Änderungen von A4 zu A4
| Ursprüngliche Version: | A4 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 12.03.2026, 11:29 |
| Neue Version: | A4 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 25.04.2026, 15:39 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 5 bis 11 einfügen:
für Kinder bis 14 Jahre und eine Jugendversion der Plattformen Sozialer Medien für Jugendliche bis 16 Jahre.###DEL_END######DEL_START######DEL_END### Auch die CDU hat durch einen Beschluss auf ihrem Parteitag im Februar 2026 ein Mindestalter von 14 Jahren für den Zugang zu Sozialen Medien gefordert###DEL_START######DEL_END######INS_START######DEL_END######DEL_START######DEL_END###. Ein pauschaler Ausschluss von minderjährigen Personen oder auch ein altersabhängiger Zugang zu Plattformen Sozialer Medien wird dabei häufig damit begründet, Kinder und Jugendliche vor suchtverstärkenden Algorithmen und digitaler Gewalt zu schützen.###INS_START###17
Von Zeile 16 bis 23:
Gleichzeitig ist bei allen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, dass pauschale Ausschlüsse auch neue Probleme schaffen können. Wenn Schutz vor allem über Verbote organisiert wird, besteht die Gefahr, dass die Rechte, Bedürfnisse und Lebensrealitäten junger Menschen nicht ausreichend berücksichtigt und ihre Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt werden.
Kinder und Jugendliche haben jedoch ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe, auch in digitalen Lebensräumen. Schutz, der über den Ausschluss aus sozialen Räumen gewährleistet werden soll, schränkt dieses Recht ein und missachtet die Lebensrealität junger Menschen. Pauschale Auschlüsse sind deswegen keine Lösungen für vorhandene Probleme, sondern erschaffen neue.
DabeiZusätzlich ist einerseits die Wirksamkeit von Verboten von Sozialen Medien empirisch nicht belegt###DEL_END######DEL_START######DEL_END### und andererseits stehen diese Forderungen häufig im Gegensatz zu den Wünschen, Rechten und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen.
Von Zeile 37 bis 40:
digitalen Raum gilt, haben die Vereinten Nationen im Rahmen der Allgemeinen Bemerkung 25 zur UN-Kinderrechtskonvention klargestellt.###DEL_END######DEL_START######DEL_END### ###DEL_START###Insbesondere haben Kinder ein###DEL_END######INS_START###Dieses Recht auf Teilhabe beinhaltet das Recht auf Informationszugang und freie Meinungsäußerung: SieKinder dürfen sich in digitalen Räumen informieren, ihre Meinung kundtun und sich beteiligen.
Von Zeile 53 bis 60 einfügen:
Menschen. Gesellschaftliche und politische Debatten finden oft in digitalen Räumen und insbesondere in sozialen Medien statt. Auch vernetzen sich Kinder und Jugendliche in digitalen Räumen mit Freund*innen und tauschen sich mit ihnen aus. Ein pauschales Verbot der Nutzung von Sozialen Medien schließt Kinder und Jugendliche von diesen Räumen aus. Sie werden von Debatten ausgeschlossen und politische Bildung verliert an Niedrigschwelligkeit, eine gesellschaftliche oder politische Beteiligung fällt dadurch noch schwerer. Soziale Medien bieten Kindern den Raum, sich breiter und vielfältiger zu Themen zu informieren, als das im analogen Umfeld möglich ist. Wir setzen uns dafür ein, dass alle jungen Menschen an digitalen Räumen teilhaben können.
Neben politischer Bildung findet auch ein großer Teil religiöser und spiritueller Bildung in digitalen Lebensräumen statt. Social Media bietet jungen Menschen einen Raum, in dem sie selbstbestimmt und autonom ihren Glauben erproben und neue Perspektiven kennenlernen können. Ohne diesen Lebensort würde ein wesentlicher Teil religiöser Bildung wegfallen. Kindern und Jugendlichen würde damit eine zentrale Möglichkeit genommen, vielfältige theologische und spirituelle Ausdrucksformen kennenzulernen. Dadurch ginge jungen Menschen ein bedeutsamer Ort verloren, an dem sie ihre Religionsfreiheit praktisch ausüben und eine eigenständige, reflektierte Haltung zu Religion entwickeln können.
Nach Zeile 69 einfügen:
In digitalen Räumen werden Lebensrealitäten queerer Personen sichtbar. Für junge queere Menschen, die dabei sind, ihre eigene sexuelle und geschlechtliche Identität oder Orientierung einzuordnen und Lebensperspektiven zu entwickeln, sind diese Räume unverzichtbar. [Fußnote: Auch queere Verbände wie das Jugendnetzwerk Lambda haben sich schon klar gegen ein Verbot Sozialer Medien positioniert: https://lambda-online.de/wp-content/uploads/2026/03/Stellungnahme-Social-Media-Verbot-Jugendnetzwerk-Lambda.pdf]
Austausch und gegenseitiges Empowerment in digitalen Räumen sind auch für Mädchen und junge Frauen wichtig - insbesondere wenn sie von Mehrfachdiskriminierungen betroffen sind.
