Veranstaltung: | Rechenschaftsbericht des BDKJ-Bundesvorstands 2020 |
---|---|
Berichterstatter*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.06.2020, 02:37 |
A9: Bericht - 7. Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Text
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist im BBiG-Modernisierungsgesetz angepasst
worden. Wichtigste Veränderung war die Einführung einer
Mindestausbildungsvergütung. Diese liegt ab dem 01. Januar 2020 für neu
begonnene Ausbildungsverhältnisse bei 515 EUR und steigert sich mit jedem
Ausbildungsjahr. In den nächsten Jahren soll die Mindestausbildungsvergütung
steigen. Der Bundesvorstand hat sich dafür eingesetzt, dass die
Mindestausbildungsvergütung auch für außerbetriebliche Ausbildungen gilt. Dies
ist in das Gesetz noch aufgenommen worden und seit dem 01. Januar 2020 so
gültig. Die Kosten hierfür werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen.
Im Berichtszeitraum waren die U25-Sanktionen im Bereich Hartz IV ein wichtiges
Thema. Diese Sanktionen bestrafen bei Erwachsenen Fehlverhalten schrittweise bis
zu 100 Prozent. Bei Jugendlichen sieht das Gesetz vor, eine Sanktionierung
sofort um 100 Prozent für 3 Monate auszusprechen (außer bei Meldeversäumnissen).
Bei einer weiteren Pflichtverletzung werden auch die Kosten der Unterkunft
gestrichen. Der Bundesvorstand hat sich weiterhin in seiner Lobbyarbeit und via
Pressemeldungen gegen Sanktionen insbesondere die verschärften für junge
Menschen im SGB II ausgesprochen. Er sieht Sanktionen weder mit der
Unverfügbarkeit des Existenzminimums, die durch das Grundgesetz gegeben ist,
noch mit der Menschenwürde vereinbar. Ein mit Spannung erwartetes Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes hat für Erwachsene im SGB II festgelegt, dass die
Sanktionen in der Summe 30 % nicht überschreiten dürfen und differenzierter als
bisher zu behandeln sind. Für den Jugendbereich sind vom
Bundesverfassungsgericht keine Festlegungen getroffen worden. Entsprechend hat
das BMAS für Erwachsene und Jugendliche verordnet, dass die Jobcenter nur noch
Sanktionen in Höhe von maximal 30 Prozent des Arbeitslosengeldes II aussprechen
dürfen. Eine gesetzliche Regelung hierzu steht noch aus.
Weiterhin stehen wichtige Instrumente der Arbeitsförderung, die die berufliche
Orientierung und die Integration besonders benachteiligter Jugendlicher fördern,
vor Veränderungen. Die Berufseinstiegsbegleitung bedarf einer 50-prozentigen
Kofinanzierung. Diese ist ab 2020 durch die Bundesländer zu leisten. Da sich nur
wenige Bundesländer entschieden haben, hierfür das Geld zur Verfügung zu
stellen, wird es in den meisten Bundesländern das sehr bewährte Instrument der
Berufseinstiegsbegleitung, das Jugendliche mit absehbaren Schwierigkeiten im
Übergang in Ausbildung und Beruf schon in den letzten Schuljahren begleitet,
nicht mehr geben. Bei der assistierten Ausbildung war geplant, das Instrument in
den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen in ausbildungsbegleitendenden Hilfen
aufgehen zu lassen. Mit intensiver Lobbyarbeit von verschiedenen Seiten, zu der
auch der Bundesvorstand seinen Beitrag geleistet hat, konnte erreicht werden,
dass im entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS), diese Pläne nicht mehr Berücksichtigung finden. Die Assistierte
Ausbildung (AsA) soll mit einer fakultativen, ausbildungsvorbereitenden Phase
und einer ausbildungsbegleitenden Phase erhalten bleiben. Die
ausbildungsbegleitenden Hilfen (ABH) gehen dabei in der Assistierten Ausbildung
auf. Es soll ein individuell gestaffeltes, an den Bedarfen der Jugendlichen
orientiertes Instrument geschaffen werden, das je nach Bedarf Jugendliche mit
Stützunterricht, sozialpädagogischer Begleitung und weiteren Instrumenten in der
Ausbildung begleitet und auch die Möglichkeit enthält, die Betriebe bei der
Ausbildung zu unterstützen.
