6.12NEU: Klimaneutralitäts-Ausschuss
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
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Antragsteller*in: | EPA |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.04.2022, 01:29 |
Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2022 |
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Antragsteller*in: | EPA |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.04.2022, 01:29 |
Die BDKJ-Hauptversammlung möge beschließen:
Die Hauptversammlung 2021 hat mit dem Beschluss "Klimagerechtigkeit jetzt!"
globale Gerechtigkeit gefordert und sich selbst verpflichtet, die Aktivitäten
des BDKJ-Bundesverbandes, der BDKJ-Diözesanverbände und der Bundesebenen der
Jugendverbände bis 2030 klimaneutral durchzuführen. Zur Umsetzung dieses
Beschlusses wird eine Klimaneutralitäts-Kommission für die Dauer von acht Jahren
eingerichtet. Diese soll eine Art Think Tank für das Thema Klimaneutralität im
BDKJ und seinen Verbänden werden.
Die Hauptversammlung 2021 hat mit dem Beschluss "Klimagerechtigkeit jetzt!" globale Gerechtigkeit gefordert und sich selbst verpflichtet, die Aktivitäten des BDKJ-Bundesverbandes, der BDKJ-Diözesanverbände und der Bundesebenen der Jugendverbände bis 2030 klimaneutral durchzuführen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wird eine Klimaneutralitäts-KommissionAusschuss für die Dauer von acht Jahren eingerichtet. Diese soll eine Art Think Tank für das Thema Klimaneutralität im BDKJ und seinen Verbänden werden.
Aufgaben der Kommission sind:
Aufgaben der Kommissiondes Ausschusses sind:
Die Kommission ist gegenüber der Hauptversammlung berichts- und
rechenschaftspflichtig. Zusätzlich berichtet die Kommission dem Hauptausschuss
regelmäßig über ihre Arbeit.
Die KommissionDer Ausschuss ist gegenüber der Hauptversammlung berichts- und rechenschaftspflichtig. Zusätzlich berichtet die Kommissionder Ausschuss dem Hauptausschuss regelmäßig über ihre Arbeit.
Der*die BDKJ-Bundesgeschäftsführer*in wird beauftragt Fördermittel für Personal-
und Sachkosten für die Umsetzung des Beschlusses zur Klimaneutralität zu prüfen
und zu akquirieren.
Der*dieDer BDKJ-Bundesgeschäftsführer*inBundesvorstand wird beauftragt Fördermittel für Personal- und Sachkosten für die Umsetzung des Beschlusses zur Klimaneutralität zu prüfen und zu akquirieren.
Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:
Die KommissionDer Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Es ist eine geschlechterausgewogene Besetzung anzustreben.
Es ist eine geschlechterausgewogene sowie diverse Besetzung anzustreben, die Diversität abbildet.
Es ist eine geschlechterausgewogene Besetzung anzustreben.
Die Kommission kann Untergruppen einsetzen und nach Bedarf Expert*innen
einladen.
Die KommissionDer Ausschuss kann Untergruppen einsetzen und nach Bedarf Expert*innen sowie Gäst*innen einladen.
Die Kommission kann Untergruppen einsetzen und nach Bedarf Expert*innen einladen.
Die Regelungen für Ausschüsse nach §16 der Bundesordnung finden analog Anwendung, soweit nicht explizit davon abgewichen wird.
Nach der Beschlussfassung "Klimagerechtigkeit jetzt!" der Hauptversammlung 2021 hat der Bundesvorstand den EPA im September 2021 gebeten, die Umsetzung des Auftrages zur Klimaneutralität im Verband bis zum Jahr 2030 verantwortlich zu steuern. Aus diesem Grund hat der EPA im März 2022 eine Studientagung zum Thema durchgeführt. Dabei ist deutlich geworden, dass der Auftrag so zeitaufwändig sein wird, dass er nicht allein vom EPA umgesetzt werden kann. Der EPA hätte ansonsten keine Zeit mehr für seine anderen Aufgaben. Aus diesem Grund ist die Einrichtung einer eigenständigen Kommission erforderlich, um den Beschluss umzusetzen.
Die inhaltlichen Ergebnisse der Studientagung können Grundlage für die Arbeit der Kommission sein.