Veranstaltung: | Rechenschaftsbericht des BDKJ-Bundesvorstands 2024 |
---|---|
Berichterstatter*in: | afa |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.04.2024, 19:28 |
B III.3.1: arbeit für alle e.V.
Text
Im vergangenen Jahr haben 15 Einrichtungen der Jugendberufshilfe bzw. der
Jugendsozialarbeit dem afa als Mitglieder angehört. Darüber hinaus sind durch
die Hauptversammlung aktuell folgende Personen in die Mitgliederversammlung des
afa gewählt: Melanie Diekmann (CAJ), Vanessa Eisert (afa-Vorsitzende), Timothy
Joksch (CAJ) Torben Schön (Kolpingjugend) und Anna-Lena Vering (BDKJ-DV
Münster).
Satzungsgemäß besteht der Vorstand des afa e.V. aus zwei Personen aus den
Reihen der Einrichtungen und zwei Personen der durch die Hauptversammlung
hinzugewählten Mitglieder. Diese sind derzeit von verbandlicher Seite besetzt
mit Anna-Lena Vering und Vanessa Eisert.
Von Einrichtungsseite sind Klaus Sommer vom Förderband in Mannheim und Dietmar
Vitt vom Förderband in Siegen gewählte Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus
ist Stefan Ottersbach geborenes Mitglied des Vorstandes und stellvertretender
Vorsitzender. Die Aufgabe der Geschäftsführung haben Ludger Urbic, Referent in
der BDKJ-Bundesstelle, und seit Oktober 2023, Franziska von Deimling, ebenfalls
Referentin in der BDKJ-Bundesstelle wahrgenommen.
Im Berichtszeitraum fanden drei digitale Vorstandssitzungen, eine ganztägige
Klausur sowie die ordnungsgemäße Mitgliederversammlung statt.
Der Vorstand tagt mehrfach unterjährig, einmal jährlich findet die digitale
Mitgliederversammlung statt. Im Rahmen der Beschäftigung mit dem
Selbstverständnis und der Weiterentwicklung des afa wurde der Beschluss
gefasst, die durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder im afa zu
stärken. Hierfür wurde der sogenannte „hafa“
(Hauptversammlungsteilnehmer*innen im afa) entworfen. In diesem Rahmen treffen
sich zukünftig die Mitglieder aus der Hauptversammlung, um sich
schwerpunktmäßig insbesondere mit jugendverbandlichen Themen der
Jugendsozialarbeit zu befassen. Diese sollen aus dem (h)afa dann in den BDKJ
eingebracht und damit die sozialpolitische Arbeit des BDKJ gestärkt werden. Der
hafa traf sich im Berichtszeitraum dreimal digital, einmal ganztägig in
Präsenz sowie zu einer kurzen Absprache zur Stellungnahme zu einem Antrag des
digitalpolitischen Ausschusses des BDKJ (DiPA) zu digitaler Teilhabe an den
BDKJ-Hauptausschuss.
Beim Kooperationskreis wurden neben BDKJ-nahen Einrichtungen auch Einrichtungen
und Multiplikator*innen anderer Träger eingeladen. Der Kooperationskreis wurde
im Juni 2023 in Berlin neben der Vernetzung zwischen den Einrichtungen auch für
Präsenzgespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages genutzt. Über die
Themen der Jugendberufshilfe, die Situation am Ausbildungsmarkt und zur
Ausbildungsgarantie konnten konstruktive und gute Gespräche geführt werden.
Der Kooperationskreis in Nürnberg im Dezember 2023 konnte erneut für einen
konstruktiven Erfahrungsaustausch zwischen den Einrichtungen genutzt werden. Des
Weiteren fand ein gemeinsames Gespräch mit einer Referentin der Bundesagentur
für Arbeit in Präsenz in guter Atmosphäre statt. Der afa-Kooperationskreis
ist ein wichtiges Gremium zum Austausch der Einrichtungen der Jugendberufshilfe,
gleichzeitig aber auch ein Kulminationspunkt der Kooperation an der
Schnittstelle von Jugendberufshilfe und Jugendverbandsarbeit.
Träger*innen des Josefstages sind die BAG KJS, die Arbeitsstelle der Deutschen
Bischofskonferenz und der afa. Die Einrichtungen und Verbandsgruppen waren im
Berichtszeitraum angeregt worden, wieder bundesweit dezentrale Veranstaltungen
zu veranstalten. Der Josefstag 2024 stand unter dem Motto: „Talente erkennen!
– Europa als Chance“. Mit dem Motto sollte auf die verschiedenen
Fähigkeiten und Talente aufmerksam gemacht werden, die junge Menschen in die
Gesellschaft einbringen können und wollen. Die bundeszentrale
Auftaktveranstaltung wurde in Kooperation mit dem Haus der offenen Tür in
Sinzig in der Diözese Trier am 18. März gestaltet und durchgeführt. Die
Veranstaltung wurde genutzt, um einen Austausch zu schaffen zwischen Kirche und
Politik und konnte erfolgreich durchgeführt werden.
Um die Einrichtungen der Jugendsozialarbeit zur Teilnahme an der 72-Stunden-
Aktion zu motivieren, wurde ein Informationsschreiben sowie ein auf die
Einrichtungen angepasster Flyer erstellt und an die Einrichtungen des afa(-
Kooperationskreises) sowie über den Verteiler der BAG KJS geschickt.
Die Situation am Ausbildungsmarkt hat sich auch im Jahr 2023 nicht verbessert.
Der afa hat die die gesetzliche Entwicklung der Ausbildungsgarantie beobachtet
und sich hierzu abgestimmt. Der Vorstand des afa hat sich in seinen Sitzungen
jeweils mit der Entwicklung zum Thema beschäftigt, diese bewertet und so die
Arbeit des BDKJ-Bundesvorstandes und der BDKJ- Bundesstelle zu diesem Thema
unterstützt und qualifiziert.
Der Beschluss zum Grundeinkommen aus der Hauptversammlung 2023 hat auch die
Arbeit des afa thematisch geprägt. Insbesondere im Rahmen des „hafa“ stand
die Weiterarbeit mit dem Beschluss im Fokus. Dabei wurde ein einseitiges Papier
entwickelt, welches Gesprächspartner*innen aus Politik und Kirche in
Gesprächen zur Information gegeben werden kann. Für den internen Gebrauch
wurde auf Grundlage des Beschlusses zudem ein Argumentationspapier entworfen,
welches die wichtigsten Inhalte übersichtlich zusammenfasst. Dies kann zur
Vorbereitung auf Gespräche dienen. Geplant ist, sich auch weiterhin mit der
Umsetzung des Beschlusses im „hafa“ zu befassen.
Der afa wird sich auch im kommenden Jahr mit aktuellen Entwicklungen und Themen
der Jugendberufshilfe befassen und, wenn die Notwendigkeit besteht, entsprechend
politisch äußern und Stellungnahmen veröffentlichen. Bei der
Mitgliederversammlung im Sommer 2024 wird der Vorstand neu gewählt. Ebenso soll
die Struktur des hafa nach dem ersten Arbeitsjahr reflektiert werden. Basierend
auf dieser Reflexion soll ggf. eine Überarbeitung der Satzung angegangen
werden, um diese an die aktuelle Arbeitsweise des afa und seinen beiden Säulen
(Kooperationskreis und hafa) abzubilden.