4.1NEU: Geschlechtergerechtigkeit
Veranstaltung: | Außerplanmäßige BDKJ-Hauptversammlung 2021 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.11.2021, 13:01 |
Veranstaltung: | Außerplanmäßige BDKJ-Hauptversammlung 2021 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.11.2021, 13:01 |
Die Hauptversammlung möge beschließen:
Die BDKJ-Hauptversammlung konkretisiert den Beschluss 1.90 „Strukturen und
Schwerpunkte des BDKJ-Bundesverbandes“ der BDKJ-Hauptversammlung 2020 und
beauftragt den BDKJ-Hauptausschuss zu den „Konkreten Maßnahmen“ unter Nr. 3
mit dem unten beschriebenen Modell zur Geschlechtergerechtigkeit
weiterzuarbeiten und dieses in den Strukturen des Bundesvorstands zu
berücksichtigen.
Der Satzungsausschuss wird beauftragt in Absprache mit dem Hauptausschuss und in
Beratung durch die Mitglieder der AG Geschlechtergerechtigkeit einen Antrag zur
Änderung der Bundesordnung, Geschäfts- und Wahlordnung zur Hauptversammlung 2022
zu entwerfen, welche das untenstehende Modell zur Geschlechtergerechtigkeit in
den Organen, Ausschüssen, weitere Gremien und Delegationen berücksichtigt.
Darüber hinaus entwickelt der Hauptausschuss einen Zeitplan zur Umsetzung der
Satzungsänderung auf allen weiteren Ebenen des Dachverbandes.
Anwendung findet folgendes Modell:
Parität der Geschlechtskategorien „weiblich“, „männlich“, „divers“ möglichst
nach der prozentualen Verteilung in der Bevölkerung in Deutschland.
Parität der Geschlechtskategorien „weiblich“, „männlich“, „divers“ möglichst nach der prozentualen Verteilung in der Bevölkerung in Deutschland.
Parität der Geschlechtskategorien „weiblich“, „männlich“, „divers“ möglichst nach der prozentualen Verteilung in der Bevölkerung in Deutschland.
Eine geschlechtergerechte Besetzung von Ämtern, Gremien und Delegationen wird umgesetzt (Geschlechtergerecht bedeutet mind.: Gremien (und Ämter) werden mit männlichen und
weiblichen Personen paritätisch besetzt. Die Parität zwischen DVs und JVs bleibt zudem erhalten. Bei Gremien mit einer Größe von bis zu 10 Personen wird zusätzlich
eine (oder zwei so es eine Gleichbehandlung bei den paritätischen Besetzungen zwischen JVs und DVs geben soll) , bei mehr als 10 Personen zwei Stellen für Personen diversen/nonbinär (Klärung welcher Begriff genutzt werden soll; inhaltlich werden sie identisch ausgelegt) Geschlechts eingerichtet.
Die genaue Ausgestaltung der Vorstandsbesetzung wird gesondert diskutiert. Die Möglichkeit zur Kandidatur muss dabei für diverse/nonbinäre Menschen ermöglicht werden.
Bei Delegationen gilt folgende Grundregel:
Delegationen ab zwei Personen: diese Personen sollen ein unterschiedliches Geschlecht haben. Die übrigen Stellen sollen geschlechtsparitätisch zwischen Männern und Frauen verteilt werden. Darüber hinaus soll eine der verfügbaren Stellen von einer diversen Person besetzt werden.
Parität der Geschlechtskategorien „weiblich“, „männlich“, „divers“ möglichst nach der prozentualen Verteilung in der Bevölkerung in Deutschland.
Mindestens die Hälfte der Plätze sind weiblich zu besetzen. Gewählt wird über eine "weibliche" und eine "offene" Liste.
Parität der Geschlechtskategorien „weiblich“, „männlich“, „divers“ möglichst nach der prozentualen Verteilung in der Bevölkerung in Deutschland.
Mindestens die Hälfte der Plätze sind weiblich zu besetzen. Gewählt wird über eine "weibliche", eine "non-binäre" und eine "offene" Liste.
oder
Maximal die Hälfte der Plätze sind „weiblich“ und maximal die Hälfte der Plätze
sind „männlich“.
Maximal die Hälfte der Plätze sind „weiblich“ und, maximal die Hälfte der Plätze sind „männlich“, maximal die Hälfte sind "divers".
Maximal die Hälfte der Plätze sind „weiblich“, maximal die Hälfte der Plätze sind „männlich“ und maximal die Hälfte der Plätze sind „männlich“"divers".
Maximal die Hälfte der Plätze sind nicht „weiblich“ und maximal die Hälfte der Plätze sind nicht „männlich“.
Maximal die Hälfte der Plätze sind „weiblich“ und maximal die Hälfte der Plätze sind „männlich“. Gewählt wird über zwei Listen mit den Bezeichnungen "Nicht weiblich" und "Nicht männlich".
Die BDKJ-Hauptversammlung 2021 bat die Mitglieder der ehemaligen AG Geschlechtergerechtigkeit um die Prüfung eines weiteren Modells. In der Prüfung ergab sich, dass diese in der Praxis nicht umgesetzt werden kann, da es sich in einer Ordnung nicht abbilden lässt und es eines dynamischen Wahlsystems bedürfe, welches ein mögliches Outing während des Wahlprozesses beinhalten würde. Die AG rät dringend von der Anwendung dieses Modells ab.
Der Bundesvorstand stellt zwei Modelle der damaligen HV nun erneut zur Abstimmung, die sich damals wie folgt tabellarisch abgebildet haben: