Die Hauptversammlung muss entscheiden, ob es einen festen Dienstsitz für den Bundesvorstand gibt oder nicht. Derzeit gibt es für die hauptamtlichen Mitglieder des Bundesvorstandes einen festen Dienstsitz. Es ist aber auch möglich, dass kein Dienstsitz vorgeschrieben wird. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Bundesvorstandes haben grundsätzlich keinen Dienstsitz.
In der Abfrage haben wir vergessen, die Frage nach dem Dienstsitz aufzunehmen, weshalb wir hier nun beide Varianten zur Diskussion stellen.