B01: Änderung der Geschäftsordnung
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2021 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.04.2021, 00:39 |
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2021 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.04.2021, 00:39 |
Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Ursprünglicher Text:
§ 4 Termin
(3) Das Gremium kann auf allgemeinen oder einzelfallbezogenen Beschluss auch in
Form einer Video- oder Telefonkonferenz tagen, dies gilt nicht für die
Hauptversammlung, die Bundesfrauenkonferenz und die Bundeskonferenzen der
Jugend- und Diözesanverbände. Mischformen sind zulässig.
Beantragter neuer Text:
§ 4 Termin
(3) Das Gremium kann auf allgemeinen oder einzelfallbezogenen Beschluss auch in
Form einer Video- oder Telefonkonferenz tagen. Mischformen sind zulässig.
Der Beschluss zum Tagen in einer Video- oder Telefonkonferenz wird
getroffen.
Ursprünglicher Text:
§ 12 Beschlussfähigkeit
(1) Die Gremien sind beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und
mehr als die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder persönlich anwesend sind.
Beantragter neuer Text:
§ 12 Beschlussfähigkeit
(1) Die Gremien sind beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und
mehr als die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitgliederanwesend sind. Als
anwesend gilt, wer an einer Sitzung in Präsenz teilnimmt, im Falle einer Video-
oder Telefonkonferenz der Sitzung telefonisch oder per Videoübertragung
zugeschaltet ist.
Ursprünglicher Text:
§ 16 Abstimmungsregeln
(2) Abstimmungen werden grundsätzlich offen durchgeführt. Wahlen werden
grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchgeführt. Tagt das Gremium nach § 4
Absatz 3 kann es ebenfalls Beschlüsse fassen. Abstimmungen mit Ausnahme von
Wahlen, können durch allgemeinen oder einzelfallbezogenen Beschluss des Gremiums
auch im Umlauf- oder Sternverfahren durchgeführt werden. Umlauf- oder
Sternverfahren sind für die Beschlussfassung der Hauptversammlung nicht
zulässig.
Beantragter neuer Text:
§ 16 Abstimmungsregeln
(2) Abstimmungen werden grundsätzlich offen durchgeführt. Wahlen werden
grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchgeführt. Tagt das Gremium nach § 4
Absatz 3 kann es ebenfalls Beschlüsse fassen. Abstimmungen mit Ausnahme von
Wahlen, können durch allgemeinen oder einzelfallbezogenen Beschluss des Gremiums
auch im Umlauf- oder Sternverfahren durchgeführt werden. Umlauf- oder
Sternverfahren sind für die Beschlussfassung der Hauptversammlung nicht
zulässig, ausgenommen sind Beschlüsse nach § 4 Abs. 3.