Veranstaltung: | Rechenschaftsbericht des BDKJ-Bundesvorstands 2024 |
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Berichterstatter*in: | Ausschuss für Förderfragen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.04.2024, 19:29 |
B III.3.3: Ausschuss für Förderfragen
Text
Dem Ausschuss für Förderfragen gehören Vertreter*innen der Mitgliedsverbände
an. Jede Bundesleitung eines Mitgliedsverbandes benennt dem BDKJ-Bundesvorstand
ein*e Vertreter*in, in der Regel die Geschäftsführung oder ein Mitglied der
Bundesleitung. Jugendverbände, die den Basisbeitrag als Mitgliedsbeitrag
zahlen, haben beratende Stimme und Jugendverbände, die einen über diesen
Basisbeitrag hinausgehenden Mitgliedsbeitrag zahlen, Stimmrecht. Bis zur
Herbstsitzung wurde der Ausschuss geleitet von Simone Seidenberg (BdSJ) und
Peter Dübbert (KjG). Bei der Wahl im Oktober wurden Simone Seidenberg (BdSJ)
und Peter Kube (Kolpingjugend) als Ausschussvorsitzende gewählt.
Der Ausschuss tagte am 15.03.2023 sowie am 18.10.2023 regulär. Zusätzlich fand
im September ein themenbezogene Webmeeting statt.
Die Sitzungen des Förderausschusses finden ganztägig statt. Am Vormittag
werden Schwerpunktthemen behandelt, die in der jeweils vorherigen Sitzung
festgelegt werden. Nachmittags wird der offizielle Teil der Sitzung abgehalten.
Die Arbeit im Förderausschuss ist untereinander sehr wertschätzend. Die
Verbände beteiligen sich gleichberechtigt an Diskussionen und Beratungen, was
zu guten und tragfähigen Beschlüssen führt. Bei kontroversen Themen wird
konzentriert und sachorientiert debattiert.
In den beiden inhaltlichen Anteilen der Sitzungen wurden die Themen
„Rechtsträgerschaft von Verbänden“ sowie „Digitalität der
Jugendverbände“ behandelt. Bei ersterem stand dem Ausschuss Rechtsanwalt Dr.
Norman-Alexander Leu als Referent zur Verfügung, beim letzterem lag der Fokus
auf dem Austausch und der gegenseitigen Information und Beratung.
Einen Schwerpunkt im Ausschuss bilden die Themen „Informationen aus der
Zentralstelle und zum KJP“. Hier ging der Zuwendungsbescheid erst sehr kurz
vor der Ausschusssitzung ein und erfolgte auch nicht im erwarteten Umfang. Das
bisherige Verfahren für die Anerkennung der Festbeträge für die Fahrtkosten
(max. 60,-€/TN) bei Arbeitstagungen, Kursen und Großveranstaltungen kann
zukünftig nicht mehr angewendet werden. Die Fahrtkosten je TN müssen
nachgewiesen und abgerechnet werden. Für die Abrechnung der
Personalkostenförderung kann die Sachkostenpauschale gem. KJP-Rundschreiben
„Personalkostenförderung“ ohne detaillierte Belegliste in Anspruch genommen
werden. In der Förderabteilung wurde ein Verfahren ausgearbeitet, welches eine
digitale Abrechnung der KJP-Einzelverwendungsnachweise ermöglicht.
Die Verteilung der KJP-Mittel wurde anhand des Silbersaal-Schlüssels
beschlossen mit der Option, bei starken Abweichungen eine Beschlusslage
herbeizuführen.
Zur Herbstsitzung stand fest: Der Umwidmungsbetrag aus der internationalen
Jugendarbeit sowie die Rückflüsse von den Jugendverbänden wurden anhand des
Silbersaal-Schlüssel für das Jahr 2022 umverteilt. Die Endabrechnungen 2022
wurden versendet und der Zuschuss ausgezahlt. Die Verteilung der KJP-Mittel für
das Jahr 2023 nach dem Silbersaal-Schlüssel bleibt bestehen und die
Planungssummenmitteilungen wurden versendet.
Es konnte festgestellt werden, dass der KJP-Zuschuss für die
Jugendverbandsarbeit für das Jahr 2024 nicht von einer Kürzung betroffen ist.
Das ist auf die gute Lobbyarbeit des DBJR und seiner Mitgliedverbände (z.B. die
Demonstration gegen die Kürzung im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) in
Berlin) zurückzuführen ist.
Simon Schwarzmüller (KjG):