Synodale
Weg sich zumindest thematisch den systemisch relevanten Fragen widmet, ist noch
offen, ob es ihm gelingt die nötigen Veränderungen anzustoßen und nachhaltig auf
den Weg zu bringen. Als Beteiligte wirken wir mit all unseren Möglichkeiten
daraufhin, dass die notwendigen Veränderungen, um die strukturellen, den
Missbrauch begünstigenden Faktoren zu beseitigen, beschlossen werden. Nur
hierdurch kann ein wirksamer Kindes- und Jugendschutz sichergestellt werden.
Auch bei der Überarbeitung der Anerkennungsleistung hinsichtlich des erlittenen
Leids für Betroffene sexualisierter Gewalt ist die Bischofskonferenz letztlich
hinter den Erwartungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Betroffenen von 2019
zurückgeblieben. Die mögliche Höhe von bis zu 50.000 €, die nur in
Ausnahmefällen überschritten werden kann, wird von Betroffenenvertretern als
zu niedrig kritisiert, und die Anerkennung des Leids fehlt an vielen Stellen.
Die Folgen sind schwerwiegend!
Die kirchlichen Verantwortungsträger*innen können nicht Aufklärer*innen und
Richter*innen in eigener Sache sein. Für eine umfassende Aufarbeitung und um dem
im Raum stehenden Verdacht zu begegnen, dass der Schutz der Institution noch
immer vor dem Schutz der Betroffenen steht, brauchen sie die Hilfe von außen und
dürfen sich dieser nicht länger verweigern. Das schließt auch die Kontrolle über
die Veröffentlichung unabhängiger Untersuchungen und die daraus zu ziehenden
Konsequenzen abzugeben ein. An dieser Stelle trägt auch die Politik eine
Verantwortung dafür, sich deutlich stärker als bisher für die Aufklärung von
Verbrechen und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen
vor sexualisierter Gewalt einzusetzen.
Es wird bereits heute sichtbar, welche weitreichenden Folgen eine missglückte
Aufarbeitung hat:
- Betroffene werden erneut enttäuscht und im schlimmsten Fall sogar
instrumentalisiert. Nicht selten erfahren sie so eine erneute
Traumatisierung.
- Die Öffentlichkeit und insbesondere die Gläubigen entziehen den
Verantwortlichen der Kirche ihr Vertrauen. Damit wird auch die Frage
bedrängend, ob die Kirche noch in der Lage ist, gegenwärtig und in Zukunft
Kinder und Jugendliche ausreichend zu schützen.
- Der massive Vertrauensverlust der Betroffenen und Gläubigen führt zu einer
äußerlich sichtbaren, deutlich steigenden Zahl von Kirchenaustritten,
darüber hinaus auch zu einer wachsenden inneren Distanzierung unter den in
der Kirche ehren- und hauptamtlich Engagierten.
- Die mühsam errungenen Fortschritte bei der Präventionsarbeit werden in
Frage gestellt, weil kirchlichen Institutionen die moralische Autorität
fehlt, die notwendigen Maßnahmen von den Engagierten glaubwürdig
einzufordern.
- Die Arbeit vieler Ehrenamtlicher vor Ort und insbesondere die Arbeit der
katholischen Jugendverbände wird von der Öffentlichkeit angezweifelt, ob
sie sichere Räume für Kinder und Jugendliche bieten können. Die
Engagierten werden persönlich für ein Fehlverhalten der kirchlichen
Verantwortungsträger mitverantwortlich gemacht.
Es ist Zeit zu handeln!
Um diesen Folgen entgegenzutreten und ihre Ursachen zu bearbeiten, stellen wir
uns solidarisch an die Seite von Betroffenen und unterstützen die Forderungen,
die von Betroffeneninitiativen eingebracht werden.
