| Antrag: | Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Antragsstellende |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 24.04.2026, 11:11 |
Ä19 zu A5: Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts
Antragstext
Von Zeile 1 bis 7:
Der Bundesvorstand wird beauftragt, bis zur Hauptversammlung 2028 ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zum Schutz vor Machtmissbrauch sowie
Gewalt für den BDKJ zu erarbeiten und zur Beschlussfassung der Hauptversammlung vorzulegen. Hierbei soll ein möglichst umfassendes Verständnis der verschiedenen Formen von Gewalt geschaffen werden. Besonderer Fokus soll auf sexualisierte und spirituelle Gewalt gelegt werden.
Der Bundesvorstand wird beauftragt, bis zur Hauptversammlung 2028 ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zum Schutz vor Machtmissbrauch sowie vor sexualisierter und geistiger Gewalt für den BDKJ zu erarbeiten und zur Beschlussfassung der Hauptversammlung vorzulegen. Das Schutzkonzept soll alles umfassen, was Menschen verletzen kann. Es bezieht sich auf alle Aktivitäten und Interaktionen auf Bundesebene. Auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung

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