Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2025 |
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Antragsteller*innen: | BDKJ-Bundesvorstand CAJ, Kolpingjugend |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.03.2025, 14:58 |
A5: Einrichtung eines Sozialpolitischen Ausschusses (SoPA)
Antragstext
Für die Einrichtung des Ausschusses gelten die Bestimmungen von § 23 der
Geschäftsordnung, insbesondere im Blick auf die Anzahl der zu wählenden (7)
Personen und auf die Dauer der Amtszeiten (2 Jahre). Bei Gründung eines
Sozialpolitischen Ausschusses werden die aktuell in die Mitgliederversammlung
des „arbeit für alle e.V.“ Delegierten entsprechend ihrer verbleibenden
Amtszeiten Mitglieder des Sozialpolitischen Ausschusses.
Begründung
Sozialpolitische Probleme wie z.B. Kinder- und Jugendarmut sind in unserer Gesellschaft seit Jahren manifest und schränken junge Menschen in ihren Entwicklungsmöglichkeiten ein. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und umfassen ein breites Feld an sozialpolitischen Fragestellungen, wie die Frage nach bezahlbarem Wohnraum, Finanzierung von Ausbildung und Studium, aber auch der Zugang zu Bildung und die Möglichkeit aller junger Menschen zur Teilhabe.
Als Jugendverband ist es daher für den BDKJ von zentraler Bedeutung sich mit den verschiedenen sozialpolitischen Fragestellungen auseinanderzusetzen und zu diesen Themen klar Stellung zu beziehen.
In den aktuellen Strukturen im BDKJ im soziapolitischen Bereich ist dies nur eingeschränkt möglich, da die in den afa gewählten Mitglieder, die sich mit diesen Themen befassen, keine institutionalisierte Möglichkeit haben, die Themen und Anliegen im BDKJ zu platzieren. Daher beantragen wir die Einrichtung des “Sozialpolitischen Ausschusses” durch die Hauptversammlung, um das sozialpolitische Profil des BDKJ strukturell verlässlich zu schärfen und die Themen im BDKJ zu verankern.