Die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche, aber auch
die ergriffenen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sind in den einzelnen
Diözesen sehr unterschiedlich. Es braucht verbindliche, für alle Bistümer
gleiche Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der katholischen
Kirche. Dabei muss die Perspektive von Betroffenen und der Schutz von Kindern
und Jugendlichen an erster Stelle stehen.
Wir fordern deshalb von den deutschen Bischöfen:
- Eine unabhängige und konsequente Aufarbeitung der Fälle von sexualisierter
Gewalt und ihrer Vertuschung. Eine solche Aufarbeitung muss über die
Prüfung der bloßen Rechtsmäßigkeit hinausgehen und auch fragen, ob das
Verhalten kirchlicher Verantwortungsträger dem kircheneigenen moralischen
Anspruch genügt.
- Die Vorschläge für Entschädigungen aus dem Jahr 2019, die unter Mitwirkung
von Betroffenen entstanden sind, aufzunehmen und umzusetzen. Neben einer
Einmalzahlung muss auch die Zahlung als lebenslange Rente möglich sein.
Die Kommission, die über die Höhe der Zahlung der Anerkennungsleistungen
entscheidet, muss frei entscheiden können und braucht hierfür die
Möglichkeit, alle Unterlagen einzusehen. Zudem sind Lösungen für
Betroffene, die sexualisierte Gewalt in Ordensgemeinschaften erfahren
haben, zu entwickeln, wenn die Leistungen von den Orden nicht zahlbar
sind.
- Eine finanzielle Förderung von Betroffeneninitiativen, die eigenständig
und auch unbequem arbeiten können.
- Dass die bischöflichen Stühle für die Entschädigungszahlungen aufkommen.
Dabei müssen auch die Forderungen und Fälle aus der katholischen Kinder-
und Jugendverbandsarbeit berücksichtigt und vollständig getragen werden.
- Eine echte Unabhängigkeit der Anlaufstellen für Betroffene von
sexualisierter Gewalt sicherzustellen. Das bedeutet, dass die Stellen für
Intervention unabhängig von der kirchlichen Aufsicht agieren und
Entscheidungen treffen können.
- Die sofortige Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche
Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem
Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ in allen Bistümern.
- Mehr Kooperationen zwischen den Bistümern, um Synergien zu erzeugen und
eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
- Die persönliche Verantwortung für juristisches wie moralisches
Fehlverhalten im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt und insbesondere
mit den Betroffenen zu übernehmen. Dazu gehören auch Fehler, die bei der
Aufarbeitung passiert sind. Die persönliche Verantwortungsübernahme muss
Rücktritte beinhalten, wenn dies angemessen ist.
- Die Anerkennung von Geistlichem Missbrauch als relevante Kenngröße, die es
mit aller Kraft zu verhindern gilt.
- Aus den Ergebnissen der Aufarbeitung die Konsequenzen zu ziehen und die
notwendigen strukturellen Veränderungen umzusetzen. Dazu gehört…- Die Förderung von Frauen auf allen Ebenen kirchlicher Leitung mit
einer verbindlichen Frauenquote. - Die Anerkennung nicht-binärer Geschlechteridentitäten als Realität
von Schöpfungswirklichkeit sowie die Annahme nicht -binärer Menschen
in gleicher Würde und mit gleichen Rechten. - Die Förderung alternativer Leitungsmodelle im Team und unter
gleichberechtigter Teilhabe von Lai*innen und Geweihten. - Eine Überprüfung und Anpassung bei der Ausbildung pastoraler
Dienste, insbesondere bei der Priesterausbildung. Sie muss stärker
als bisher die Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität
ermöglichen und die Sensibilisierung für die Gefahren sexualisierter
Gewalt stärken. Diversität darf nicht länger tabuisiert werden,
sondern muss aktiv gefördert werden. - Die Stärkung einer Sexualmoral, die die unantastbare Würde der
einzelnen Person, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität
und Orientierung achtet und die gelebte Sexualität nicht auf
Fruchtbarkeit reduziert, sondern als Ausdruck der individuellen
Persönlichkeit wertschätzt.
