Wir halten es für sinnvoll hier die gleichen Gremien wie in §13 Absatz 3 (Antragsrecht an die Hauptversammlung) vorzusehen.
Einige dieser Antragsrechte sind bereits durch andere Regelungen abgedeckt (z.B. regelt Bundesordnung §16 Absatz 3 das Antragsrecht von Ausschüssen an den Hauptausschuss). Wir teilen aber die Einschätzung, dass es sinnvoll ist diese Rechte hier trotzdem noch einmal übersichtlich aufzulisten.
| Antrag: | Änderung der Geschäftsordnung: “Antragsrecht im Hauptausschuss für Ausschüsse & Präsidien” |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Laura Geisen (Satzungsausschuss) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 23.04.2026, 22:07 |

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