| Antrag: | Weiterarbeit des Innovationsausschuss |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Innovationsausschuss |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 24.04.2026, 18:21 |
Ä8 zu A2: Weiterarbeit des Innovationsausschuss
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 1 bis 17:
Der Innovationsausschuss wird bis zum Jahr 2030 weitergeführt. Auf der Hauptversammlung 2028 stellt er seine konkreten Ergebnisse vor. Er besteht aus 87 Personen, die für je zwei Jahre vom Hauptausschuss gewählt werden.
Folgende FragenThemen sollen in absteigender Priorität bearbeitet werden:
- Wie kann Onboarding und Zusammenarbeit in Ausschüssen und Gremien verbessert werden?
- Verbesserte partizipative und zukunftsfähige Gestaltung von Versammlungen, Ausschüssen und weiteren Gremien
- Wie können junge Menschen für die Aufgaben im BDKJ befähigt werden?
- Zusammenarbeit in Ausschüssen und Gremien (verbessertes On- und Offboarding, Aufbereitung von Beschlüssen)
- Wie kann Zusammenarbeit und Wissenstransfer im BDKJ selbst gut funktionieren (Kommunikation, Datencloud, Wissens- und Themenmanagement, FAQ-Beschlüsse, BDKJ-App, etc.)
- Überarbeitung der Kompetenzen von Ausschüssen (Erwartungen, Rollen, Befugnisse, Verantwortungen)
- Wie können Beschlüsse aufbereitet werden?
- Innovative Zusammenarbeit initiieren (agile Arbeitsweisen, neue Arbeitsformen)
- Wie können Wissenschaftliche Arbeiten über die Strukturen des BDKJs gesammelt, ausgewertet und für den BDKJ genutzt werden?
- Befähigung und Empowerment von jungen Menschen im BDKJ (Verbesserung der Fehlerkultur, Ausbau von Möglichkeiten der Selbstwirksamkeit, Schaffung von Strukturen, die das Ausprobieren ermöglichen)
- Wie kann ein gutes Wissensmanagement aussehen?
- Wie können unsere Versammlungen zukunftsfähiger, niedrigschwelliger und partizipativer werden?
- Expert*innenwissen im BDKJ sammeln und veröffentlichen (Aufbereitung von Wissenschaftlichen Arbeiten, Zurverfügungstellung und Kommunikation von Wissen über Tools)
Die Fragestellungen werden jedes Jahr im ersten Hauptausschuss nach der Hauptversammlung reflektiert, nachgeschärft und aktualisiert.
Bei Priorisierungs-, Konkretisierungs- und Anpassungsbedarf des Innovationsausschusses ist der Hauptausschuss befähigt Entscheidungen im Rahmen der oben aufgeführten Themenbereiche zu treffen.

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