- Die Förderung von Frauen auf allen Ebenen kirchlicher Leitung mit
- Die Ausstattung der Interventionsstellen mit klaren Zuständigkeiten und
Kompetenzen. So sollte die Bearbeitung von Verdachtsfällen zunächst in den
Interventionsstellen, getrennt von Personalabteilungen, Offizialaten und
anderen Abteilungen, erfolgen. Hierfür ist es unerlässlich, dass die
Mitarbeiter*innen ausreichend qualifiziert sind.
- Es ist eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der
Präventions- und Interventionsstellen von Nöten. Zur Vermeidung von großen
Ausstattungsunterschieden zwischen finanzstarken und finanzschwächeren
(Erz-)Diözesen soll jede Diözese mindestens 1% ihres Gesamthaushaltes in
einen gesamtdeutschen Topf beim VDD einzahlen, aus dem dann die Gelder
unter allen (Erz-)Diözesen anteilig entsprechend ihrer Mitgliedszahlen
verteilt werden.
- Konsequente Umsetzung der Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte
Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen im
Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und der Ordnung für den Umgang mit
sexuellen Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger
Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst
- eine Implementierung in Satzungen von Trägern halten wir nicht für ein
geeignetes Mittel inhaltlicher Arbeit.
- Die Einrichtung einer umfassende innerkirchlichen Gerichtsbarkeit unter
entscheidender Beteiligung (Vorsitz) von Lai*innen.
- In Verfahren Betroffenen den Rang von Mitkläger*innen sowie
Nebenkläger*innen zusprechen. Das ist kirchenrechtlich momentan nicht
vorgesehen und degradiert Betroffene zu Zeug*innen.
- Die Implementierung einer Beistandschaft und kostenfreie anwaltliche
Vertretung, damit alle Betroffenen sich (kirchen-)rechtliche Hilfe leisten
können.
Mit den Ergebnissen der MHG-Studie ist deutlich geworden: Die Kirche braucht
eine Erneuerung. Der Synodale Weg dient der gemeinsamen Suche nach
weitergehenden Antworten auf die gegenwärtige Situation für die Kirche in
Deutschland. Der Synodale Weg gelingt nur, wenn verbindliche Veränderungen auf
Grundlage der Ergebnisse der MHG-Studie entstehen – und die Bischöfe diese
sofort umsetzen. Von den Delegierten des Synodalen Wegs fordern wir deshalb:
- Eine Veränderung der kirchlichen Machtstruktur hin zu einer
Gewaltenteilung, die sexualisierter Gewalt entgegenwirkt.
- Die Gleichstellung von Frauen auf allen kirchlichen Leitungsebenen.
- Die Förderung alternativer Leitungsmodelle im Team und unter
gleichberechtigter Teilhabe von Lai*innen und Geweihten.
- Eine Überprüfung und Anpassung bei der Ausbildung pastoraler Dienste,
insbesondere bei der Priesterausbildung. Sie muss stärker als bisher die
Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität ermöglichen und die
Sensibilisierung für sexualisierte Gewalt stärken. Diversität darf nicht
länger tabuisiert werden, sondern muss aktiv gefördert werden.
- Die Stärkung einer Sexualmoral, die die unantastbare Würde der einzelnen
Person, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität und Orientierung,
achtet und die gelebte Sexualität nicht auf Fruchtbarkeit reduziert,
sondern als Ausdruck der individuellen Persönlichkeit wertschätzt.
- Die Abschaffung des Pflichtzölibats.
- Klar die systemischen Probleme benennen und angehen, sodass eine
verbindliche Vereinbarung von echten Veränderungen beschlossen werden.
Diese muss die missbrauchsbegünstigenden Faktoren klar benennen und
hieraus die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
- Beteiligungsformate für jungen Menschen zu schaffen, damit diese ihre
Sicht einbringen können (vgl. u28 in Kirche).
