Änderungen von A12NEU18 zu A12NEU19
Ursprüngliche Version: | A12NEU18 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 04.05.2024, 23:49 |
Neue Version: | A12NEU19 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 05.05.2024, 00:07 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 87 bis 88 einfügen:
gerechten Klimagelds. Das Klimageld muss bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode eingeführt werden, spätestens jedoch bis Ende 2025 (1).
Die Höhe des Klimagelds sollte so bemessen sein, dass es einen spürbaren Anreiz für klimafreundliches Verhalten bietet. Wir fordern daher eine Mindesthöhe von 116€ pro Person und Jahr, mit einer Steigerung auf bis zu 260€ im Jahr 2027 (2).
Begründung
Keine Änderungen
Handlungsauftrag an
Keine Änderungen
Zeitrahmen
Keine Änderungen
Ressourcen
Keine Änderungen
Zuständigkeit
Keine Änderungen