Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
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Antragsteller*in: | Kolpingjugend Deutschland |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.04.2022, 01:27 |
6.10: Rentenpolitische Forderungen des BDKJ
Titel
Antragstext
Die BDKJ-Hauptversammlung möge beschließen:
Vertrauen stärken – Rentensystem
zukunftssicher umbauen
Die Hauptversammlung legt sich auf folgende Grundsätze für ein gerechteres und
solidarisches System zur Altersvorsorge fest:
Wir stellen fest, dass viele Jugendliche das Vertrauen in das deutsche
Rentensystem verloren haben. Während die gesetzliche Rente bisherigen
Generationen von Rentner*innen weitestgehend die Sicherung ihres Lebensstandards
über die Erwerbsphase hinaus garantierte, befürchten viele junge Menschen,
dass ihre eigene Rente nicht einmal mehr zur Grundsicherung ausreichen wird.
Daher fordern wir eine Reform, denn der gesellschaftliche Frieden beruht auf
einem gerechten und funktionierenden Alterssicherungssystem.
In den von der Bundesregierung 2001 beschlossenen Rentenreformen wurde
klargestellt, dass die gesetzliche Rente nur noch ein Bestandteil zur Sicherung
des Lebensstandards in der Altersphase sein kann. Seitdem wurde das Prinzip
Eigenverantwortung propagiert.
Vor dem Hintergrund des schon damals zunehmenden demografischen Drucks in der
gesetzlichen Rentenversicherung wurde klargestellt: Arbeitnehmer*innen sollten
eine zusätzliche private und betriebliche Altersvorsoge betreiben, da ein
lebensstandardsichernder Ruhestand, der ausschließlich auf den Bezügen aus der
gesetzlichen Rentenversicherung basiert, nicht mehr ohne Weiteres garantiert
werden konnte.
Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung den Vorschlag einer sogenannten
„Grundrente“ erarbeitet. Dieser wird als ein erster Schritt in die richtige
Richtung begrüßt. Leider wird dieses Konzept nur für einen bestimmten Teil
der Versicherten mit geringen Alterseinkommen wirksam: In voller Höhe
berücksichtigt die Grundrente nur Versicherte, die mindestens 35 Beitragsjahre
vorweisen können. Viele alte Menschen in der Grundsicherung erfüllen diese
Voraussetzung jedoch nicht. Die Grundrente ist daher keine zielgenaue Lösung
gegen Altersarmut. Auch ist das Berechnungs- und Bewertungsverfahren der
Grundrente komplex und undurchsichtig. Das Konzept bietet keine verlässliche
Größe für Versicherte und bietet keine Planungsgrundlage für Entscheidungen
im Erwerbsverlauf.
Zudem stellen wir fest, dass alle rentenpolitischen Konzepte nur bis zum Jahr
2030 reichen. Insbesondere für die Zeit danach braucht es jetzt neue
Perspektiven, da ab diesem Zeitpunkt die große Generation der Baby Boomer*innen
in Rente geht und bereits im Jahr 2020 das Verhältnis von Rentner*innen zu
Beitragszahler*innen 1:1,9 betrug.
Um uns jungen Menschen das Vertrauen zurückzugeben, bedarf es einer
grundlegenden und weitreichenden Rentenreform, die sich von den oft
kleinteiligen Reformen der vergangenen Jahrzehnte unterscheidet. Das
Umlageverfahren, dessen Vorteile in der zurückliegenden Finanzkrise und der
aktuellen Niedrigzinsphase deutlich wurden, soll nach wie vor ein
Hauptbestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Um jedoch dem immer
größer werdenden Problem der Altersarmut vorzubeugen, bedarf es weiterer
solidarischer Grundsicherungsmechanismen, die gemeinschaftlich alle
Bürger*innen miteinbeziehen.
Bei der anstehenden und notwendigen Reform des Rentensystems, sollten folgende
Punkte berücksichtigt werden:
Der Anteil der über 65-Jährigen, die im Alter armutsgefährdet sind, nimmt zu.
"Während 2006 jeder zehnte Ruheständler von Altersarmut bedroht war, war es
2013 schon jeder siebte. Besonders häufig betroffen sind Frauen,
Alleinstehende, Geringqualifizierte und Menschen mit Migrationshintergrund.
[1]“ Studien zufolge könnte bis 2035 sogar jede*r vierte oder fünfte
Rentner*in in Altersarmut abrutschen [2].
Wir fordern für alle eine rein steuerfinanzierte Sockelrente in Höhe des
soziokulturellen Existenzminimums [3]. Wir setzen darauf, dass mit der
Sockelrente allen Menschen, die das Vertrauen in das System verloren haben, eine
Sicherheit für ihre Altersphase zurückgegeben wird.
Leistungsgerechtigkeit durch eine neue
Erwerbstätigenversicherung
Auf die steuerfinanzierte Sockelrente aufbauend werden in einer
umlagefinanzierten Erwerbstätigenversicherung weitere Rentenanwartschaften
erwirtschaftet.
Die Erwerbstätigenversicherung soll zusammen mit der o.g. Sockelrente nicht nur
Altersarmut verhindern. Sie soll den bisherigen individuellen Lebensstandard der
Beitragszahlenden sichern. Hierbei soll das Äquivalenzprinzip gewahrt werden,
nach dem sich die Höhe der im Ruhestand ausgezahlten monatlichen Rente nach der
Höhe und Dauer der im Erwerbsleben gezahlten Beiträge bemisst.
