Der Begriff Handlungsempfehlung doppelt sich hier mit dem Auftrag der Aufarbeitungskomission in Antrag 6.6.3. Es braucht hier mE nach entweder eine konrektisierung der Handlungsempfehlung, um die Aufgaben von der Aufarbeitungskommission klar trennen zu können oder es ist nicht mehr Aufgabe der Vorbereitungskomission Handlungsempfehlungen auszusprechen.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Weiterarbeit und Umbenennung der bisherigen Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt |
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Antragsteller*in: | KSJ |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 04.05.2022, 17:59 |