Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | HV |
Beschlossen am: | 07.05.2022 |
Basierend auf: | 6.6.4: Weiterarbeit und Umbenennung der bisherigen Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt |
Weiterarbeit und Umbenennung der bisherigen Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Beschlusstext
Die BDKJ-Hauptversammlung möge beschließen:
Die bisherige Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt wird bis zur
Hauptversammlung 2023 verlängert und wird in „Kommission zur Vorbereitung der
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im BDKJ“ umbenannt.
Die Kommission zur Vorbereitung besteht aus:
- acht Expert*innen, davon mindestens vier ohne aktuelles Mandat in einem
der Jugend- und Diözesanverbände des BDKJ. Diese Mitglieder werden für ein
Jahr geschlechterparitätisch gewählt,
- ein*e Vertreter*in des Bundesvorstands (geborenes Mitglied, beratend),
- ein*e Referent*in der Bundesstelle (beratend, geborenes Mitglied),
- Vertreter*innen von Betroffenenorganisationen sollen zur Beratung
hinzugezogen werden und
- zudem sollen weitere Expert*innen (z.B. Jurist*innen, Psycholog*innen) bei
spezifischen Fragestellungen zugezogen werden.
Die Kommission zur Vorbereitung ist rechenschaftspflichtig gegenüber der
Hauptversammlung.
Im erweiterten Arbeitszeitraum sollen folgende Arbeitsaufträge erfüllt werden:
- Abschluss noch offener Aufträge:
- Erstellung eines Handlungsleitfadens auch für ehrenamtliche
Strukturen, um Sprachfähigkeit zu ermöglichen - Überlegung wie das Verfahren möglichst transparent in die
Verbände vermittelt werden kann - Klärung von Haftungsfragen und Beauftragung von externen Personen
zur Überprüfung der jeweils eigenen Strukturen
- Erstellung eines Handlungsleitfadens auch für ehrenamtliche
- Zuarbeit zu einem Öffentlichkeitsarbeitskonzept zum Prozess der
Aufarbeitung unter Berücksichtigung aller relevanten Ebenen bzw.
Multiplikator*innen
- Begleitung Bundesvorstand in der Einrichtung der beschlossenen Strukturen
zum Aufarbeitungsprozess sexualisierter Gewalt im BDKJ
Begründung
Bereits im Bericht der bisherigen Kommission Aufarbeitung zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt konntet ihr lesen, dass wir zur Einschätzung gelangt sind, dass die Einrichtung der Kommission auf ein weiteres Jahr für uns ein sinnvoller Schritt scheint.
Das hat unterschiedliche Gründe:
- Es gibt die oben beschriebenen noch offenen Arbeitsaufträge aus dem Jahr 2020. Wir empfinden es als wichtig, dass die Kommission ihrer Verpflichtung zur Umsetzung dieser Aufträge nachkommt.
- Wir schätzen die Ressourcen des Bundesvorstands sehr, die in den Themenbereich fließen. Wir stellen aber auch fest, dass diese Ressourcen deutlich begrenzt sind und halten es für sinnvoll, den Bundesvorstand bei der Umsetzung der getroffenen Beschlüsse und damit den Angang des gesamten Prozesses zu unterstützen.
Wir schlagen hier eine Namensänderung vor, um präzise von den korrekten Gremien sprechen zu können. Zur weiteren Bearbeitung im Aufarbeitungsprozess empfehlen wir die Einrichtung einer Aufarbeitungskommission des BDKJ (s. Antrag 6.6.3). Hier soll es keinesfalls zu sprachlichen Verwechslungen kommen. Um die Rechenschaftspflicht gegenüber der Hauptversammlung zu verdeutlichen als auch die Möglichkeit zur Antragsstellung zu erhalten, schlagen wir den Namen „Kommission zur Vorbereitung der Aufarbeitung“ vor. Kommissionen sind in der Bundesordnung als geeignetes Arbeitsmittel vorgesehen.
Die Amtszeiten aller Mitglieder laufen aus.