Zur Umsetzung des zu beschließenden Modells der Geschlechtergerechtigkeit braucht es nicht nur eine Änderung der Bundesordnung, sondern auch eine Anpassung der Geschäfts- und Wahlordnung des BDKJ. Die Ordnung kennt darüber hinaus keine Komissionen als solche, daher sind diese hier zu streichen (weitere Gremien). Verweis §9 der Bundesordnung.
Unklar bleibt bisher, wie die Änderung der Geschlechtergerechtigkeit in den weiteren Ebenen des Dachverbandes umgesetzt werden soll. Dies soll der Hauptausschuss bis zur HV 2022 klären.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Geschlechtergerechtigkeit in den Strukturen des BDKJ |
---|---|
Antragsteller*in: | KjG |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.05.2021, 17:06 |