Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Wahlausschuss |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.04.2022, 01:23 |
6.8: Änderung Wahlordnung – Wahlen zum Bundesvorstand
Antragstext
Die BDKJ-Hauptversammlung möge die Wahlordung wie folgt ändern:
§ 3 Wahlen zum Bundesvorstand
(1) Entscheidung über die hauptamtlich zu besetzende Position
e. 2. Wahlgang
Erreicht keiner der Kandidierenden die erforderliche Mehrheit, findet ohne
vorherige Aussprache ein weiterer Wahlgang unter allen Kandidierenden statt.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
Sofern mehrere Kandidierende im 1. Wahlgang zur Wahl standen und kein*e
Kandidat*in die erforderliche Mehrheit erreicht, findet ohne vorherige
Aussprache ein zweiter Wahlgang unter den gleichen Bedingungen statt.
Begründung
Die Wahlordnung sieht aktuell, sollte nur eine Person zur Wahl der*des Bundesvorsitzenden stehen und diese nicht gewählt werden, einen zweiten und dritten Wahlgang vor. Dieses Vorgehen entspricht aus Sicht des Wahlausschusses nicht dem demokratischen Anspruch, die Entscheidung der Delegierten ernst zu nehmen. Bei der Wahl zur Bundesvorsitzenden auf der zusätzlichen Hauptversammlung am 5. Dezember 2021 wurde von diesem Verfahren mit einem Geschäftsordnungsantrag abgewichen. Insofern gehen wir davon aus, dass eine Änderung auch dem Willen der Versammlung entspricht. Dies nehmen wir zum Anlass eine Änderung der Wahlordnung zu beantragen.
Synopse zu den Änderungen: https://nextcloud.bdkj.de/index.php/s/4wijJJ9F9YKQcNA