Veranstaltung: | Außerplanmäßige BDKJ-Hauptversammlung 2021 |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschlossen am: | 04.12.2021 |
Basierend auf: | 4.1: Geschlechtergerechtigkeit |
Geschlechtergerechtigkeit
Beschlusstext
Die BDKJ-Hauptversammlung konkretisiert den Beschluss 1.90 „Strukturen und
Schwerpunkte des BDKJ-Bundesverbandes“ der BDKJ-Hauptversammlung 2020 und
beauftragt den BDKJ-Hauptausschuss zu den „Konkreten Maßnahmen“ unter Nr. 3
mit dem unten beschriebenen Modell zur Geschlechtergerechtigkeit
weiterzuarbeiten und dieses in den Strukturen des Bundesvorstands zu
berücksichtigen.
Der Satzungsausschuss wird beauftragt in Absprache mit dem Hauptausschuss und in
Beratung durch die Mitglieder der AG Geschlechtergerechtigkeit einen Antrag zur
Änderung der Bundesordnung, Geschäfts- und Wahlordnung zur Hauptversammlung 2022
zu entwerfen, welche das untenstehende Modell zur Geschlechtergerechtigkeit in
den Organen, Ausschüssen, weitere Gremien und Delegationen berücksichtigt.
Darüber hinaus entwickelt der Hauptausschuss einen Zeitplan zur Umsetzung der
Satzungsänderung auf allen weiteren Ebenen des Dachverbandes.
Anwendung findet folgendes Modell:
Maximal die Hälfte der Plätze sind "weiblich", maximal die Hälfte der Plätze
sind "männlich" und maximal die Hälfte der Plätze sind "divers". Gewählt wird
über eine Liste "weiblich und divers" und über eine Liste "männlich und divers".