6.6.2NEU: Durchführung eines Forschungsprojekts
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
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Antragsteller*in: | Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.04.2022, 01:01 |
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
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Antragsteller*in: | Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.04.2022, 01:01 |
Die BDKJ-Hauptversammlung möge beschließen:
Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden braucht Daten,
welche Rückschlüsse auf die systemischen Ursachen sexualisierter Gewalt
zulassen. Die Erhebung und Auswertung dieser Daten sowie die daraus
resultierenden Konsequenzen können nicht von den Jugendverbänden und dem BDKJ
selbst vorgenommen werden, sondern dies muss extern von Expert*innen
durchgeführt werden.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt in Zusammenarbeit mit Expert*innen eine
Ausschreibung für ein Forschungsprojekt zum Erkenntnisgewinn der systemischen
Ursachen (insbesondere Kulturen, Traditionen, Rituale etc.) sexualisierter
Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von Peer-Gewalt in den
Jugendverbänden und im BDKJ für den Zeitraum 1945 bis 2021 zu erstellen, diese
zu veröffentlichen und ein geeignetes Forschungskonsortium auszuwählen. Die
Forschung soll als Zuwendungsforschung über Anfrage an konkrete
Forschungsgruppen erfolgen.
Der BDKJ-Bundesvorstand führt hierzu eine Vorstudie durch, um bereits bekannte
Daten zu sammeln und zu systematisieren. Diese Daten sollen Grundlage für die
Forschung sein.
Das Forschungskonsortium soll dabei u.a. Folgendes leisten:
Die Aufarbeitungskommission des BDKJ soll aus den Ergebnissen Empfehlungen an
die Jugendverbände, Diözesanverbände sowie den Bundesverband formulieren.
Die Jugend- und Diözesanverbände verpflichten sich, das Forschungsprojekt zu
unterstützen und notwendige Informationen an die Forschungsgruppe
weiterzugeben.
Die beteiligten Jugend- und Diözesanverbände verpflichten sich, das Forschungsprojekt zu unterstützen und notwendige Informationen an die Forschungsgruppe weiterzugeben.
Die Finanzierung ist beim Verband der Diözesen Deutschlands sowie dem Kinder-
und Jugendplan des Bundes beantragt. Die Bereitstellung der entsprechenden
Mittel ist Voraussetzung für die Durchführung des Forschungsprojektes.
Ein wichtiger Baustein der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt sind Erkenntnisse über die Ursachen und Risikofaktoren. Diese können durch ein wissenschaftliches Forschungsprojekt erlangt werden.
Im kirchlichen Bereich liegen bereits viele Studien und Gutachten vor. Jedoch sind die Jugendverbände in der katholischen Kirche in ihrer Struktur und durch ihre Verbandsprinzipien speziell. Die demokratische Form, die Möglichkeiten der Partizipation und Teilhabe, das Ablegen von Rechenschaft und die Selbstorganisation sind in der katholischen Kirche einzigartig und heben sich von Strukturen in der „Amtskirche“ ab. Die Ergebnisse der Studien und Gutachten sind somit nicht ausreichend, Ursachen für sexualisierte Gewalt in den Jugendverbänden zu liefern. Eine Untersuchung der Kulturen, Traditionen, Riten etc. ist notwendig, um entsprechende Risikofaktoren zu beseitigen.
Die Forschung soll dabei möglichst unabhängig sein. Dies wird durch eine Zuwendungsforschung anstatt einer Auftragsvergabe erreicht. Ein entsprechendes Forschungskonsortium wäre nicht an den Auftraggeber gebunden und kann Untersuchungsobjekt sowie das Forschungsdesign frei wählen.
Eine Vorstudie dient dem Sammeln und Systematisieren bereits bekannter Daten, die sich beispielsweise aus den Studien und Gutachten der Diözesen ergeben haben, aber auch von Fällen, die bereits in den Jugend- und Diözesanverbänden bekannt sind. Diese Daten dienen dem Forschungskonsortium als Grundlage für eine qualitative Forschung.
Das Forschungsprojekt wird es nicht leisten können, systematisch Erkenntnisse über Fälle sowie potenzielle Täter*innen und ihre Pflichtverletzungen zu erlangen, wie es in den Gutachten der Diözesen der Fall ist. Eine solche Datenlange ist in den Jugendverbänden aufgrund ihrer Ehrenamtlichkeit sowie ihrer Rechtsstruktur und Verquickung mit Diözesen, Orden, Erwachsenenverbänden, Gemeinden etc. nicht gegeben. Auch ist es nicht Ziel, die Anzahl der Fälle im Hellfeld zu erheben, sondern Risikofaktoren für sexualisierter Gewalt zu identifizieren. Dies wird voraussichtlich exemplarisch an einzelnen Fällen geschehen, bspw. über Interviews, Sitzungsprotokolle etc. Das Vorgehen sollen Expert*innen festlegen.
Eine Forschung kann frühestens zu Beginn des Jahre 2023 starten und dauert voraussichtlich drei Jahre. Die Anzahl der infrage kommenden Forschungskonsortien ist überschaubar.
Die Jugend- und Diözesanverbände sind dabei „Gegenstand“ der Untersuchung, können im Forschungsprojekt somit „nur“ durch das Liefern von Informationen und Daten tätig werden. Untersucht werden dabei nur Jugend- und Diözesanverbände, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesvorstand abschließen.
Die Empfehlung der wissenschaftlichen Beratung ist, die Vorgaben für ein Forschungsprojekt möglichst allgemein und gering zu halten. Details soll das Forschungskonsortium festlegen.
Nach Schätzung kostet eine Zuwendungsforschung zwischen 600.000€ und 800.000€. Die Finanzierung ist beim VDD und BMFSFJ beantragt, aber ausstehend. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten durch Dritte, bspw. Stiftungen, durch Spenden etc. wurden geprüft, sind aber leider ergebnislos. Alternativ müsste die Finanzierung aus den Mitteln der Verbände erfolgen. Für die Optionen liegt eine Tischvorlage mit Rechenbeispiel bei der Hauptversammlung vor.