Veranstaltung: | Rechenschaftsberichte zur Hauptversammlung 2025 |
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Berichterstatter*in: | BDKJ-Bundesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.04.2025, 22:10 |
B II.5: Freiwilligendienste
Text
Das Referat Freiwilligendienste wird seit April 2024 von Jule Fennel und Raphael
Marquart in Stellenteilung bekleidet. Seit Oktober 2024 beträgt der
Stellenanteil beider Referent*innen je 50 Prozent. Das Referat wird durch das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
refinanziert. Shirley Korfmacher arbeitet im Sekretariat mit dem Referat
zusammen.
Das Referat berät den Bundesvorstand im Bereich der Freiwilligendienste mit
Blick auf die Förderung, die Konzept- und Qualitätsentwicklung innerhalb der
katholischen Trägerlandschaft, Kooperationspartner*innen sowie die
Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Bundeseinrichtungen. Gemeinsam mit dem
Deutschen Caritasverband (DCV) bildet das Referat das Bundestutorat der
katholischen Freiwilligendienste.
Im abgeschlossenen Freiwilligenzyklus 2023/2024 sind die Freiwilligenzahlen im
Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Bundesfreiwilligendienst (BFD) im
Vergleich zum Vorjahr minimal angestiegen. Circa 12.000 Freiwillige haben einen
Freiwilligendienst in katholischer Trägerschaft absolviert.
Die Entwicklungen variieren von Region zu Region und sind daher schwer zu
deuten. Es lässt sich jedoch weiterhin beobachten, dass Interessent*innen
deutlich kurzfristiger in das Bewerbungsverfahren einsteigen und sich die
Zielgruppe im Hinblick auf die individuelle gesellschaftliche Positioniertheit
der Bewerber*innen in stetigem Wandel befindet.
Mit den vorgenommenen Kürzungen im Haushalt wird es voraussichtlich zu einem
Absinken der Freiwilligenzahlen in den kommenden Jahren kommen. Dies haben wir
gegenüber dem BMFSFJ bereits deutlich gemacht.
Mit dem Ende der Bundesregierungskoalition im November 2024 wurde auch der
Haushaltsentwurf für das Kalenderjahr 2025 nicht entlang des geregelten
politischen Verfahrens weiterbearbeitet. In der Kontingentierungssitzung am 23.
Januar 2025 wurden der katholischen Trägergruppe für den FSJ-Zyklus 2025/2026
9.189.164,94 EUR zugewiesen. Dies entspricht exakt der Höhe der bewilligten
Mittel aus dem Jahrgang 2024/2025 und dem im Haushaltsentwurf für 2025
ursprünglich avisierten Fördervolumen. Unsere Bedarfsmeldung für den Jahrgang
2025/2026 belief sich dagegen auf 10.459.200,16 EUR.
Wir betrachten die Situation der Bundesfördermittel in den Freiwilligendiensten
mit großer Sorge. Die seit gut zwei Jahren anhaltenden Debatten um sowie die
tatsächlichen Mittelkürzungen bzw. aktuell die relative Verstetigung auf
niedrigem Niveau in den Freiwilligendiensten verunsichern Träger und
(potenzielle) Freiwillige und gefährden die etablierten Strukturen. Bereits die
allgemeinen Kostensteigerungen erzeugen eine faktische Kürzung der Mittel. Unser
Realbedarf an Fördermitteln für eine qualitative Ausgestaltung der
Freiwilligendienste für alle liegt höher.
Für einen nachfragegerechten Ausbau muss das aktuelle Budget für die folgenden
Haushaltsjahre kurzfristig erhöht werden, um die Freiwilligendienstplätze
nachhaltig zu sichern und auszubauen und so allen einen Freiwilligendienst zu
ermöglichen. Werden die Mittel langfristig auf dem niedrigen Niveau aus
2024/2025 und 2025/2026 verharren, erfolgt ein faktisches Wegkürzen der
Strukturen dieses besonderen bürgerschaftlichen Engagements. Dagegen setzen wir
uns ein.
Die Hauptversammlung hat im Mai 2024 den Beschluss „Rechtsanspruch auf Förderung
eines Freiwilligendienstes“ gefasst. Dieser war für unsere Arbeit im
Tätigkeitsfeld der Freiwilligendienste im Berichtszeitraum handlungsleitend. Im
Rahmen des ersten verbände- und formatsübergreifenden Positionspapiers
„Freiwilligendienste 2030 − Vision für eine Kultur selbstverständlicher
Freiwilligkeit“ wurden die Forderungen der Hauptversammlung aufgegriffen und
weiterentwickelt. Hier waren wir federführend beteiligt.
