| Antrag: | Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts |
|---|---|
| Antragsteller*in: | DPSG + Antragsstellende |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 25.04.2026, 01:15 |
Ä23 zu A5: Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts
Antragstext
Von Zeile 2 bis 8:
Der Bundesvorstand wird beauftragt, bis zur Hauptversammlung 2028 ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zum Schutz vor Machtmissbrauch sowie vor sexualisierter und geistiger Gewalt für den BDKJ zu erarbeiten und zur Beschlussfassung der Hauptversammlung vorzulegen. Das Schutzkonzept soll alles umfassen, was Menschen verletzen kann. Es bezieht sich auf alle Aktivitäten und Interaktionen auf Bundesebene. Auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung 2027 wird ein Zwischenstand vorgelegt.Die Hauptversammlung setzt eine Arbeitsgruppe ein, die für den Bundesverband ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zum Schutz vor Machtmissbrauch und Gewalt erarbeiten und zur planmäßigen Hauptversammlung 2028 zur Beschlussfassung vorlegen soll. Hierbei soll ein möglichst umfassendes Verständnis von Gewaltformen geschaffen werden. Insbesondere soll Fokus auf sexualisierte, spirituelle und geschlechtsspezifische Gewalt gelegt werden. Das Konzept soll sich auf alle Aktionen, Aktivitäten und Veranstaltungen des Bundesverbandes beziehen, sowohl in analogen als auch in digitalen Räumen. Dabei sind strukturelle Machtverhältnisse und die besondere Betroffenheit von marginalisierten Personen (z. B. FINTA*, queere Personen, Menschen mit Behinderung, Personen mit Rassismuserfahrungen) systematisch zu berücksichtigen.
Auf der planmäßigen Hauptversammlung 2027 wird ein Zwischenstand vorgelegt

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