Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2025 |
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Antragsteller*in: | DV Erfurt, DV Limburg, DV Speyer, DV Trier (dort beschlossen am: 26.03.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.03.2025, 19:46 |
A4: Antrag zur Änderung der Bundesordnung und Geschäftsordnung: Vertretungsregelung für die Bundeskonferenz der Diözesanverbände
Antragstext
“Dies gilt jedoch nicht für die Mitglieder der Bundeskonferenz der
Diözesanverbände, der Hauptversammlung und der Bundesfrauenkonferenz. Jedes
Mitglied der Bundeskonferenz der Diözesanverbände, der Hauptversammlung und der
Bundesfrauenkonferenz, mit Ausnahme der Mitglieder des Bundesvorstandes, kann
vertreten werden”.
Begründung
In den letzten Jahren haben wir vermehrt festgestellt, dass vor allem ehrenamtliche Vorstände Probleme haben, Delegationen zu den Konferenzen auf Bundesebene zu entsenden. Dies gilt insbesondere für die Bundeskonferenz der Diözesanverbände. Gründe hierfür sind u.a. Nachwuchsprobleme in den Vorständen. Dadurch fehlen Kapazitäten, um die Vertretung auf Bundesebene wahrzunehmen. Wir sind der Meinung, dass diese Vertretungsaufgabe auch von Personen wahrgenommen werden kann, die nicht in den Vorständen sind. Um auch kleineren Diözesanverbänden eine Delegation und damit Beteiligung zu ermöglichen, möchten wir die Geschäftsordnung entsprechend ändern.
Wir schlagen die vorliegende Formulierung in Anlehnung an die Bundesfrauenkonferenz vor. Dort hat sich diese Formulierung als praktikabel erwiesen.
Darüber hinaus wollen wir den Jugendverbänden die Möglichkeit geben, eine gleiche Änderung zu beantragen, weshalb wir den § 13 unverändert in unseren Antrag übernommen haben. Mit einem Änderungsantrag kann dann auch diese Änderung beantragt werden. (Wenn es diesen Absatz nicht gäbe, könnte er nicht im Wege eines Änderungsantrages aufgenommen werden, da dies den wesentlichen Inhalt des Antrages verändern würde).