Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2021 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09.05.2021, 13:38 |
Ersetzt: | 6.9: Geschlechtergerechtigkeit in den Strukturen des BDKJ |
6.9NEU: Geschlechtergerechtigkeit in den Strukturen des BDKJ
Antragstext
Die Hauptversammlung möge beschließen:
Die BDKJ-Hauptversammlung konkretisiert den Beschluss 1.90 „Strukturen und
Schwerpunkte des BDKJ-Bundesverbandes“ der BDKJ-Hauptversammlung 2020 und
beauftragt den BDKJ-Hauptausschuss zu den „Konkreten Maßnahmen“ unter Nr. 3
mit dem unten beschriebenen Modell zur Geschlechtergerechtigkeit
weiterzuarbeiten und dieses in den Strukturen des Bundesvorstands zu
berücksichtigen.
Der Satzungsausschuss wird beauftragt in Absprache mit dem Hauptausschuss und in
Beratung durch die Mitglieder der AG Geschlechtergerechtigkeit einen Antrag zur
Änderung der Bundesordnung, Geschäfts- und Wahlordnung zur Hauptversammlung 2022
zu entwerfen, welche das untenstehende Modell zur Geschlechtergerechtigkeit in
den Organen, Ausschüssen, weitere Gremien und Delegationen berücksichtigt.
Darüber hinaus entwickelt der Hauptausschuss einen Zeitplan zur Umsetzung der
Satzungsänderung auf allen weiteren Ebenen des Dachverbandes.
Anwendung findet folgendes Modell:
Ein Gremium ist wie folgt zusammengesetzt:
- es sind mindestens 1/3 Frauen vertreten
- es sind mindestens 1/3 Männer vertreten
- es sind maximal die Hälfte von einer Geschlechterkategorie (w/m/d) vertreten
- es dürfen nicht mehr Plätze für Männer als für Frauen zur Verfügung
stehen
- das "Erstzugriffsrecht" auf 1/3 der Plätze liegt bei non-binär-Personen
Personen diversen Geschlechts
Die Verteilung der Ämter im Gremium ist wie folgt:
- mindestens 1/3 Frauen
- mindestens 1/3 Männer
- maximal die Hälfte von einer Geschlechterkategorie (w/m/d)
- nicht mehr Männer als Frauen vertreten
- das "Erstzugriffsrecht" auf 1/3 der Plätze liegt bei non-binär-Personen
Begründung
Eine Erläuterung der Modelle findet sich in Anlage 2.