Dieser Änderungsantrag hängt mit dem Änderungsantrag für die Zeilen 24-31 zusammen. Bei Annahme dieses Änderungsantrages sollte Zeile 22 vor diesen Abschnitt gezogen und mit "1." statt "2." benannt werden. Da es nur möglich ist pro Abschnitt einen Änderungsantrag einzupflegen haben wir dies hier jetzt nicht eingetragen (es wären sonst 3 Änderungsanträge gewesen) und würden bei Annahme die Antragssteller*innen bitten dies folgerichtig anzupassen.
Inhaltlich: Gemäß unserem Selbstverständnis im BDKJ Aachen unterstützen wir die Jugendverbände auf deren Wunsch hin entsprechend unserer Möglichkeiten. Es ist uns wichtig, dass eine HV nicht beschließt, dass wir als Diözesanverbände den Jugendverbänden auf Diözesanebene etwas "aufzwingen" (danach klingt das "in die Hand nehmen"). Sofern dort Verbandsentwicklungsprozesse angedacht sind, sind wir aber selbstverständlich bereit unsere Unterstützung anzubieten. Unser Mehrwert für die Jugendverbände ist es dabei die Gegebenheiten in der Diözese zu kennen. Die (zum Glück vielfältigen) generellen Ausrichtungen der Jugendverbände müssen aber alleine innerhalb der Jugendverbände weiterentwickelt werden.
Die kompentente Person haben wir aus dem Hintergrund gestrichen, dass es a) sehr subjektiv ist ob eine Person kompetent in einem Themenfeld ist und b) die Ressourcen in den BDKJ Diözesanverbänden sehr unterschiedlich sind.