Der Kooperationskreis des arbeit für alle e. V. (afa) hat im Berichtszeitraum
zweimal getagt. Im afa-Kooperationskreis finden sich Träger und
Multiplikator*innen aus der Jugendberufshilfe zusammen, um sich über aktuelle
Fragen der Jugendberufshilfe auszutauschen und die Gestaltung und Wirkung der
gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen für die Jugendberufshilfe zu
thematisieren. Beim dreitägigen Treffen in Berlin wurden fachpolitische
Gespräche mit den Fraktionen des Deutschen Bundestages geführt. Diese
Möglichkeit wurde von den Fraktionen des Deutschen Bundestages gut angenommen.
In den Gesprächen konnten den Politiker*innen die Wirkung gesetzlicher
Regelungen und die möglichen Wirkungen von gesetzlichen Planungen aus Sicht der
Praxis nahegebracht werden. Der zweite afa-Kooperationskreis in Nürnberg wurde
genutzt für Gespräche mit relevanten Akteuren und Entscheider*innen aus der
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit. Themen hierbei waren die Instrumente der
Arbeitsförderung, die Einkaufsprozesse der Bundesagentur (u. a. das
Trägermanagement), das Qualitätsmanagement bezogen auf die Maßnahmen und weitere
Themen zur Gestaltung und Veränderung arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Vor
den Gesprächen fand im afa-Kooperationskreis und der Bundesarbeitsgemeinschaft
katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) eine Abfrage zu möglichen Themen und
Anfragen in den Gesprächen statt. Diese Gelegenheit wurde gut genutzt, so dass
der afa-Kooperationskreis mit sehr differenzierten Themenstellungen auf die
Gesprächspartner*innen zugehen konnte. Die Ergebnisse der Gespräche wurden
zusammengefasst und der Jugendberufshilfe zur Verfügung gestellt. Hierfür gab es
eine sehr positive Resonanz.
Das Thema Kinder- und Jugendarmut ist weiterhin im Fokus der politischen
Debatte. Insbesondere ist die Diskussion um eine Kinder- und
Jugendgrundsicherung immer präsenter. Viele Nichtregierungsorganisationen im
sozialen Bereich fordern eine solche Kinder- und Jugendgrundsicherung, um die
Absicherung von Kindern und Jugendlichen auf eine gerechtere und breitere Basis
zu stellen und der Kinder- und Jugendarmut vorzubeugen. Immer mehr Akteur*innen
aus den verschiedenen Parteien zeigen sich offen für diese Überlegungen. Dies
bedeutet aber nicht, dass eine solche Kinder- und Jugendgrundsicherung vor der
Realisierung steht.
Die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung bewertet der Bundesvorstand
positiv, insbesondere den Lobby-Erfolg, dass diese Mindestausbildungsvergütung
auch für Jugendliche in außerbetrieblicher Ausbildung gezahlt wird. Der
Bundesvorstand bedauert, dass es in nur wenigen Bundesländern eine Weiterführung
der Berufseinstiegsbegleitung geben wird. Bei der assistierten Ausbildung
konnten die Lobbyaktivitäten über die BAG KJS dazu beitragen, dass es in die
richtige Richtung zu gehen scheint.
Der Bundesvorstand bewertet die Arbeit des afa-Kooperationskreises positiv und
sieht hierin ein wirksames fachpolitisches Instrument.
Der Bundesvorstand will sich dafür einsetzen, dass die Sanktionen im SGB II auch
in den gesetzlichen Regelungen verändert werden. Er wird sich dafür einsetzen,
dass der Gesetzgeber die Möglichkeit nutzt, die Sanktionen ganz abzuschaffen.
Insbesondere ist es notwendig, dass die verschärften Sanktionen für Jugendliche
auch in den gesetzlichen Regelungen der Vergangenheit angehören. Gleichzeitig
wird der Bundesvorstand den Gesetzgebungsprozess im „Arbeit für Morgen Gesetz“
begleiten, damit die assistierte Ausbildung im Kern erhalten bleibt und als
erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung weitergeführt werden kann. Zur
Überwindung der Kinder- und Jugendarmut kann eine Kinder- und
Jugendgrundsicherung ein wichtiger Schritt sein. Auf dem Weg zu einem Kinder-
und Jugendgrundeinkommen wird der Bundesvorstand Aktivitäten auf eine Kinder-
und Jugendgrundsicherung hin als richtigen Schritt in die richtige Richtung
unterstützen.
Die Arbeit im afa-Kooperationskreis soll in der bewährten Form weitergeführt
werden. Es sollen weiterhin in der BAG KJS und im afa-Kooperationskreis die
Themen für die Gespräche breit eingesammelt und dann nach den Gesprächen
entsprechend aufbereitet werden. Die Ergebnisse sollen insbesondere in die
katholische Fachwelt gestreut werden.
