Änderungsanträge zuzulassen bringt in der Praxis viele Verfahrensfragen auf (z.B. wie änderungsantragsberechtigte von den Sachanträgen im Hauptausschuss erfahren und die Änderungsanträge einbringen können).
Außerdem würden mit der ursprünglich beantragten Formulierung alle genannten Gremien Änderungsanträge zu allen Sachanträgen im Hauptausschuss stellen können.
Nach Rücksprache war dies nicht die Intention, sondern vielmehr, dass antragsstellende Gremien Änderungen an ihren eigenen Sachanträgen vornehmen können. Für die Änderung eigener Sachanträge braucht es aber keinen Änderungsantrag.
| Antrag: | Änderung der Geschäftsordnung: “Antragsrecht im Hauptausschuss für Ausschüsse & Präsidien” |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Laura Geisen (Satzungsausschuss) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 23.04.2026, 22:12 |

Kommentare