Rein formelle Korrektur, die uns im vergangenen Jahr durchgegangen und jetzt aufgefallen ist:
Die Textstelle verweist auf diejenigen Abschnitte, in denen das generelle Antragsrecht für Gremien geregelt ist. Allerdings haben nicht nur die stimmberechtigten Mitglieder (§2 Absatz 7) Antragsrecht, sondern auch die beratenden Mitglieder (§2 Absatz 8).
| Antrag: | Änderung der Geschäftsordnung: “Anmeldefrist Hauptversammlung” |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Laura Geisen (Satzungsausschuss) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 24.04.2026, 19:44 |

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