Die explizite Ablehnung eines sozialen Pflichtdienstes in Verbindung mit der
konstruktiven Alternative eines Rechtsanspruchs auf einen Freiwilligendienst
brachten wir immer wieder in die politische Debatte um einen sozialen
Pflichtdienst ein. Dies erfolgte primär bei öffentlichen
Diskussionsveranstaltungen über die Einführung eines sozialen Pflichtdienstes.
Exemplarisch benannt seien hier die Veranstaltungen der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion am 6. November 2024 im „Fachgespräch digital | Zukunft der
Freiwilligendienste“, an dem Gregor Podschun (Bundesvorsitzender) auf dem Podium
teilnahm, der CDU-Bundespartei am 22. November 2024 in Köln sowie am 7. Januar
2025 in Kiel und der Konrad-Adenauer-Stiftung am 14. Oktober 2024 in Köln. Im
Oktober 2024 versandten wir eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für einen
Basiswehrdienst an das Bundesministerium für Verteidigung, begleitet von einer
entsprechenden Pressemitteilung. Im Dezember 2024 befasste sich die
Jugendkommission der DBK auf unsere Initiative hin sehr positiv und
unterstützend mit den Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf Förderung eines
Freiwilligendienstes und strebt eine Abstimmung im Umlaufverfahren an, um sich
die Position zu eigen zu machen. Im ersten Quartal 2025 fanden des weiteren
Gespräch mit Silvia Breher (MdB, familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-
Fraktion) sowie Claudia Moll (MdB der SPD-Fraktion, Bevollmächtigten der
Bundesregierung für Pflege) statt.
Statt einer paternalistischen und adultistischen Pflicht zum Dienst braucht es
ein Recht auf einen Freiwilligendienst für alle. Junge Menschen müssen selbst in
der Lage sein, über ihre Zukunft zu entscheiden. Weder unterfinanzierte
Freiwilligendienste noch ein Pflichtdienst sind der richtige Weg, um
gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und junge Menschen zu fördern. Unser
Ziel ist insofern der individuelle Rechtsanspruch auf Förderung eines
Freiwilligendienstes. Wir danken Weihbischof Johannes Wübbe und der
Jugendkommission der DBK, dass auch sie sich unserer Position anschließen
möchten.
Um Freiwilligendienste allen zu ermöglichen und so den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und das Engagement zu fördern, bedarf es einer rechtlichen Garantie
der Förderung einer jeden zwischen Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern
geschlossenen Vereinbarung, ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld sowie
ein Anschreiben des*der Bundespräsident*in mit Informations- und
Beratungskampagne an alle Schulabgänger*innen.
Im Berichtszeitraum fanden zwei reguläre Trägerkonferenzen statt. Das
bestimmende Thema war auch hier der Umgang mit der unsicheren
Fördermittelsituation, die strategische Ausrichtung der Trägergruppe sowie die
Umsetzung des Beschlusses der Hauptversammlung zum Rechtsanspruch auf Förderung
eines Freiwilligendienstes auf der Ebene der Träger.
Im Mai 2024 tagte die Trägerkonferenz in Erfurt, im November 2024 in Halle an
der Saale.
Auf der Trägerkonferenz im Mai 2024 beauftragte die Trägergruppe die
Steuerungsgruppe der Freiwilligendienste mit der praktischen Umsetzung der
strategischen Ausrichtung und bekannte sich zu einer gemeinsamen Strategie.
Auch im Jahrgang 2023/2024 wurden die Qualitätsprüfungen durch die Prüftandems
des Qualitätsausschusses bei den Trägern durchgeführt. Auf der Trägerkonferenz
im November 2024 wurden die Prüfzertifikate an sieben im Berichtszeitraum
erfolgreich geprüfte Träger verliehen. Im Rahmen eines Workshops setzte sich die
Trägergruppe im Nachgang ihres Beschlusses aus Mai 2024 intensiv ihrer
strategischen Ausrichtung auseinander und bearbeitete Grundannahmen der eigenen
Arbeit und Haltung vor dem Hintergrund der katholischen Soziallehre.