Gerade im ländlichen Raum, wo der Zugang zu analogen Jugendräumen häufig eingeschränkt ist, werden digitale Räume zu zentralen Orten des Austauschs. Sie ermöglichen unabhängig vom Wohnort und von vorhandener Infrastruktur Selbstorganisation und demokratische Beteiligung junger Menschen.
Von Zeile 75 bis 78:
Grundsätzlich ist dieDie wissenschaftliche Studienlage zum kausalen Zusammenhang von längerer Nutzung von Sozialen Medien und psychischer Gesundheit ist unklar.###DEL_END######DEL_START######DEL_END### Auch zu den bisherigen Verboten Sozialer Medien in anderen Ländern gibt es aktuell noch keine Untersuchungen.###DEL_START######DEL_END######INS_START######DEL_END######DEL_START######DEL_END######INS_START### Das Fehlen eindeutiger Studienergebnisse in beiden Fällen stellt das Narrativ, dass ein Verbot Sozialer Medien die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verbessern würde, grundlegend in Frage.
Von Zeile 84 bis 87 einfügen:
Zudem erlernen junge Menschen Medienkompetenz erst im tatsächlichen Kontakt mit Sozialen Medien. Medienkompetenz entsteht dabei nicht abstrakt, sondern duch aktive Nutzung und pädagogische Begleitung. Ein Verbot bis zu einer festgelegten Altersschwelle verschiebt das Problem lediglich, ohne junge Menschen tatsächlich beim Lernprozess und Aufbau von Medienkompetenz zu unterstützen.
Von Zeile 90 bis 97:
Jugendliche schädlichen Inhalten, betreffen auch erwachsene Menschen. Mehr als jede vierte erwachsene Person zeigt nach einer Studie aus dem letzten Jahr2025 suchtartige Symptome in Bezug auf die Nutzung von Sozialen Medien###DEL_END######DEL_START###, vor allem FINTA* ziehen sich wegen Hass aus digitalen Räumen zurück###DEL_END###.###DEL_START###8 ###DEL_END######INS_START###
Dies zeigt: Der Fokus auf das Verbot Sozialer Medien für Kinder greift zu kurz. Vielmehr müssen die tatsächlichen Ursachen von Mediensucht und Hass im Netz in den Blick genommen und dadurch auch ältere Jugendliche, junge Erwachsene und ältere Generationen wirksam vor deren Folgen geschützt werden.
Gerade im Hinblick auf geschlechtsspezifische digitale Gewalt braucht es Regulierung: vor allem junge FINTA* ziehen sich wegen Hass im Netz aus digitalen Räumen zurück.8Ein Verbot schließt junge FINTA* aus, ohne geschlechtsspezifische digitale Gewalt wirksam zu addressieren.
Von Zeile 100 bis 105:
Plattformregulierung
Plattformregulierung wirksam umsetzen
Die bestehenden Regelungen aus dem Gesetz über digitale Dienste###DEL_END######DEL_START######DEL_END### (“Digital Services Act”), Gesetz über digitale Märkte ###DEL_START######DEL_END######INS_START######DEL_END######DEL_START######DEL_END### (“Digital Markets Act”), sowie dem Digitale-Dienste-Gesetz###DEL_START######DEL_END######INS_START######DEL_END######DEL_START######DEL_END### müssen konsequent umgesetzt, wirksam kontrolliert und insbesondere mit Blick auf die Bedürfnisse junger Menschen weiterentwickelt werden.
In Zeile 117:
Dark Patterns, und Feed Algorithmen verbieten
Von Zeile 130 bis 133 einfügen:
angezeigt wird oder der Sammlung und Nutzung von Benutzer*inneninformationen zu widersprechen.###DEL_END######DEL_START######DEL_END###
Soziale Medien, die gerecht für junge Menschen gestaltet sind###INS_START###, müssen diese Punkte konsequent umsetzen und auf den Einsatz von manipulativen Feed-
Von Zeile 143 bis 154:
Medienbildung
Medienbildung und Medienkompetenz stärken
Ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Räumen kann nicht durch Verbote erreicht werden, sondern braucht die systematische Förderung von Medienkompetenz. Medienpädagogik befähigt junge Menschen, Risiken zu erkennen, mit problematischen Inhalten umzugehen und digitale Räume selbstbestimmt zu nutzen.