Wir fordern, alle außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung bestehenden
Versorgungssysteme aufzulösen und alle Bürger*innen in einem einheitlichen
System der Erwerbstätigenversicherung zu versorgen, um eine durchgängige
Solidarität in der Gesellschaft zu schaffen. Hierzu wäre eine Stichtagslösung
zum 01.01.2030 denkbar. Ab diesem Stichtag stellen wir uns zwei verschiedene
Formen des Übergangs vor: Entweder zahlen dann alle Menschen unterhalb einer
Altersgrenze (z. B. 30 Jahre) in die neue Erwerbstätigenversicherung ein oder
alle Menschen, die kürzer als einen gewissen Gesamtzeitraum (z. B. fünf Jahre)
in ihr bestehendes Versorgungssystem eingezahlt haben, zahlen dann in die neue
Erwerbstätigenversicherung ein.
Kapitalmarktgedeckte Komponente als Alternative zur
umstrittenen Riester-Rente
Durch einen kapitalmarktgedeckten Fonds, der bei der Deutschen
Rentenversicherung angesiedelt ist, entfallen hohe Abschluss- und
Verwaltungsgebühren der privaten Kapitalanlage im Gegensatz zur Riester-Rente.
So können die Vorteile des Kapitalmarktes zu einem kleinen Teil genutzt werden,
um den demografischen Druck, der auf der Rentenversicherung lastet, ein
stückweit zu verringern.
Wir fordern, dass jede*r Rentenversicherte, der*die über keine private
Altersvorsorge verfügt einen verpflichtenden Beitrag in einen
kapitalmarktgebundenen Fonds einzahlt, der bei der Deutschen Rentenversicherung
angesiedelt ist.
Leistungen junger Menschen stärker berücksichtigen
Wir fordern, dass schulische Ausbildungsgänge und ein Erststudium bis zur
Regelstudienzeit angemessen berücksichtigt werden müssen, um entstehende
Lücken in der Erwerbsbiografie auszugleichen. Dadurch wird zum Ausdruck
gebracht, dass auch in einer schulischen Ausbildung bzw. einem Studium bereits
Leistungen erbracht werden, welche es im Hinblick auf die spätere Rente eines
jeden Einzelnen zu berücksichtigen gilt.
Wir fordern auch, dass junge Menschen in ordentlichen
Beschäftigungsverhältnissen angestellt werden, um im Alter einen finanziell
sorgenfreien Ruhestand genießen zu können. Der Einstieg in ein reguläres
Beschäftigungsverhältnis nach Ausbildung oder Studium muss der Regelfall sein.
Junge Menschen dürfen nicht durch Praktika, Honorartätigkeiten oder Minijobs
ausgebeutet werden. Denn auch dies stellt eine entscheidende Hürde auf dem Weg
zu einer auskömmlichen Rente dar.
Flexibilisierung des Renteneintritts
Das Renteneintrittsalter muss dynamisch an die Entwicklung der
durchschnittlichen Lebenserwartung gekoppelt werden. Jedoch ist nach 45
Beitragsjahren ein vorzeitiger abschlagsfreier Renteneintritt möglich. Neben
der Erwerbstätigenversicherung beginnt dann auch der Bezug der Sockelrente.
Durch diese Regelung wird einem frühen Berufseinstieg Rechnung getragen.
Wir fordern, dass das bestehende Prinzip flexibler Renteneintritte weiter
ausgebaut werden soll, wie z.B. die Erwerbsminderungsrente, um eine
individuellere und selbstbestimmtere Altersphase zu ermöglichen.
Rente muss schon für junge Menschen Thema sein
Um junge Menschen schon frühzeitig für die Altersvorsorge zu sensibilisieren,
muss dieses Thema bereits im Schulunterricht behandelt werden. Ebenfalls muss
das Rentensystem in den Mittelpunkt der non-formalen Bildungsarbeit, wie z.B.
der Jugendverbandsarbeit, gerückt werden.
Wir fordern die Kultusministerkonferenz auf, eine Verständigung zur
bundesweiten Umsetzung des Themas Rente im Schulunterricht herbeizuführen.
Wir fordern auch Rentenversicherungsträger und die Bundesregierung auf,
Materialien in zielgruppengerechter Sprache zur Verfügung zu stellen, um die
Jugendarbeit zu unterstützen.
Wir fordern zuletzt, dass diese Grundsätze in die inner- und außerverbandliche
Diskussion, wie z.B. den DBJR getragen werden sollen, sowie in Gespräche mit
Mandatsträger*innen und Rentenexpert*innen eingebracht werden.
Mit diesen Ideen sehen wir auch für die Zeit nach 2030 eine rentenpolitische
Perspektive, die zukunftssicher und generationengerecht ist und vor allem die
junge Generation entlastet, weil die Grundabsicherung im Alter nachhaltig und
transparent gesichert ist.
[3] Derzeit rund 784 Euro pro Monat für Alleinstehende sowie 1.295 Euro für
Ehepaare (siehe 12. Existenzminimumbericht der Bundesregierung)
Änderungsanträge
- Ä1 (CAJ Deutschland, Eingereicht)
- Ä2 (CAJ Deutschlandffff, Eingereicht)
- Ä3 (CAJ Deutschland, Eingereicht)
- Ä4 (CAJ Deutschland, Eingereicht)
- Ä5 (CAJ Deutschland, Eingereicht)
- Ä6 (CAJ Deutschland, Eingereicht)
- Ä7 (CAJ Deutschland, Eingereicht)
- Ä8 (Timothy Joksch (CAJ), Eingereicht)
- Ä9 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä10 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä11 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä12 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä13 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä14 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä15 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä16 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä17 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä18 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä19 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä20 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä21 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä22 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä23 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä24 (Kolpingjugend, Zurückgezogen)
- Ä25 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä26 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä27 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä28 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä29 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä30 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä31 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä32 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä33 (Kolpingjugend, Zurückgezogen)
- Ä34 (Kolpingjugend, Eingereicht)
- Ä35 (Kolpingjugend, Eingereicht)