Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | HV |
Beschlossen am: | 07.05.2022 |
Basierend auf: | 6.2: Digitalpolitischer Ausschuss (DiPA) |
Digitalpolitischer Ausschuss (DiPA)
Beschlusstext
Die BDKJ-Hauptversammlung möge beschließen:
Die Hauptversammlung bildet gem. § 16 der Bundesordnung einen
„Digitalpolitischen Ausschuss“ (DiPA). Dieser Ausschuss ist zunächst auf vier
Jahre zeitlich befristet. Zur Hauptversammlung 2026 legt der Ausschuss eine
Evaluation seiner Tätigkeit und ein Votum zur Verstetigung vor.
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören:
- Beratung der Organe des BDKJ-Bundesverbands in digitalpolitischen Fragen
sowie im Hinblick auf innerverbandliche Digitalisierungsprozesse,
- Lobbyarbeit für den BDKJ-Bundesverband im Themenfeld Digitalpolitik,
- Vernetzung von digitalpolitischen Akteur*innen innerhalb des BDKJ und
- Bündelung von Wissen und Wissenstransfer nach innen und außen.
Auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung 2018 „Teilhabe, Lebenswelt
und Digitale Mündigkeit – unsere digitalpolitischen Grundhaltungen“ (3.80) dem
dazugehörigen Umsetzungspapier "Digitale Perspektiven für den BDKJ-
Bundesverband" und der Ergebnisse der digitalpolitischen Hearings von Februar
2022 (s. Anlage) wird der Digitalpolitische Ausschuss zu Beginn seiner Arbeit
sein Tätigkeitsfeld abstecken und konkrete, terminierte und messbare Ziele
formulieren.
Für die Einrichtung des Ausschusses gelten die Bestimmungen von § 23 der
Geschäftsordnung, insbesondere im Blick auf die Anzahl der zu wählenden (7)
Personen und auf die Dauer der Amtszeiten (2 Jahre). Ebenso gelten die
Bestimmungen von § 24 der Geschäftsordnung, laut derer der Bundesvorstand für
eine sachgerechte Geschäftsführung sorgt.
Begründung
Die Hauptversammlung 2018 hat zum Themenfeld Digitalisierung einen Grundlagenbeschluss „Teilhabe, Lebenswelt und Digitale Mündigkeit“ gefasst, der seit 2016 von einer Arbeitsgruppe vorbereitet worden war. Außerdem hat die Hauptversammlung 2018 ein Umsetzungspapier „Digitale Perspektiven für den BDKJ-Bundesverband“ beschlossen. Hierin werden Aufträge an die Mitglieder der Hauptversammlung, des Hauptausschusses, des Bundesvorstands und an die Steuerungsgruppe der 72-Stunden-Aktion formuliert. Aus verschiedenen Gründen wurde mit den beiden Beschlüssen von den unterschiedlichen Akteuren nur ansatzweise weitergearbeitet und nur einzelne Aufträge wurden bearbeitet.
Um das Themenfeld nun mittelfristig und strukturell verlässlich zu verankern, beantragt der BDKJ-Bundesvorstand die Einrichtung des „Digitalpolitischen Ausschusses“ durch die Hauptversammlung.
Zur Vorbereitung des Antragstextes hat der Bundesvorstand im Herbst 2021 nach Beratung im Hauptausschuss eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Dieser Arbeitsgruppe gehörten Isi Wollenweber (DV Berlin), Simon Schwarzmüller (KjG), Yvonne Everhartz (Bundesstelle) und Stefan Ottersbach (Bundespräses) an. Die Arbeitsgruppe hat im Februar 2022 zwei digitalpolitische Hearings durchgeführt, um externe Expertise und innerverbandliches Knowhow einzuholen (Ergebnisse siehe Anlage). Der vorliegende Antrag basiert auf der Beratung im Hauptausschuss sowie den Einschätzungen der Teilnehmer*innen der Hearings und Mitglieder der Arbeitsgruppe.