4.3NEU2: Änderung der Wahlordnung: Personaldebatte
Veranstaltung: | Außerplanmäßige BDKJ-Hauptversammlung 2021 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.11.2021, 19:21 |
Ersetzt: | 4.3: Änderung der Wahlordnung: Personaldebatte |
Veranstaltung: | Außerplanmäßige BDKJ-Hauptversammlung 2021 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.11.2021, 19:21 |
Ersetzt: | 4.3: Änderung der Wahlordnung: Personaldebatte |
Die BDKJ Hauptversammlung möge beschließen:
Die folgenden Änderungen an der Wahlordnung, die Teil der Geschäftsordnung ist,
sollen übernommen werden:
Wahlordnung §3 Absatz Nr. 1 C: Personaldebatte
Es findet eine Personaldebatte über alle Kandidierenden statt. Sie findet in
Abwesenheit der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten nur mit den
stimmberechtigten Mitgliedern der Hauptversammlung, den übrigen
stimmberechtigten Mitgliedern der Leitungen der Jugendverbände nach § 5 Abs. 4
Satz 2 der Bundesordnung und der Diözesanverbände, sowie je zwei Vertreterinnen
oder Vertreter pro Jugendverband nach § 5 Abs. 4 Satz 1 der Bundesordnung statt.
Vorbemerkung:
Derselbe Antrag wurde am 9. Mai auf der BDKJ Hauptversammlung abgelehnt, jedoch ohne dass dazu in der Versammlung irgendeine Debatte stattgefunden hatte. Nach Beratung mit dem Bundesvorstand, dem Hauptausschuss und dem Vorstand der Bundeskonferenz der Mitgliedsverbände fühlen wir uns als SMJ Deutschland ermutigt, den selben Antrag so kurz nach seiner ersten Ablehnung nochmals zu stellen, mit der Hoffnung auf eine Debatte in der Hauptversammlung über möglicherweise strittige Punkte.
Die Begründung des Antrages haben wir gegenüber dem Antrag für die Hauptversammlung im Mai weiter geschärft.
Begründung:
Wir, die SMJ Deutschland sind einer von 17 Jugendverbänden (§6 BO). In einem langen internen Prozess haben wir uns von den zwei Möglichkeiten nach §5, Abs. 4 BO unsere Stimme in den Gremien des BDKJ wahrzunehmen für die beratende Stimme entscheiden. Die Begründung dafür ist, dass die SMJ politisches Engagement nicht als Finden von konkreten, mehrheitsfähigen, gesellschaftspolitischen Positionen innerhalb des Bundesverbandes versteht, sondern in der Motivation ihrer Mitglieder sich entsprechend ihrer persönlichen Berufung möglichst vielfältig gesellschaftlich und politisch außerhalb des Bundesverbandes zu engagieren. Deshalb geht es der SMJ in ihrem Bundesverband nicht so sehr um das Abstimmen konkreter gesellschaftspolitischer Inhalte sondern um die Förderung des politischen Engagements als Grundhaltung jede*s/r Christ*In.
Wir als SMJ sehen uns als einen festen Bestandteil des BDKJ. Unsere beratende Stimme nehmen wir gerne engagiert und mit Verantwortung war und sehen uns in dieser Tätigkeit als Bereicherung für den BDKJ. Im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten bringen wir uns daher in seine Versammlungen und Projektes ein.
Als eben einer von 17 Jugendverbänden möchten wir als SMJ bei dem für unseren Dachverband äußerst wegweisenden Vorgang der Personaldebatte wie beim Rest der Hauptversammlung unsere beratende Stimme gebrauchen dürfen.
Der Gebrauch der Stimme eines Jugendverbandes bei der Personaldebatte ist allerdings aktuell wie folgt geregelt:
Die Personaldebatten bei Bundesvorstandswahlen sind in der Wahlordnung, die Teil der Geschäftsordnung ist, geregelt (§ 3 Absatz 1 Nr. C WO): Hiernach findet eine Personaldebatte nur mit den stimmberechtigten Mitgliedern der Hauptversammlung, sowie den übrigen Mitgliedern der stimmberechtigten Leitung der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 2 BO (mit Stimmrecht) und den übrigen stimmberechtigten Mitgliedern der BDKJ-Diözesanvorstände statt. Mitglieder der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 1 BO (mit beratender Stimme) haben kein Recht an der Personaldebatte teilzunehmen.
Hier sehen wir als SMJ
Außerdem ist in § 9 Absatz 4 der Geschäftsordnung geregelt das „Personaldebatten [...] nicht öffentlich“ sind. Wenn wir als SMJ für eine solche Debatte also den Raum verlassen müssen, hat es für uns den Anschein, dass wir nicht als Mitglied wie alle anderen Jugendverbände wahrgenommen werden, sondern als Gast. Dies widerspricht unserem Selbstverständnis innerhalb des BDKJs.