7.1 Aktionstag der Katholischen Jugendsozialarbeit
„Josefstag“
Der Josefstag 2019 fand unter dem Motto „Brücke bauen, Hände reichen − Jugend
braucht Perspektive in Europa“ statt. Das Thema wurde von den Trägern des
Josefstages aus dem Themenpool genommen, das bei der Abfrage 2018 erstellt
worden war. Am Josefstag waren Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und Aktive
aus der Jugendverbandsarbeit im Gespräch mit Verantwortlichen aus Kirche und
Politik. Ein wichtiger Schwerpunkt waren die Kandidat*innen für das europäische
Parlament. Die Anzahl der in die Aktionskarte eingetragenen Aktivitäten konnte
gesteigert werden. Das Thema Europa wurde sehr gut angenommen. Die Aktionsidee,
Brücken zu bauen, wurde an vielen Standorten umgesetzt. In der Brückengalerie
auf der Homepage waren viele Bilder zu sehen von tatsächlichen und symbolischen
Brücken, die von den Jugendlichen in den Einrichtungen erstellt wurden.
Ausgehend von den Diskussionen der BDKJ-Hauptversammlung und der
Mitgliederversammlung der BAG KJS haben die Träger des Josefstages sich die
Frage gestellt, ob und wie der Josefstag ab dem Jahr 2020 fortgeführt werden
soll. Während sich der afa und die afj als Träger des Josefstages frühzeitig
entscheiden konnten, den Josefstag in einer veränderten Form weiterführen zu
wollen, hat sich die BAG KJS erst im vierten Quartal des Jahres zum weiteren
Mitgestalten des Josefstages entschieden. Der Josefstag wird ab 2020 unter
veränderten Bedingungen stattfinden. Er wird nicht mehr mit personellen
Ressourcen aus der Förderung des KJP-Jugendsozialarbeit gefördert werden. Auch
stehen geringere finanzielle Mittel zu seiner Gestaltung zur Verfügung. Die
Auftaktveranstaltung zum Josefstag soll erhalten bleiben und jährlich in einer
anderen Einrichtung in verschiedenen Bistümern unter Federführung der
Einrichtung gestaltet werden. Hiermit soll weiterhin versucht werden, eine
bundesweite Aufmerksamkeit für den Josefstag zu erzielen. In 2019 konnte noch
die Gelegenheit genutzt werden, das Design des Josefstages zu überarbeiten. Die
Homepage wurde aktualisiert und auf eine neue Basis gestellt. Sie wird mit einem
reduzierten Angebot die Aktiven vor Ort weiterhin unterstützen. Wegen der
geringen Ressourcen muss auf eine Aktionskarte verzichtet werden. Die Träger der
einzelnen Veranstaltungen zum Josefstag sollen weiterhin die Möglichkeit
erhalten, sich mit Bildern ihrer Veranstaltung auf der Homepage des Josefstages
darzustellen. Das Informations- und Dienstleistungsangebot der Homepage soll auf
ein Mindestmaß reduziert werden.
Der Josefstag wird 2020 unter dem Thema „Do it yourself — Partizipation … wir
machen das!“ stehen. Am 19. März 2020 sollen bundesweit Einrichtungen der
Jugendsozialarbeit genauso so wie die verschiedenen Ebenen des BDKJ und seiner
Jugendverbände motiviert werden, einen Beitrag zum Josefstag zu leisten.
Kirchenvertreter, Kommunal-, Landes-, und Bundespolitiker*innen sollen
eingeladen werden. Mit dem Thema Partizipation ist ein Thema gewählt worden, das
sowohl in der Jugendsozialarbeit als auch in der Jugendarbeit eine wichtige
Rolle spielt.
Der Bundesvorstand bewertet die Entscheidung zur Weiterführung des Josefstages
durch den arbeit für alle e. V., die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der
Deutschen Bischofskonferenz und die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische
Jugendsozialarbeit positiv. Positiv ist außerdem, dass es noch 2019 gelungen
ist, den Auftritt des Josefstages zu aktualisieren und neu aufzustellen.
Der Josefstag muss sich in der neuen Form und Ausgestaltung und der Durchführung
bewähren. Insbesondere muss es gelingen, weiterhin Einrichtungen und
Jugendverbandsgruppen zur Gestaltung von Aktivitäten zum Josefstag zu gewinnen
und so ein Zeichen für die Bedeutung der Arbeit mit benachteiligten und
beeinträchtigten Jugendlichen zu setzen und die Bedeutung dieser Arbeit zu
betonen.
Kommentare
Thomas Heitz- BDKJ DV Speyer:
Yu (KjG):
Thomas Heitz- BDKJ DV Speyer:
Thomas Heitz- BDKJ DV Speyer:
Sebastian Appolt - BDKJ München und Freising: