| Antrag: | Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts |
|---|---|
| Antragsteller*in: | DPSG + Antragsstellende |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 25.04.2026, 01:51 |
Ä25 zu A5: Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 16 bis 17 einfügen:
Hauptausschuss nach der Hauptversammlung gewählt. Zusätzlich werden Partizipationsmöglichkeiten für alle Akteur*innen im BDKJ geschaffen.
Bei der Erarbeitung des Schutzkonzeptes ist im Besonderen darauf zu achten, dass Betroffene insbesondere von sexualisierter, spiritueller und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenengerecht einbezogen werden. Dazu sind insbesondere die Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt der Unabhängingen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) als Grundlage zu verstehen.

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