Von politischen Vertreter*innen der demokratischen Parteien fordern wir:
Die Politik darf nicht länger einfach nur von außen zuzuschauen und
kommentieren, sondern muss zum Schutz von Kindern und Jugendlichen selbst
handeln. Das bedeutet:
- Die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs zu stärken. Hierzu gehört insbesondere...- eine gesetzliche Verankerung,
- eine regelmäßige Berichtspflicht vor dem Bundestag,
- eine dauerhafte Etablierung der Position des UBSKM sowie
- deutlich mehr finanzielle und personelle Ressourcen.
- Die Umsetzung einer breiten Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne
gegen sexualisierte Gewalt.
- Die Einsetzung einer staatlichen Untersuchungskommission und deren
Ausstattung mit den notwenigen rechtlichen Mitteln.
- Die finanzielle Übernahme von Rechtbegleitungen für Betroffene, denn
hierdurch wird der Klageweg für Betroffene abgesichert.
- Eine Verlängerung der Ruhensvorschriften und darüber hinaus eine
Einstufung schwerer Sexualstraftaten als Kapitaldelikte.
Die Diözesanverbände und Jugendverbände verpflichten sich selbst:
Mit der im Sommer 2020 gegründeten Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter
Gewalt im Bereich der Jugendverbände wollen wir selbst unseren Beitrag zu einer
umfassenden Aufarbeitung leisten. Wir setzen uns für Kinder und Jugendliche ein
und schaffen Orte, wo sie selbstbestimmt und frei eine menschenfreundliche
Kirche erleben können. Mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche zu stärken und vor
sexualisierter Gewalt zu schützen verpflichten wir uns:
- Schutzkonzepte fortlaufend zu entwickeln, zu überprüfen und anzupassen.
- Queere Jugendarbeit, sexualpädagogische Aspekte und christliche Ethik in
unseren Ausbildungskonzepten stärker aufzugreifen und junge Menschen so zu
stärken.
- Uns weiter für Präventionsarbeit und Kinderrechte einzusetzen.
- Wir entwickeln Beteiligungsformate, die es jungen Menschen ermöglichen die
Themen des Synodalen Weges aus ihrer Sicht (u28) mit zu gestalten.
- Wir verpflichten uns, unter Berücksichtigung der Ergebnisse und
Empfehlungen der Kommission, das Thema Aufarbeitung in unsere Strukturen
und unsere Arbeit zu implementieren und die Präventionsarbeit entsprechend
weiterzuentwickeln.
[1] Vgl. Die Kirche kann es nicht allein;
https://www.zeit.de/2021/08/missbrauchsskandal-kirche-aufklaerung-
sexuellermissbrauch-deutsche-bischofskonferenz
Änderungsanträge
- Ä1 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä2 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä3 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä4 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä5 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä6 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä7 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä8 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä9 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä10 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä11 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä12 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä13 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä14 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä15 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä16 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä17 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä18 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä19 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä20 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä21 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä22 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä23 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä24 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä25 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä26 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä27 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä28 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä29 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä30 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä31 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä32 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä33 (Annkathrin Meyer (DPSG), Matthias Feldmann (DPSG), Joschka Hench (DPSG), Eingereicht)
- Ä34 (Annkathrin Meyer (DPSG), Matthias Feldmann (DPSG), Joschka Hench (DPSG), Eingereicht)
- Ä35 (Annkathrin Meyer (DPSG), Matthias Feldmann (DPSG), Joschka Hench (DPSG), Eingereicht)
- Ä36 (Vera Sadowski (DPSG), Zurückgezogen)
- Ä37 (Vera Sadowski (DPSG), Zurückgezogen)
- Ä38 (Vera Sadowski (DPSG), Eingereicht)
- Ä39 (Vera Sadowski (DPSG), Eingereicht)