Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Hauptausschuss |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 04.04.2022, 14:00 |
6.4: Bundesvorstandsmodell
Antragstext
Die Hauptversammlung möge beschließen:
Die BDKJ-Hauptversammlung konkretisiert den Beschluss 1.90 „Strukturen und
Schwerpunkte des BDKJ-Bundesverbandes“ der BDKJ-Hauptversammlung 2022 und
beauftragt den BDKJ-Hauptausschuss zu den „konkreten Maßnahmen“ unter Nr. 3 mit
dem beschriebenen Modell weiterzuarbeiten.
- Es gibt „A“ ehrenamtliche Stellen.
- Es gibt einen Präses und/oder eine geistliche Leitung. Hierfür gilt:
„B“- Für das Amt der Geistlichen Leitung können Personen gewählt
werden, die „C“.
- Für das Amt der Geistlichen Leitung können Personen gewählt
- Es gibt „D“ (weitere) hauptamtliche Stellen im Bundesvorstand.
Diese hauptamtlichen Stellen haben 100% Beschäftigungsumfang.
- Daraus ergibt sich: Der Bundesvorstand besteht aus „E“ Personen.
Zusätzlich findet das Modell zur Geschlechtergerechtigkeit des Beschlusses
1.05. „Geschlechtergerechtigkeit in den Strukturen des BDKJ-
Bundesvorstandes“ Anwendung. Hierfür gilt, dass das Quorum auf „E“ oder
einzeln auf „A“, „B“ und „D“ angewendet wird.
Folgende organisatorische Rahmenbedingungen gelten:
- Dienstsitz: Es gibt einen/keinen festen Dienstsitz für die Personen des
Bundesvorstandes
- Für alle Bundesvorstandsmitglieder steht ein Sekretariat als Unterstützung
zur Verfügung. Dabei ist es möglich, dass ein Sekretariat für mehrere
Vorstandsmitglieder zeitgleich zuständig ist.
- Für alle Themenbereiche steht den Bundesvorstandsmitglieder Unterstützung
aus den Referaten zur Verfügung.
- Für alle Bundesvorstandsmitglieder gibt es einen Arbeitsplatz, technische
Ausstattung und Material.
- Für alle Bundesvorstandsmitglieder gibt es eine vollständige Übernahme
aller Fahrtkosten sowie eine angemessene Bahncard.
- „F“
Der Satzungsausschuss wird beauftragt in Absprache mit dem Hauptausschuss einen
Antrag zur Änderung der Bundesordnung, Geschäfts- und Wahlordnung zur
Hauptversammlung 2023 vorzulegen.
Der Bundesstellen e.V. wird beauftragt für etwaige arbeitsrechtliche und
steuerrechtliche Fragestellungen Lösungen zu finden und die finanziellen Mittel
bereitzustellen.
Begründung
Die BDKJ-Hauptversammlung 2020 hat mit dem Beschluss 1.90 „Strukturen und Schwerpunkte des BDKJ-Bundesverbandes“ den Hauptausschuss und den BDKJ-Bundesstellen e.V. beauftragt, die Stellen hinsichtlich folgender Punkte zu überprüfen:
- die Ausgestaltung der Bundesvorstandsstellen insbesondere in Bezug auf die aktuellen Themenzuschnitte, den Dienstsitz, die Öffnung für weitere Geschlechter und organisatorischen Rahmenbedingungen,
- das Stellenprofil des Bundespräses vor dem Hintergrund der Bedeutung eines Priesters für den Bundesverband und
- die Ausgestaltung und Zukunftsfähigkeit der ehrenamtlichen Bundesvorstandsstelle.
Um sich diesem Auftrag zu widmen, hat der Hauptausschuss eine Projektgruppe damit beauftragt. Die im Beschluss festgehaltene mögliche Entscheidung, ob die aktuelle Zusammensetzung des Bundesvorstandes einer Änderung bedarf, wurde auf den Hauptversammlungen 2021 zweimal vertagt. Diese Entscheidung soll nun herbeigeführt werden.
Im Antragstext sind mehrere Stellen nicht definiert. Aus Sicht der Projektgruppe ergeben sich folgende Möglichkeiten, die an den entsprechenden Stellen eingesetzt werden können.
- „A“: Mögliche Konstellationen sind 0, 1, 2 ehrenamtliche Stellen
- „B“: Eine Stelle ist für den Präses mit 100% BU vorzusehen
- Eine Stelle ist für eine Geistliche Leitung mit 100% BU vorzusehen.
- Eine Stelle für den Präses und eine Stelle für eine Geistliche Leitung.
- Beide Stellen haben jeweils 50% BU.
- Eine Stelle hat 100% BU und eine Stelle ist ehrenamtlich.
- Eine Stelle für den Präses und zwei Stellen für die geistliche Verbandsleitung
- Zwei Stellen haben jeweils 50% BU die dritte ist ehrenamtlich
- Eine Stelle hat 100% BU und zwei Stellen sind ehrenamtlich.
- „C“: Folgende Zugangsvoraussetzungen sind möglich:
- Im Pastoralen Dienst eines Bistums stehen und für das Amt freigestellt werden
- mit abgeschlossener wissenschaftliche Hochschulbildung im Fach Theologie
- mit abgeschlossener Hochschulbildung im Fach Theologie oder vergleichbarer Studiengänge (z.B. Religionspädagogik)
- ausreichend qualifiziert sind
- „E“: Mögliche Konstellationen sind 2, 4 oder 6 Personen
- „F“: Wenn es ehrenamtliche Stellen im Bundesvorstand gibt, dann:
- Auswahl zwischen Ehrenamtspauschale und Kostenerstattung.
- Monatliche Vergütung angelehnt an die Minijobverdienstgrenze
- Monatliche Vergütung angelehnt an die Übungsleitungspauschale
Um eine ergebnisoffene Diskussion auf der Hauptversammlung zu ermöglichen, stellen wir die jeweiligen Optionen nebeneinander zur Debatte. Auf der Hauptversammlung 2022 soll ein eindeutiges Ergebnis beschlossen werden mit dem der Hauptausschuss, Satzungsausschuss und BDKJ-Bundesstellen e.V. weiterarbeiten können.
Änderungsanträge
- Ä1 (KLJB, Eingereicht)