Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
---|---|
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | HV |
Beschlossen am: | 07.05.2022 |
Basierend auf: | 6.12: Klimaneutralitäts-Kommission |
Klimaneutralitäts-Ausschuss
Beschlusstext
Die BDKJ-Hauptversammlung möge beschließen:
Die Hauptversammlung 2021 hat mit dem Beschluss "Klimagerechtigkeit jetzt!"
globale Gerechtigkeit gefordert und sich selbst verpflichtet, die Aktivitäten
des BDKJ-Bundesverbandes, der BDKJ-Diözesanverbände und der Bundesebenen der
Jugendverbände bis 2030 klimaneutral durchzuführen. Zur Umsetzung dieses
Beschlusses wird ein Klimaneutralitäts-Ausschuss für die Dauer von acht Jahren
eingerichtet. Diese soll eine Art Think Tank für das Thema Klimaneutralität im
BDKJ und seinen Verbänden werden.
Aufgaben des Ausschusses sind:
- Erarbeitung einer Definition von Klimaneutralität für den BDKJ
Bundesverband.
- Entwicklung eines Projektplans wie Klimaneutralität bis 2030 im BDKJ
Bundesverband erreicht werden kann.
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen zum Erreichen der Klimaneutralität
und Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen zur Umsetzung der notwendigen
Schritte für den Bundesvorstand. Der Bundesvorstand setzt die
Handlungsempfehlungen um bzw. legt diese ggf. den Gremien, in dessen
Entscheidungskompetenz die Inhalte liegen, vor.
- Vernetzung zum Thema innerhalb des BDKJ und den Jugendverbänden sowie
weiteren Akteur*innen, die in diesem Themenfeld aktiv sind.
- Bereitstellung der Definition, des Projektplan und der
Handlungsempfehlungen für die BDKJ-Diözesanverbände und -
Jugendverbände
- Zusammentragen und Bereitstellen von Bildungsmaterialien und bei Bedarf
Erarbeitung von Bildungsmaterialien
Der Ausschuss ist gegenüber der Hauptversammlung berichts- und
rechenschaftspflichtig. Zusätzlich berichtet der Ausschuss dem Hauptausschuss
regelmäßig über ihre Arbeit.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt Fördermittel für Personal- und
Sachkosten für die Umsetzung des Beschlusses zur Klimaneutralität zu prüfen
und zu akquirieren.
Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- Sechs von der Hauptversammlung gewählte Personen.
- ein EPA-Mitglied, das vom EPA entsendet wird.
- ein*e Referent*in der BDKJ-Bundesstelle (beratend und geschäftsführend).
- der*die BDKJ-Bundesgeschäftsführer*in (beratend, bei Bedarf).
- ein Mitglied des BDKJ-Bundesvorstands (beratend).
Es ist eine geschlechterausgewogene sowie diverse Besetzung anzustreben.
Der Ausschuss kann Untergruppen einsetzen und nach Bedarf Expert*innen sowie
Gäst*innen einladen.
Begründung
Nach der Beschlussfassung "Klimagerechtigkeit jetzt!" der Hauptversammlung 2021 hat der Bundesvorstand den EPA im September 2021 gebeten, die Umsetzung des Auftrages zur Klimaneutralität im Verband bis zum Jahr 2030 verantwortlich zu steuern. Aus diesem Grund hat der EPA im März 2022 eine Studientagung zum Thema durchgeführt. Dabei ist deutlich geworden, dass der Auftrag so zeitaufwändig sein wird, dass er nicht allein vom EPA umgesetzt werden kann. Der EPA hätte ansonsten keine Zeit mehr für seine anderen Aufgaben. Aus diesem Grund ist die Einrichtung einer eigenständigen Kommission erforderlich, um den Beschluss umzusetzen.
Die inhaltlichen Ergebnisse der Studientagung können Grundlage für die Arbeit der Kommission sein.