Die Zusammenarbeit in der Trägergruppe erleben wir als sehr wertschätzend und
gewinnbringend. Wir schätzen insbesondere die hohe Bereitschaft zur
Eigeninitiative und das aktive Einbringen unserer Freiwilligendienstträger in
innovative wie alltägliche Prozesse und die politische Arbeit vor Ort.
Der Prozess der strategischen Ausrichtung wird auch im kommenden Jahr weiter
fortschreiten, um die bestehende Zusammenarbeit in verbindliche Richtlinien zu
überführen und qualitative Weiterentwicklung der Trägergruppe zu ermöglichen.
Die Überarbeitung der Ordnungen ist hiermit eng verzahnt und ist noch nicht
abgeschlossen, so dass die Arbeitsgruppe ihre Arbeit fortsetzen wird.
Erneut wurde eine partizipative Anerkennungsaktion zum Ende des Jahrgangs von 1.
Juni bis 30. Juni 2024 in den Sozialen Medien durchgeführt. Unter dem Hashtag
#wertvolljahr konnten Freiwillige, Einsatzstellen-, Träger- und
Zentralstellenvertreter*innen mit einem Social-Media-Generator personalisierte
Beiträge erstellen und posten und damit zum Ausdruck bringen, was den
Freiwilligendienst für sie zu einem Wertvolljahr macht, bzw. warum der*die
Freiwillige wertvoll für sie ist. Punktuell wurde die Aktion verbunden mit der
Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes
statt der Einführung eines sozialen Pflichtdienstes.
Die Aktionen machen öffentlich den Wert des Freiwilligendienstes sichtbar und
binden die Freiwilligen selbst sowie die Einsatzstellen in die
Öffentlichkeitsarbeit ein. Die Niedrigschwelligkeit des Angebots ist dabei
bedeutend.
Das Referat stand im Berichtszeitraum weiterhin im engen Austausch mit dem
Zuwendungsgeber, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ). Im Dezember 2024 fand das jährliche Steuerungsgespräch mit der
Referatsleiterin Jugendfreiwilligendienste des BMFSFJ, Ursula Kopp, in
Düsseldorf statt. Im Vordergrund des Austauschs stand neben der aktuellen
Debatte um einen sozialen Pflichtdienst und die Haushaltssituation für die
Freiwilligendienste insbesondere die Arbeitsschwerpunkte der Zentralstelle.
Beide Parteien betonten den hohen Stellenwert der arbeitsmarktneutralen
Umsetzung der Freiwilligendienste sowie die Durchführung des Dienstes als Lern-
und Orientierungsjahr im Gesamtkontext einer Bildung für nachhaltige
Entwicklung.
Die Gespräche empfanden wir als offen und wertschätzend. Wir freuen uns
besonders über das Lob des BMFSFJ an unser Referat Freiwilligendienste sowie die
Förderabteilung in der Bundeszentrale für Katholische Jugendarbeit über die
vorbildliche Abwicklung.
Die Steuerungsgespräche werden auch weiterhin regelmäßig im jährlichen Rhythmus
stattfinden, der nächste Termin ist nunmehr für Juli 2025 avisiert.
Die Kooperation mit dem Deutscher Caritasverband (DCV) als Zentralstelle für den
BFD mit Bettina Kieninger sowie mit der dortigen Bundestutorin für das FSJ
Johanna Scheidies und der Referatsleiterin Karin Vorhoff besteht weiterhin in
enger Zusammenarbeit. Die AG zur Überarbeitung der zugehörigen Ordnungen setzte
ihre Arbeit im Berichtszeitraum fort.
Die AG konnte die Arbeit an den Ordnungen noch nicht abschließen. Sie wird ihre
Arbeit im kommenden Jahr fortsetzen.
Weiterhin besteht eine enge Vernetzung mit den anderen Zentralstellen im FSJ
durch die gemeinsame Arbeit im Bundesarbeitskreis (BAK) FSJ.
Wir begrüßen die enge Zusammenarbeit im BAK FSJ und die gemeinsame politische
Arbeit. Besonders wertvoll waren im Berichtszeitraum die gemeinsame Erarbeitung
des Positionspapiers „Freiwilligendienste 2030“ auf Grundlage des Beschlusses
der Hauptversammlung und die daran anschließende gemeinsame politische Arbeit
zur Umsetzung.