SowohlDeshalb muss die schulische als auchund die außerschulische Bildung muss darauf ausgerichtet werden, junge Menschen zu einem sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken zu befähigen. Ein Verbot Sozialer Medien für junge Leute verhindert aktiv, dass diese Kompetenzen erlernt werden können. Damit dies umgesetzt werden kann braucht es eine stärkere strukturelle und finanzielle Förderung auch von außerschulischen und (jugend)-verbandlichen Bildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Medienkompetenz, insbesondere in Bezug auf Soziale Medien. Zudem braucht es eine gezielte Stärkung der Fachdisziplin Medienpädagogik, um qualitativ hochwertige Angebote sowohl in schulischen als auch in außerschulischen Bildungsorten sicherzustellen.###DEL_END######DEL_START######DEL_END###
Freie Soziale Medien für Beteiligung statt Profit
Freie Soziale Medien sind ein Teilbereich freier Software###DEL_END######DEL_START######DEL_END###. Sie beruhen auf frei zugänglichem und veränderbarem Quellcode und sind häufig dezentral organisiert.
Von Zeile 165 bis 166 einfügen:
manipulativen oder suchtfördernden Feed-Algorithmen eingesetzt werden und junge Menschen so besser geschützt sind.
Daher müssen gemeinwohlorientierte, freie und dezentrale Netzwerke als Alternative zu profitorientierten Plattformen Sozialer Medien öffentlich gefördert werden. Um dem Netzwerkeffekt zu begegnen, sollten zudem öffentliche Stellen als Impulsgeber*innen auch in solchen freien Sozialen Medien präsent sein.
Psychische Gesundheit fördern
Die Studienlage zum Zusammenhang der Nutzung Sozialer Medien und psychischer Gesundheit muss verbessert werden: Dabei muss ein Schwerpunkt auf die Frage gelegt werden, welche Inhalte und Plattformdesigns jungen Menschen schaden. So können verlässliche Rückschlüsse gezogen werden und zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Plattformgestaltung getroffen werden.
Digitale Räume sind zudem nicht nur als Risikofaktor zu benennen, sondern ermöglichen auch den Zugang zu Informationen, die gegebenenfalls im analogen Raum aufgrund von Tabuisierung und Versorgungslücken schwer zugänglich sein können. Hier muss ein Zugang zu gesicherten Informationen und die Erreichbarkeit von Unterstützungsangeboten fokussiert werden.
Gleichzeitig ist die Versorgungslage im therapeutischen Bereich zu stärken, insbesondere durch mehr Therapieplätze, ausreichende Finanzierung und den Abbau von Hürden für Betroffene, Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Von Zeile 168 bis 170 einfügen:
Mit unserem Beschluss zur Digitalen Teilhabegerechtigkeit###DEL_END######DEL_START######DEL_END### haben wir festgehalten: Digitale Teilhabe ist ein Grundrecht junger Menschen. Digitale Teilhabe muss ermöglicht werden.
Von Zeile 180 bis 183:
Ein Verbot von suchtfördernden Designs und manipulativer Dark Patterns in Sozialen Medien
Ein Verbot von suchtfördernden Designs und manipulativer Dark Patterns in Sozialen MedienEine
Eine langfristige strukturelle und finanzielle Förderung schulischer und außerschulischer Medienbildung zur Stärkung digitaler
Nach Zeile 186 einfügen:
Eine kontinuierliche Begleitung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten sowie Fachkräften und Jugendleiter*innen, angepasst an individuelle Bedarfe, um Kinder und Jugendliche im Umgang mit digitalen Medien adäquat begleiten zu können
Die Bereitstellung von fundiertem, niedrigschwellig zugänglichem Wissen über Medienangebote sowie deren Risiken und Chancen auf einer zentralen, öffentlich erreichbaren Plattform
Dass die psychische Gesundheit junger Menschen durch eine verbesserte Studienlage, den gesicherten Zugang zu verlässlichen Informationen in digitalen Räumen sowie eine insgesamt gestärkte Versorgung konsequent in den Mittelpunkt gestellt wird.
Von Zeile 211 bis 213 einfügen:
Von Zeile 217 bis 221:
12https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025-05/edpb_03-2022_guidelines_on_deceptive_design_patterns_in_social_media_platform_interfaces--_v2_de.pdf
13https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/Beschluesse/3/3.97_Digitale_Teilh-abegerechtigkeit_fuer_jugen_Menschen-abegerechtigkeit_fuer_junge_Menschen.pdf Im Beschluss "Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen" hat sich der BDKJ bereits zum Ausbau von Medienbildung positioniert:
Nach Zeile 223 einfügen:
17 S. hierzu auch: BDKJ-Beschluss (2026): Sexismus in Medien und digitalen Räumen entschieden entgegentreten!
