Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2025 |
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Antragsteller*in: | Hauptausschuss, BDKJ Regensburg, BDKJ Münster, KjG, KLJB (dort beschlossen am: 21.02.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.03.2025, 21:38 |
A9: Bundesweite 72-Stunden-Aktion 2027
Antragstext
In Projekten zeigen junge Menschen eigenverantwortlich und selbstorganisiert in
72 Stunden Einsatz für das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland. Die
Grundgedanken der Solidarität, Gerechtigkeit und Menschenwürde stehen dabei im
Mittelpunkt. Die Gruppen setzen ein Projekt für eine solidarische, gerechte und
menschenwürdige Gesellschaft um.
Die Projekte sind lebensweltorientiert, greifen aktuelle politische und
gesellschaftliche Themen auf, geben dem Glauben „Hand und Fuß“ und beinhalten
Raum zur individuellen Umsetzungsgestaltung der Gruppen, sie sollen insbesondere
dem gesellschaftlichen Miteinander dienen. Der Slogan des BDKJ „katholisch –
politisch – aktiv“ wird mit dem gesellschaftlichen Einsatz der Aktion konkret.
Kooperationen mit kirchenamtlichen Strukturen und anderen Partnern der
Gesellschaft werden von der Diözesanebene aus geklärt.
Die Marke „72 Stunden“ ist positiv besetzt und etabliert und wird daher
fortgeführt. Die gut funktionierenden Konzepte der letzten Aktion werden
fortgeführt. Das bestehende Corporate Design wird weiter genutzt. Grafiken und
Materialvorlagen (Plakate, Flyer, …) werden dabei ggf. leicht angepasst und je
nach urheberrechtlichen Möglichkeiten für Individualisierungen zur Verfügung
gestellt.
Die Aktion wird durch Steuerungskreise auf diözesaner Ebene und eine
Bundesvernetzungsgruppe organisiert. Die Diözesanverbände können außerdem
regionale Koordinierungskreise gründen und landesweite Vernetzungen bilden. Die
Bundesvernetzungsgruppe besteht aus vier Teilnehmer*innen aus den
Diözesanverbänden der vier Regionen (NRW, Süd-West, Nord-Ost, Bayern), vier
Teilnehmer*innen aus den Jugendverbänden, den zuständigen
Bundesvorstandsmitgliedern, dem*der Projektreferent*in (beratend) und dem*der
Öffentlichkeitsreferent*in (beratend). Weitere Gremien, Referate und
Akteur*innen können bei Bedarf beratend hinzugezogen werden.
Die Aktionsgruppe hat von der Idee über die Planung bis zur Durchführung ihrer
Aktion alles selbst in der Hand. Der regionale Koordinierungskreis prüft
lediglich, ob das Projekt den Kriterien zur Aktion entspricht und gibt den
Aktionsgruppen bei Bedarf Hilfestellung und Beratung. Die Jugendverbände haben
die Möglichkeit, ihren Gliederungen ein bestimmtes politisches, soziales,
ökologisches und verbandsspezifisches Thema vorzuschlagen.
Aufgabe der Bundesvernetzungsgruppe ist es, die Gesamtaktion zu planen,
bundesweit zu koordinieren und zu steuern sowie die Arbeit der verschiedenen
Ebenen zu unterstützen und zu vernetzen. Sie trifft als Gremium Entscheidungen
für die Aktion auf Bundesebene. Der Bundesvorstand ist Teil der
Bundesvernetzungsgruppe und bindet sich an die Entscheidung der
Bundesvernetzungsgruppe.
- koordiniert die Erstellung von Materialien mit
Regionalisierungmöglichkeiten, wie Merchandising, Werbematerialien,
Plakat- und Flyer-Vorlagen, das Aktionskit, etc.. Materialien im Design
der vergangenen Aktion sollen wieder benutzt werden. Die Erstellung der
Materialien soll vorrangig durch die Jugend- und Diözesanverbänden
erfolgen.
Bei der Umsetzung der Ziele soll die Bundesvernetzungsgruppe stets abwägen, was
zur Unterstützung der Jugend- und Diözesanverbände und zur Vereinheitlichung der
bundesweiten Aktion festgelegt werden muss und welche Entscheidungen und
Gestaltungen in der Umsetzung in den diözesanen Steuerungsgruppen getroffen
werden können und dies möglichst transparent kommunizieren. Dabei müssen die
sehr unterschiedlichen Situationen der Jugend- und Diözesanverbände
berücksichtigt werden. Leitend ist das Subsidiaritätsprinzip.
- Die Evaluation nutzt Kriterien und Indikatoren zur Messbarkeit von
Bereichen (wie z.B. ehrenamtliches Engagement, nachhaltige Beziehungen und
Partner*innenschaften). Darüber hinaus soll die Evaluation Empfehlungen
für eine Ausgestaltung kommender Aktionen geben (z.B Gestaltung des
Aktionskits, Design, …). Die Ergebnisse werden klar in die Verbände
kommuniziert.
Die Jugendverbände beteiligen sich mit insgesamt zusammen maximal 25.000 Euro.
Die Diözesanverbände beteiligen sich ebenfalls insgesamt mit maximal zusammen
25.000 Euro an der Finanzierung. Das Verfahren zur Aufteilung legen die
jeweiligen Bundeskonferenzen fest. Sie sollen sich dabei an dem Verfahren der
vergangenen Aktion orientieren. Die Mittel der Jugend- und Diözesanverbände
dienen als Ausfallfinanzierung, deren Nutzung vermieden werden soll.
Begründung
Aus der Evaluation der 72-Stunden-Aktion der Teilnehmenden und der Reflexion der Bundeskonferenzen im November 2024 geht der grundsätzliche Wunsch einer weiteren 72-Stunden-Aktion hervor.
Auf Grundlage der Reflexion auf den Bundeskonferenzen haben wir in einer Kleingruppe, die sich größtenteils aus Mitgliedern der "alten" Bundesvernetzungsgruppe 2024 zusammengesetzt hat, deshalb diesen Antrag formuliert. Hierzu haben wir den Beschluss zur Aktion 2019 überarbeitet und die Ergebnisse der Reflexion sowie die Wünsche der Bundeskonferenzen (insbesondere das favorisierte Jahr 2027) einfließen lassen. Zudem erfolgte eine Beratung und weitere Qualifizierung im Hauptausschuss, welcher das Anliegen als Mitantragssteller ebenfalls unterstützt.
Handlungsauftrag an
Zeitrahmen
Ressourcen
Zuständigkeit
Änderungsanträge
- Ä1 (hafa / SoPA, Eingereicht)
- Ä2 (DV Köln (dort beschlossen am: 09.04.2025), Eingereicht)
- Ä3 (DV Köln (dort beschlossen am: 09.04.2025), Eingereicht)
- Ä4 (DV Köln (dort beschlossen am: 09.04.2025), Eingereicht)
- Ä5 (DV Köln (dort beschlossen am: 09.04.2025), Eingereicht)
- Ä6 (DV Köln (dort beschlossen am: 09.04.2025), Eingereicht)
- Ä7 (DV Köln (dort beschlossen am: 09.04.2025), Eingereicht)
- Ä8 (DV Köln (dort beschlossen am: 09.04.2025), Eingereicht)
- Ä9 (DV Köln (dort beschlossen am: 09.04.2025), Eingereicht)
- Ä10 (DV Köln (dort beschlossen am: 09.04.2025), Eingereicht)
- Ä11 (DV Köln (dort beschlossen am: 09.04.2025), Eingereicht)