Der beantragte Verweis ("Ergänzend zu §2 Absatz 7") war analog zum §13 Absatz 3 der Geschäftsordnung formuliert.
Wir haben bei näherer Prüfung feststellt, dass dieser korrekterweise auch schon auf §2 Absatz 7 und 8 verweisen müsste, da sowohl stimmberechtigte als auch beratende Mitglieder Antragsrecht haben (dies regeln die genannten Absätze).
| Antrag: | Änderung der Geschäftsordnung: “Antragsrecht im Hauptausschuss für Ausschüsse & Präsidien” |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Laura Geisen (Satzungsausschuss) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 23.04.2026, 22:02 |

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