6.6.3NEU: Einrichtung einer „Aufarbeitungskommission des BDKJ“
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
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Antragsteller*in: | Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.04.2022, 01:03 |
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
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Antragsteller*in: | Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.04.2022, 01:03 |
Die BDKJ-Hauptversammlung möge beschließen:
Der BDKJ setzt eine Aufarbeitungskommission ein, welche den gesamten Prozess der
Aufarbeitung begleitet und konkrete Handlungsempfehlungen für alle Ebenen des
BDKJ gibt.
Die Aufarbeitungskommission des BDKJ erarbeitet und beschließt im Verlauf des
Aufarbeitungsprozesses regelmäßig aktualisierte Handlungsempfehlungen für die
Bundesebene des BDKJ, die Jugendverbände und die Diözesanverbände.
Nach Abschluss des Forschungsprojekts erarbeitet und beschließt die
Aufarbeitungskommission des BDKJ auf Grundlage der Studienergebnisse
Handlungsempfehlungen für alle Ebenen des BDKJ.
Die Handlungsempfehlungen werden von der Aufarbeitungskommission des BDKJ über
den Bundesvorstand des BDKJ an die Hauptversammlung weitergeleitet. Diese
entscheidet, in welcher Form die Empfehlungen aufbereitet und an die jeweiligen
Gliederungen und Ebenen weitergeleitet werden.
Die Kommission besteht aus fünf Mitgliedern, welche wie folgt berufen werden:
Zwei Mitglieder werden durch die Hauptversammlung des BDKJ direkt gewählt. Drei
Mitglieder werden vom Bundesvorstand des BDKJ in Rücksprache mit dem
Betroffenenbeirat der DBK vorgeschlagen und von der Hauptversammlung bestätigt.
Bei der Wahl und Berufung der Mitglieder ist darauf zu achten, dass das Team
möglichst multiprofessionell[1] sowie genderdivers aufgestellt ist. Betroffene
sind bei der Wahl und Berufung vorzuziehen.
Die Arbeit der Kommission endet zwei Jahre nach Vorlage der Studienergebnisse
des Forschungskonsortiums. Die Mitglieder der Kommission werden zunächst für
drei Jahre gewählt / berufen. Eine Wiederwahl / Wiederberufung ist möglich.
Die Aufarbeitungskommission des BDKJ entscheidet selbstständig über ihre
Arbeitsweise. Sie erhält unter Beachtung der aktuell geltenden
datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen unbeschränkten Zugang zu allen Akten
und Dokumenten, welche sie für Ihre Arbeit als relevant erachtet und vom BDKJ
sowie seinen Mitgliedsverbänden zur Einsicht anfordert.
Die Aufarbeitungskommission des BDKJ wird vom Forschungskonsortium sowie vom
Bundesvorstand des BDKJ regelmäßig über aktuelle und relevante
Zwischenergebnisse und Ereignisse informiert.
Die Aufarbeitungskommission des BDKJ wird in ihrer Arbeit durch den
Bundesvorstand oder eine von ihm delegierte Person geschäftsführend begleitet
und unterstützt. Sie berichtet dem Bundesvorstand und der Hauptversammlung
regelmäßig über ihre Arbeit.
Auf Wunsch wird die Aufarbeitungskommission des BDKJ supervisorisch begleitet.
[1] Im besten Falle sollten Menschen mit psychologischem, historischem und
juristischem Fachwissen beteiligt sein.
Nach eingehender Beratung durch Betroffene sowie Mitglieder des Betroffenenbeirates der DBK und der UBSKM wählen wir zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im BDKJ ein soziologisch-systemisches Vorgehen statt der von vielen Diözesen gewählten und allseits bekannten täterorientierten Einzelfallbearbeitung.
Durch diesen Weg wollen wir Strukturen und Faktoren, welche Missbrauch in allen seinen Formen begünstigen oder ermöglichen, aufzudecken und sowohl diese als auch unser Verhalten und unsere Arbeitsweisen gemäß den Empfehlungen der Aufarbeitungskommission des BDKJ anpassen und verändern. Unser Ziel ist es, vergangene Taten und begünstigende Strukturen aufzudecken und zukünftige Taten schon im Vorfeld bestmöglich zu unterbinden.
Die Aufarbeitungskommission des BDKJ nimmt im Gesamtprozess der Aufarbeitung die Aufgabe wahr, die Ergebnisse des Forschungsprojektes so auszuwerten, dass sie den verschiedenen Ebenen des BDKJ konkrete Handlungsempfehlungen für die verbandliche Arbeit von und mit Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stellen kann.
Durch die Zusammenstellung der Mitglieder wird gesichert, dass die Perspektiven Betroffener und Überlebender unbedingt berücksichtigt werden.
Da zur Erstellung von konkreten Handlungsempfehlungen Kenntnisse der Strukturen des BDKJ und seiner Jugendverbände unerlässlich sind, müssen auch (aktive oder ehemalige) Mitglieder des BDKJ und seiner Strukturen teil der Kommission sein. Dieses Vorgehen wird von Vertreter*innen des Betroffenenbeirates (s.u.) ausdrücklich unterstützt. Gleichzeitig folgt aus dieser Entscheidung unser Entschluss, die entsprechende Kommission nicht „unabhängig“ zu nennen.
Um die hier beantragte „Aufarbeitungskommission des BDKJ“ von der bisherigen Kommission (welche den Aufarbeitungsprozess vorbereitet hat) deutlich zu unterscheiden, soll die bisherige Kommission umbenannt werden in „Kommission zur Vorbereitung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im BDKJ“ (siehe Antrag 6.6.4)
Im Rahmen der Antragsdiskussion werden Johanna Beck und Johannes Norpoth beratend zur Verfügung stehen.