Antrag: | Änderung Bundesordnung: Geschlechtergerechtigkeit in den Strukturen des BDKJ |
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Antragsteller*in: | Satzungsausschuss + Antragscafé |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.05.2022, 00:47 |
Ä9 zu 6.11: Änderung Bundesordnung: Geschlechtergerechtigkeit in den Strukturen des BDKJ
Antragstext
Von Zeile 13 bis 14 einfügen:
Die Bundeskonferenzen der Jugendverbände und der Diözesan- verbände sollen aus ihren Reihen Vorschläge unterbreiten.
§ 13 Bundeskonferenz der Jugendverbände
[…]
Das Präsidium der Bundeskonferenz besteht aus drei von der Konferenz für ein Jahr gewählten Mitgliedern und einem Mitglied des Bundesvorstandes. Von den drei Personen, die von der Bundeskonferenz gewählt werden, sind bis zu zwei Personen weiblich, bis zu zwei Personen männlich und bis zu zwei Personen divers.
§14 Bundeskonferenz der Diözesanverbände
[…]
Das Präsidium der Bundeskonferenz besteht aus drei von der Konferenz für ein Jahr gewählten Mitgliedern und einem Mitglied des Bundesvorstandes. Von den drei Personen, die von der Bundeskonferenz gewählt werden, sind bis zu zwei Personen weiblich, bis zu zwei Personen männlich und bis zu zwei Personen divers.