| Antrag: | Änderung der Geschäftsordnung: „Enthaltungsregelung bei Abstimmungen“ |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BDKJ DV AC (dort beschlossen am: 24.04.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 24.04.2026, 20:22 |
Ä1 zu A17: Änderung der Geschäftsordnung: „Enthaltungsregelung bei Abstimmungen“
Antragstext
Von Zeile 15 bis 21:
(5) Bei der Stimmabgabe kann mit Ja oder Nein gestimmt werden. Beschlüsse ̶w̶e̶r̶d̶e̶n̶ ̶m̶i̶t̶ ̶d̶e̶r̶ ̶M̶e̶h̶r̶h̶e̶i̶t̶ ̶d̶e̶r̶ ̶a̶b̶g̶e̶g̶e̶b̶e̶n̶e̶n̶ ̶S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶gelten als gefasst, wenn bei einer Abstimmung die Anzahl der abgegebenen gültigen Ja-Stimmen die der abgegebenen gültigen Nein-Stimmen überwiegt, soweit die Bundesordnung oder diese Geschäftsordnung nichts anderes bestimmen. Die abgegebenen Enthaltungen werden bei der Feststellung dieser Mehrheit nicht berücksichtigt. ̶S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶t̶h̶a̶l̶t̶u̶n̶g̶e̶n̶ ̶u̶n̶d̶ ̶u̶n̶g̶ü̶l̶t̶i̶g̶e̶ ̶S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶ ̶g̶e̶l̶t̶e̶n̶ ̶a̶l̶s̶ ̶a̶b̶g̶e̶g̶e̶b̶e̶n̶.̶ ̶S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶g̶l̶e̶i̶c̶h̶h̶e̶i̶t̶ ̶-
Von Zeile 30 bis 35 löschen:
Geschäftsordnung ̶s̶o̶w̶i̶e̶ ̶b̶e̶i̶ ̶d̶e̶r̶ ̶A̶u̶f̶l̶ö̶s̶u̶n̶g̶ ̶d̶e̶s̶ ̶B̶D̶K̶J̶ entscheidet die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Ja- & Nein-Stimmen. Die abgegebenen Enthaltungen werden bei der Feststellung dieser Mehrheit nicht berücksichtigt.
(8 neu) Bei der Auflösung des BDKJ entscheidet die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Bei dieser Abstimmungen sind nur Ja- & Nein-Stimmen, jedoch keine Enthaltungen zulässig.

Kommentare