| Antrag: | Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts |
|---|---|
| Antragsteller*in: | DPSG + Antragsstellende |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 25.04.2026, 01:47 |
Ä24 zu A5: Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts
Antragstext
Von Zeile 9 bis 17:
Bei der Erarbeitung des Schutzkonzepts sind geeignete Fachstellen sowie Vertreter*innen der Diözesan- und Jugendverbände zu beteiligen. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die beratend zur Seite steht. Sie besteht aus zwei Vertreter*innen der Diözesanverbände, zwei Vertreter*innen der Jugendverbände und zwei Vertreter*innen der Ausschüsse. Die Arbeitsgruppe ist möglichst divers zu besetzen. Auf Fachkompetenz ist zu achten, eine abgeschlossene und aktuell gültige Präventionsschulung ist verpflichtend. Die Arbeitsgruppe wird im Hauptausschuss nach der Hauptversammlung gewählt. Zusätzlich werden Partizipationsmöglichkeiten für alle Akteur*innen im BDKJ geschaffen.
Die Arbeitsgruppe wird mit folgenden Anforderungen und Rahmenbedingungen eingesetzt:
- Die Arbeitsgruppe soll bestehen aus:
- Vertreter*innen der Diözesan- und Jugendverbände und
- Personen mit Fachexpertise im Bereich Awareness, Prävention und Intervention,
- einer Vertretung des BDKJ-Bundesvorstandes.
- Dabei können Personen der Arbeitsgruppe auch mehrere dieser Rollen erfüllen.
- Bis auf die Vertretung des Bundesvorstandes sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe durch den Hauptausschuss zu berufen.
- Die Arbeitsgruppe ist möglichst divers zu besetzen und muss aus Personen mit mindestens zwei unterschiedlichen Geschlechtskategorien bestehen.
- Personen mit Mitgliedschaft im BDKJ bzw. in einem der Jugendverbände des BDKJ sind zum Nachweis einer abgeschlossenen und aktuell gültigen Präventionsschulung sowie zum Nachweis der Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet.
- Alle Regelungen der Geschäftsordnung finden wie gewöhnlich Anwendung. Die Arbeitsgruppe wählt Vorsitzende.
- Zur Moderation und Begleitung der Arbeitsgruppe ist von der Arbeitsgruppe selbst eine externe Fachperson einzusetzen.
- Bei Bedarf kann die Arbeitsgruppe Mitarbeitende der Bundesstelle, externe Fachpersonen, Fachberatungsstellen und andere zur Beratung hinzuziehen.
- Darüber hinaus sind Partizipationsmöglichkeiten für alle Akteuer*innen im BDKJ zu schaffen. Dabei ist sicherzustellen, dass Perspektiven von marginalisierten Gruppen, die besonders von Gewalt betroffen sind, strukturell eingebunden werden.

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